Der Gesamtpersonalrat hat für die Wahlen im kommenden Jahr einen Gesamtwahlvorstand bestellt. Dieser besteht aus 5 Mitgliedern und 5 Ersatzmitgliedern.
Für alle Fragen rund um die Personalratswahl stehen Ihnen der Vorsitzende und die Mitgliedes des Gesamtwahlvorstands zur Verfügung.
Richard Maydorn
Tel.: 05542 - 5029570
Fax: 05542 - 5029571
E-Mail: gwv.ssa.bebra@kultus.hessen.de
Heike Seidenfaden-Weber (GEW)
E-Mail: h.seidenfaden-weber@gew-hrwm.de
Anja von Specht (GEW), Stellv. Vorsitzende
E-Mail: a.vonspecht@gew-hrwm.de
o. Abb.: Dr. Frank Relke (VBE) und Regina Röse (dlh)
Themen
Unsere Referentinnen und Referenten
Die GEW-Kreisverbände Eschwege, Hersfeld-Rotenburg und Witzenhausen bieten eine gemeinsame Schulung für die örtlichen Wahlvorstände an. Hierbei erhalten Sie neben Informationen für die Durchführung der Wahl auch das umfangreiche Wahlhandbuch der GEW Hessen. Als Referenten werden die Schulung durchführen
Hierbei werden alle relevanten wahlrechtsrelevanten Fragestellungen und Probleme bearbeitet sowie Arbeitshilfen für die Durchführung für örtlichen Wahlvorstände zur Verfügung gestellt.
Kosten
Die für die Schulung entstehenden Kosten sind für Mitgliedr örtlicher Wahlvorstände kostenlos und werden mit Entsendebschluss und Abtretungserklärung von der lea Bildungsgesellschaft mbH mit dem Land Hessen abgerechnet. Wahlvorstände erhalten auch über die Reisekostenabrechnung (über das NzüK-Portal des Landes Hessen) ihre Fahrtkosten mit dem Auto. Es entstehen Ihnen also keine Kosten (!)
Anmeldung über die lea bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen
Am 14. und 15. Mai 2024 werden an allen Schulen in Hessen der Hauptpersonalrat Schule, die Gesamtpersonalräte Schule sowie die allermeisten Schulpersonalräte gewählt. Die Durchführung dieser Wahl obliegt an den Schulen einem Örtlichen Wahlvorstand (ÖWV). Nach dem Wortlaut des HPVG wird der Wahlvorstand spätestens acht Wochen vor dem Wahltermin vom amtierenden Personalrat benannt. Das ist allerdings praktisch schon viel zu spät, weshalb dringend empfohlen wird, die Benennung bis spätestens 17. November 2023 vorzunehmen.
Ein Wahlvorstand muss auch dann gebildet werden, wenn keine Neuwahl des Schulpersonalrats erforderlich ist, da ansonsten keine Wahl für Gesamt- und Hauptpersonalrat stattfinden kann. Die Neuwahl des Schulpersonalrats entfällt, wenn dieser seit dem 16. Mai 2023 neu gewählt wurde.
Der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird vom Schulpersonalrat benannt. Ein Mitglied wird als Vorsitzende/r bestimmt. Die Schulleitung ist zur Unterstützung des Wahlvorstandes verpflichtet. Die Kosten - insbesondere für die notwendigen Kopien und für die Briefwahl - sind von der Dienststelle bzw. vom Land Hessen zu tragen.
Für Schulungen und die Ausübung aller Tätigkeiten des Wahlvorstandes sind die Mitglieder der Wahlvorstände freizustellen (§18 HPVG in Verbindung mit §35 Abs. 2 und 3, §37, §38 Abs. 1 und §39 HPVG).
In der rechten Spalte entsteht eine Materialsammlung an Word-Dateien für die Durchführung der PR-Wahlen 2024.
Vom Gesamtwahlvorstand herausgegebene Materialen finden sich hier:
Anschreiben des Gesamtwahlvorstands
Terminplan für Örtliche Wahlvorstände für die PR-Wahlen(vom 30.10.2023)
Bekanntmachung des Gesamtwahlvorstands(Ausdruck auf GRÜNEM Papier)
Bekanntmachung des Hauptwahlvorstands(Ausdruck auf BLAUEM Papier)
MUSTER: Bekanntmachung Örtlicher Wahlvorstandals Word-Datei (.docx)
MUSTER: Analoge Wählerliste für Schulenals Word-Datei (.docx)
Rückmeldebogen an des Gesamtwahlvorstand(per E-Mail bis 25.01.2024)
Präsentation als pdf-Datei
Vortrag "Wahlvorschläge" als pdf-Datei
PPT-Vortrag “Reisekostenabrechnung” als pdf-Datei
Vorabinformationen für die Schulpersonalräte
Terminfahrplan für den Örtlichen Wahlvorstand zur Wahl-Durchführung
Rückmeldung der Kontaktdaten des/der Vorsitzenden des Örtlichen Wahlvorstands an den Gesamtwahlvorstand (Excel-Datei)