Am 14. / 15. Mai 2024 werden die Personalräte in Hessen neu gewählt

Der Gesamtpersonalrat hat für die Wahlen im kommenden Jahr einen Gesamtwahlvorstand bestellt. Dieser besteht aus 5 Mitgliedern und 5 Ersatzmitgliedern.

Für alle Fragen rund um die Personalratswahl stehen Ihnen der Vorsitzende und die Mitgliedes des Gesamtwahlvorstands zur Verfügung.

In der rechten Spalte entsteht eine Materialsammlung an Word-Dateien für die Durchführung der PR-Wahlen 2024.

Vom Gesamtwahlvorstand herausgegebene Materialen finden sich weiter unten:

Heike Seidenfaden-Weber (GEW)

E-Mail: h.seidenfaden-weber@gew-hrwm.de

Anja von Specht (GEW), Stellv. Vorsitzende

E-Mail: a.vonspecht@gew-hrwm.de

o. Abb.: Dr. Frank Relke (VBE) und Regina Röse (dlh)

Dem ÖWV-Versand lagen bei:

Alle Schreiben sind am 27.02.2024 in den Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamts Bebra im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Werra-Meißner-Kreis auszuhängen, sowie das Wahlausschreiben des Örtlichen Wahlvorstands (Vordrucke 3a oder 3b auf der Webseite der GEW-Hessen zu den PR-Wahlen zu finden).

Am 14. und 15. Mai 2024 werden an allen Schulen in Hessen der Hauptpersonalrat Schule, die Gesamtpersonalräte Schule sowie die allermeisten Schulpersonalräte gewählt. Die Durchführung dieser Wahl obliegt an den Schulen einem Örtlichen Wahlvorstand (ÖWV). Nach dem Wortlaut des HPVG wird der Wahlvorstand spätestens acht Wochen vor dem Wahltermin vom amtierenden Personalrat benannt. Das ist allerdings praktisch schon viel zu spät, weshalb dringend empfohlen wird, die Benennung bis spätestens 17. November 2023 vorzunehmen.

Ein Wahlvorstand muss auch dann gebildet werden, wenn keine Neuwahl des Schulpersonalrats erforderlich ist, da ansonsten keine Wahl für Gesamt- und Hauptpersonalrat stattfinden kann. Die Neuwahl des Schulpersonalrats entfällt, wenn dieser seit dem 16. Mai 2023 neu gewählt wurde.

Der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird vom Schulpersonalrat benannt. Ein Mitglied wird als Vorsitzende/r bestimmt. Die Schulleitung ist zur Unterstützung des Wahlvorstandes verpflichtet. Die Kosten - insbesondere für die notwendigen Kopien und für die Briefwahl - sind von der Dienststelle bzw. vom Land Hessen zu tragen.

Für Schulungen und die Ausübung aller Tätigkeiten des Wahlvorstandes sind die Mitglieder der Wahlvorstände freizustellen (§18 HPVG in Verbindung mit §35 Abs. 2 und 3, §37, §38 Abs. 1 und §39 HPVG).

Hier finden Sie Schulungen der GEW für Örtliche Wahlvorstände.

Präsentation als pdf-Datei

Vortrag "Wahlvorschläge" als pdf-Datei

PPT-Vortrag “Reisekostenabrechnung” als pdf-Datei