Am 14. / 15. Mai 2024 werden die Personalräte in Hessen neu gewählt

Der Gesamtpersonalrat hat für die Wahlen im kommenden Jahr einen Gesamtwahlvorstand bestellt. Dieser besteht aus 5 Mitgliedern und 5 Ersatzmitgliedern.

Für alle Fragen rund um die Personalratswahl stehen Ihnen der Vorsitzende und die Mitgliedes des Gesamtwahlvorstands zur Verfügung.

Heike Seidenfaden-Weber (GEW)

E-Mail: h.seidenfaden-weber@gew-hrwm.de

Anja von Specht (GEW), Stellv. Vorsitzende

E-Mail: a.vonspecht@gew-hrwm.de

o. Abb.: Dr. Frank Relke (VBE) und Regina Röse (dlh)

  • 9 bis 14 Uhr
  • incl. gemeinsamem Mittagessen (und Tagesverpflegung)
  • incl. Arbeitshilfen für die Wahl (und Wahlhandbuch)
  • incl. digitalem Excel-Wahl-Tool (für den Wahlvorstand)
  • in einem Hotel in Bebra
  • Akkreditierte Veranstaltung
  • Kosten (p.P.): 150 €
  • mit Cantus erreichbar (ca. 10 min. zum Bahnhof)

Themen

  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Wahlberechtigte in der Dienststelle
  • Aufstellen der Wählerliste
  • Größe des zu wählenden Personalrats
  • Durchführung von Vorabstimmungen für die gemeinsame Wahl
  • Sitze der Gruppen und Geschlechter im Personalrat
  • Wahlvorschläge
  • Briefwahl
  • Schulspezifische Wahlrechtsfragen

Unsere Referentinnen und Referenten

Die GEW-Kreisverbände Eschwege, Hersfeld-Rotenburg und Witzenhausen bieten eine gemeinsame Schulung für die örtlichen Wahlvorstände an. Hierbei erhalten Sie neben Informationen für die Durchführung der Wahl auch das umfangreiche Wahlhandbuch der GEW Hessen. Als Referenten werden die Schulung durchführen

  • Anja von Specht und Heike Seidenfaden-Weber (Mitglieder im Gesamtwahlvorstand) und
  • Richard Maydorn (Rechtsberater GEW Kreisverband Witzenhausen)

Hierbei werden alle relevanten wahlrechtsrelevanten Fragestellungen und Probleme bearbeitet sowie Arbeitshilfen für die Durchführung für örtlichen Wahlvorstände zur Verfügung gestellt.

Kosten

Die für die Schulung entstehenden Kosten sind für Mitgliedr örtlicher Wahlvorstände kostenlos und werden mit Entsendebschluss und Abtretungserklärung von der lea Bildungsgesellschaft mbH mit dem Land Hessen abgerechnet. Wahlvorstände erhalten auch über die Reisekostenabrechnung (über das NzüK-Portal des Landes Hessen) ihre Fahrtkosten mit dem Auto. Es entstehen Ihnen also keine Kosten (!)

Anmeldung über die lea bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen

Am 14. und 15. Mai 2024 werden an allen Schulen in Hessen der Hauptpersonalrat Schule, die Gesamtpersonalräte Schule sowie die allermeisten Schulpersonalräte gewählt. Die Durchführung dieser Wahl obliegt an den Schulen einem Örtlichen Wahlvorstand (ÖWV). Nach dem Wortlaut des HPVG wird der Wahlvorstand spätestens acht Wochen vor dem Wahltermin vom amtierenden Personalrat benannt. Das ist allerdings praktisch schon viel zu spät, weshalb dringend empfohlen wird, die Benennung bis spätestens 17. November 2023 vorzunehmen.

Ein Wahlvorstand muss auch dann gebildet werden, wenn keine Neuwahl des Schulpersonalrats erforderlich ist, da ansonsten keine Wahl für Gesamt- und Hauptpersonalrat stattfinden kann. Die Neuwahl des Schulpersonalrats entfällt, wenn dieser seit dem 16. Mai 2023 neu gewählt wurde.

Der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird vom Schulpersonalrat benannt. Ein Mitglied wird als Vorsitzende/r bestimmt. Die Schulleitung ist zur Unterstützung des Wahlvorstandes verpflichtet. Die Kosten - insbesondere für die notwendigen Kopien und für die Briefwahl - sind von der Dienststelle bzw. vom Land Hessen zu tragen.

Für Schulungen und die Ausübung aller Tätigkeiten des Wahlvorstandes sind die Mitglieder der Wahlvorstände freizustellen (§18 HPVG in Verbindung mit §35 Abs. 2 und 3, §37, §38 Abs. 1 und §39 HPVG).

In der rechten Spalte entsteht eine Materialsammlung an Word-Dateien für die Durchführung der PR-Wahlen 2024.

Vom Gesamtwahlvorstand herausgegebene Materialen finden sich hier:

Präsentation als pdf-Datei

Vortrag "Wahlvorschläge" als pdf-Datei

PPT-Vortrag “Reisekostenabrechnung” als pdf-Datei