GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Tue, 18 Feb 2025 11:32:18 +0100 Tue, 18 Feb 2025 11:32:18 +0100 TYPO3 EXT:news news-230 Sat, 18 Jan 2025 08:57:00 +0100 SAVE-THE-DATE - Grundschultag am 17.05.2025 in Bad Sooden-Allendorf https://gew-hrwm.de/home/details/grundschultag-2025-in-bad-sooden-allendorf-am-17052025 Grundschultag an der Grundschule am Brunnen vor dem Tore Bad Sooden-Allendorf Liebe Grundschulfreunde,

am Samstag, den 17. Mai 2024 findet von 9:30 bis 14:30 Uhr wieder der Grundschultag an der „Grundschule am Brunnen vor dem Tore“ in Bad Sooden-Allendorf statt. Es wird eine bunte Auswahl an Workshops und Verlagsständen geben. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt. Die Verlage laden zum Stöbern und Verweilen in der etwas verlängerten Mittagspause von 11:30 bis 13:00 Uhr ein. 

Wir haben eure Rückmeldungen aus dem letzten Jahr ausgewertet und uns vorgenommen, eure Wünsche zu erfüllen. Das bedeutet: Viel Neues erwartet Euch! Verpasst zum Beispiel nicht den Frühbucherrabatt oder die neugestaltete Mittagspause. Dieses Angebot richtet sich auch an Nicht-GEW- Mitglieder! Wir freuen uns auf euch alle! 

Besonders wichtig ist uns, die Zusammenarbeit mit Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen zu stärken. Deswegen berücksichtigen wir die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Kindergarten, Schule und außerschulischen Lernorten, in unserem Workshop-Portfolio ganz besonders!

Bitte informiert eure Kolleginnen und Kollegen und macht kräftig Werbung für den Grundschultag!herzlich willkommen zum Grundschultag 2024!

Eckdaten

  • Veranstaltungsort: Grundschule am Brunnen vor dem Tore, Huhngraben 1, 37242 Bad Sooden-Allendorf
  • Datum: Samstag, 17. Mai 2025
  • Zeit: 09:30 bis 14:30 Uhr
  • Kinderbetreuung während der Veranstaltung möglich (Abfrage erfolgt bei der Anmeldung)
  • Online-Anmeldung und Workshop-Einwahl (folgt in Kürze)
  • Entgeltfrei für GEW-Mitglieder (Nicht-Mitglieder zahlen 15,- €, Frühbucher 10,- €)
  • Verpflegung (incl.): Für das leibliche Wohl (incl. veganer und vegetarischer Snacks ) ist gesorgt (bitte bringen Sie für den Kaffee einen eigenen Becher mit).
  • Kontakt: grundschultag@gew-hrwm.de

Freie Plätze in einzelnen Workshops können auch kurzfristig angemeldet werden.

Dieses Angebot richtet sich auch an Nicht-GEW-Mitglieder und - NEU - auch an sozialpädagogische Fachkräfte (z.B. Erzieher*innen)!

Wir freuen uns auf euch! 

Ihr Orga-Team des Grundschultags
der GEW Kreisverbände Witzenhausen und Eschwege

Juliana Batram, Gustav Beyer, Thomas Kämmer, Katharina Liehr und Kathrin Wand

 

Veröffentlicht am 18.01.2025 | Richard Maydorn

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-228 Sat, 18 Jan 2025 07:22:47 +0100 Demonstration gegen Sonderopfer der Beamt:innen - Nicht mit uns! https://gew-hrwm.de/home/details/demonstration-gegen-sonderopfer-der-beamtinnen-nicht-mit-uns Demonstration am 01.02.2025 um 12:00 Uhr, Kaisersack, gegenüber Hbf. in Frankfurt/Main Kein Sonderopfer der Beamt:innen! Mach dich stark für mehr Gerechtigkeit!

Demonstration in Frankfurt/ Main am 01. Februar 2025 um 12.oo Uhr,

Auftakt gegenüber dem Hauptbahnhof (Kaisersack)

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Für den 1. Februar 2025 rufen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften zu einer Demonstration gegen die geplanten Kürzungen im hessischen Landeshaushalt und für einen handlungsfähigen Sozialstaat sowie eine gerechtere Verteilung des Reichtums auf.

Die neue Landesregierung will einen Sparhaushalt beschließen, der u.a. in den Bereichen Soziales, Demokratieförderung und Klimaschutz Einsparungen vorsieht und den Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen durch die Verschiebung der bereits beschlossenen Besoldungserhöhung ein Sonderopfer abverlangt.

Das werden wir nicht hinnehmen! In Zeiten von Lehrkräftemangel und hoher Arbeitsbelastung fordern wir bessere Arbeitsbedingungen – und einen Arbeitgeber, der Wort hält!

Es geht aber nicht nur um eine verschobene Besoldungserhöhung. Wenn wir jetzt nicht NEIN sagen, werden in den kommenden Jahren weitere unzumutbare Belastungen auf uns zukommen. Denn es muss uns allen klar sein, dass die Besoldungskürzung nur der Anfang ist, wenn nicht in Bund und Land finanzpolitisch endlich umgesteuert wird. Bund und Länder werden in den kommenden Jahren beim öffentlichen Dienst und der öffentlichen Infrastruktur weiter kürzen (müssen) und die Daseinsvorsorge gegen die Wand fahren. Deswegen demonstrieren wir am 01. Februar für die gerechte Verteilung des Reichtums.

Noch können wir, wenn wir stark und laut auftreten, Einfluss auf den Landeshaushalt nehmen. Die kommende Bundestagswahl ist zudem eine Chance, Politiker:innen zu wählen, die die Bedürfnisse der Menschen über Profite stellen. 

Deshalb werden wir am 01. Februar 2025 gemeinsam auf die Straße gehen! Gegen die Besoldungskürzung, gegen die fatale Haltung, den öffentlichen Dienst als Sparschwein zu begreifen und für eine gerechtere Gesellschaft! Während der Landtag den Haushalt diskutiert und unmittelbar vor der Bundestagswahl rufen wir auf: 


Mach dich stark für mehr Gerechtigkeit!

Demonstration in Frankfurt am Main am 01. Februar 2025 um 12.oo Uhr,

Auftakt gegenüber dem Hauptbahnhof (Kaisersack)

Aktuelle Infos findet ihr unterbeim DGB unter https://nordhessen.dgb.de/-/GL5l#


Erstellt: Richard Maydorn | Stand: 18.01.2025

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-229 Thu, 16 Jan 2025 07:31:00 +0100 Platz nehmen für Demokratie zur Bundestagswahl – jetzt anfordern https://gew-hrwm.de/home/details/platz-nehmen-fuer-demokratie-zur-bundestagswahl-jetzt-anfordern Kurzfristiges Angebot Demokratie lebt von Vielfalt – von unterschiedlichen Meinungen, Blickwinkeln und Erfahrungen. Ebenso wichtig ist es, eigene Standpunkte klar zu vertreten und andere Meinungen respektvoll auszuhalten. Mit unserer erfolgreichen Aktion „Platz nehmen für Demokratie“ aus Nordhessen möchten wir dem demokratischen Dialog fördern und ihn an Schulen und Bildungseinrichtungen in ganz Hessen tragen.

Unser Angebot richtet sich an Schüler:innen und junge Erwachsene ab Jahrgangstufe 10. Gemeinsam mit den unterrichtenden Lehrkräften möchten wir zentrale politische Themen aufgreifen, die junge Menschen bewegen und herausfordern.

Wir bieten:

  • Einen organisierten Besuch mindestens im Umfang von 90 Minuten zu aktuellen „Triggerthemen“, moderiert von unseren Hauptamtlichen
  • Eine Gruppe diskutiert paarweise in großer Runde über Demokratie, Werte, unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben, über Vielfalt und Menschenrechte.
  • Mit unserem Format bieten wir einen Raum auch für schwierige Themen und kontroverse Meinungen vor der Bundestagswahl. Mit aufbereitenden Kartensets und einfachen Regeln für die Auseinandersetzungen unterstützen wir Lehrkräfte, Themen des Bundestagswahlkampfes aufzugreifen und gleichzeitig in ihrer Einrichtung den respektvollen Diskurs zu fördern.

Anfragen können an Tobias Cepok, tcepok@gew-hessen.de gerichtet werden. Unter Beachtung unserer Kapazitäten versuchen wir möglichst viele Besuche vor dem 23. Februar 2025 zu realisieren.

Informationen zu unserem Projekt

Projektinfo

Quelle: www.gew-hessen.de | Stand: 18.01.2025
Erstellt von Richard Maydorn

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-223 Tue, 12 Nov 2024 18:01:28 +0100 Landesregierung besoldet erneut nach Kassenlage https://gew-hrwm.de/home/details/landesregierung-besoldet-erneut-nach-kassenlage Änderung im Besoldungsrecht angekündigt | Pressemitteilung Wiesbaden: Innenministers Roman Poseck und Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz gaben heute erste Einblicke in den Landeshaushalt 2025. Geplant sind Änderungen im Besoldungsrecht. Damit würde den hessischen Beamt:innen ein Teil ihrer Besoldung vorenthalten. Die für August 2025 geplante Erhöhung um 5,5 Prozent soll laut Innenminister Poseck auf Dezember 2025 verschoben werden.
 

Thilo Hartmann, Vorsitzender der hessischen GEW, kritisierte das Vorgehen der Landesregierung: „Mal wieder werden Beamt:innen nach Kassenlage besoldet und das trotz der tariflich bindenden Einigung vom 15. März 2024. Diese beinhaltete auch die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf Beamt:innen. Die Kolleg:innen sollen nun ein Sonderopfer für die falsche Finanzpolitik der Landesregierung erbringen.“ Die aufgeschobene Besoldungserhöhung führe zu Einsparungen in Höhe von circa 180 Millionen Euro. Statt das sozial ungerechte Hessengeld einzuführen, sollten die hessischen Landesbeschäftigten ordentlich bezahlt werden“, sagt Hartmann. Ohnehin sei es ein Skandal, dass die hessische Besoldung nicht verfassungskonform ausgestaltet sei.
 

Weiterhin kündigt die Landesregierung an, keine zusätzlichen Kürzungen im hessischen Bildungsbereich vornehmen zu wollen. „Wir begrüßen zwar, dass für den Haushalt 2025 nicht mit weiteren Kürzungen im hessischen Bildungsbereich zu rechnen ist.“ Auch soll es keinen Stellenabbau an den Schulen geben. „Dennoch gilt: die hessische Bildung bleibt weiterhin auf Kante genäht. Ausbleibende Kürzungen sind also kein Grund zur Freude. Die strukturellen Problemen, wie der Lehr- und Fachkräftemangel, der Investitionsstau an Schulen, Kitas und Hochschulen und die Überlastung der Kolleg:innen, werden damit nicht gelöst“, stellt Hartmann fest. „Die Arbeitszeit ist in Hessen besonders hoch, die Besoldung gehört zu den niedrigsten im Bundesgebiet. Mit der jetzt angekündigten Maßnahme und dem damit einhergehenden Vertrauensverlust ist zu befürchten, dass der Lehr- und Fachkräftemangel weiter ansteigen wird.“


Quelle: www.gew-hessen.de/details/landesregierung-besoldet-erneut-nach-kassenlage | Stand: 12.11.2024
Bild: Richard Maydorn

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-222 Tue, 29 Oct 2024 20:36:15 +0100 Gesamtschultag der GEW Hessen https://gew-hrwm.de/home/details/gesamtschultag-der-gew-hessen Jetzt anmelden! Für die GEW steht das Ziel eines gerechten Schulsystems im Mittelpunkt ihrer bildungspolitischen Arbeit. Seit den Anfängen in den 1960er Jahren ist die GEW Hessen daher eine treibende Kraft der Gesamtschulentwicklung. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, gerade auch an den Gesamtschulen, ist ihr ein ebenso wichtiges Anliegen. Doch 55 Jahre nach Gründung der ersten Gesamtschulen ist der Bildungserfolg weiterhin an den sozioökonomischen Hintergrund gekoppelt. Gleichzeitig sind die Arbeitsbedingungen auch an den Gesamtschulen eher schlechter geworden, nicht zuletzt, weil sie der Mangel an Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften besonders trifft.
 

Wir wollen die aktuellen Herausforderungen, die sich den Gesamtschulen stellen, genauer analysieren. Im Laufe der Veranstaltung sollen Ansätze der Gesamtschulentwicklung in unserem Bundesland ebenso vorgestellt werden, wie wir den Blick über den hessischen Tellerrand wagen wollen.


Mehr erfahrt ihr im Flyer.
 

Zeit: Dienstag, 26. November 2024 von 9.30 bis 16.30 Uhr.

Veranstaltungsort: Capitol Dietzenbach, Europaplatz 3, 63128 Dietzenbach.

Anreise: S-Bahn-Linie 2 Richtung Dietzenbach, Haltestelle „Dietzenbach-Mitte“.

PKW: Parkplatz am Rathaus, Offenbacher Str. 10, 63128 Dietzenbach.

Kosten: GEW-Mitglieder: keine / Nicht-GEW-Mitglieder: 10 Euro

Akkreditierung: Die Akkreditierung als Fortbildungsangebot wurde bei der Hessischen Lehrkräfteakademie beantragt.

 

Quelle: www.gew-hessen.de | Stand: 29.10.2024

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-221 Mon, 28 Oct 2024 10:56:17 +0100 GEW-Fraktion im GPRS HRWM informiert https://gew-hrwm.de/home/details/gew-fraktion-im-gprs-hrwm-informiert Ergebnis der Personalratswahlen Besoldungserhöhung 2024-2025 Ansprechpersonen GEW-Fraktion A K T U E L L E   T H E M E N

 

  • Personalratswahlen 2024: GEW-Arbeit im Gesamtpersonalrat wertgeschätzt und gestärkt
  • Aktueller Stand der hessischen Besoldung und der Bezahlung der Angestellten
  • Ansprechpartner*innen der GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Schule in Bebra – Unsere Fachleute für Fachfragen

Personalratswahlen 2024: GEW-Arbeit im Gesamtpersonalrat wertgeschätzt und gestärkt

 

Vielen Dank für die vielen Stimmen bei der Personalratswahl 2024.

Das sehr gute Wahlergebnis der GEW zum Gesamtpersonalrat Schule haben wir als Bestärkung und Wertschätzung für unsere engagierte Arbeit für die Kolleg*innen in den Schulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Werra-Meißner-Kreis wahr­genommen. Natürlich werden wir auch in den kommenden vier Jahren genauso engagiert und kritisch versuchen, das Beste für unsere Kolleg*innen zu erreichen.

Als GEW-Fraktion verstehen wir uns als Vertreter*innen aller Beschäftigten im System Schule. Damit sind wir die Einzigen, die sich uneingeschränkt und solidarisch für alle verbeamteten und angestellten Lehrkräfte (auch im Vorbereitungsdienst), Sozialpädagogen, UBUS-Mitarbeiter*innen und sonstige Hilfskräfte (an Grundschulen, den verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe I und II, den Förderschulen und den Berufsschulen) einsetzen.

Im Gesamtpersonalrat Schule engagieren wir uns im Staatlichen Schulamt Bebra als Personalvertretung für Belange, die mehrere oder alle Schulen im Schulamtsbezirk (und ggf. darüber hinaus) betreffen. So setzen wir uns z.B. für den Erfolg schulamtsinterner und -übergreifender Versetzungswünsche ein, verhandeln mit dem Schulamt Dienstvereinbarungen, sind Ansprechpartner für Schulpersonalräte und Bindeglied zum Hauptpersonalrat Schule beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen. Als GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Schule bieten wir in beiden Landkreisen Schulungen für die (neu-)gewählten Schulpersonalräte an.

Bei unserer Arbeit können wir auf ein großes und gut funktionierendes Netzwerk zwischen den GEW-Vertreter*innen in Gesamtpersonalräten und dem Hauptpersonalrat in Hessen zurückgreifen. Zusätzlich haben wir in unserem Landesverband spezialisierte Juristinnen, die uns und unseren Mitgliedern für Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis zur Verfügung stehen. Sie helfen ggf. auch bei der Durchsetzung der jeweiligen Rechtspositionen mithilfe von Anwaltsschreiben oder vor den entsprechenden Gerichten. 

Abschließend bedanken wir uns auch bei den vielen ehrenamtlichen Wahlvorständen, die mit ihrem großen Sachverstand und Engagement die Durchführung der Wahlen organisiert und reibungslos durchgeführt haben.


Aktueller Stand der hessischen Besoldung und der Bezahlung der Angestellten

 

Beginnen wir chronologisch mit Abschluss eines Tarifvertrags für die Angestellten am 15. März 2024: Im Rahmen der Tarifeinigung wurde bereits festgelegt, dass die Übertragung auf die Beamten erfolgen wird. So konnten durch das Tempo beim Gesetzgebungsverfahren bereits die ersten 1.000 € zum Juni 2024 steuerfrei mit den Bezügen für die Beamten und dem Gehalt für die Angestellten überwiesen werden. 

Steuerfreie Inflationsausgleichszahlung für Beamte und Angestellte

Weitere steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen erfolgten in Höhe von je 1.000 € mit den Auszahlungen der Bezüge für Juli und November 2024. Beamtenanwärter*innen erhalten jeweils 500 €; Ver­orgungsempfänger erhalten die drei Raten in Höhe des Ruhegehaltssatzes.

Erhöhung der Bezüge bei den Beamten / Angestellten – Jahressonderzahlung steigt

Die Einmalzahlungen sollen nachträglich die Inflation abmildern, zum 1. Februar 2025 werden die Tabellenwerte erst um 200 € und zum 1. August 2025 um 5,5% angehoben. Zudem steigt die Jahressonderzahlung der Angestellten von knapp 55 auf 60% (EG 9a und höher) und von rund 82 auf 90% (EG 1 bis 8). Die Besoldung der Beamten wird zum 1. Februar 2025 um 4,8% und zum 1. August 2025 um 5,5% angehoben. Bei der Jahressonderzahlung der Beamtinnen und Beamten ändert sich nichts. Sie beträgt 5 % der monatlichen Bezüge und wird monatlich ausgezahlt (das entspricht 60 % eines 13. Monatsgehalts).

Gewerkschaftliches Engagement zahlt sich aus

Die tausendfach eingelegten schriftlichen Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation haben den Druck auf die Landesregierung erhöht, sodass diese bereits 2023 die Besoldung anpassen musste. Es erfolgten durch „Besoldungsreparaturgesetze“ Erhöhungen zum 1. April 2023 und zum 1. Januar 2024 um jeweils 3%. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen hatte festgestellt, dass die Besoldung in Hessen zu niedrig und damit nicht amtsangemessen ist. Das Problem wurde im November 2021 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Wir informieren Sie, wenn uns hierzu eine Entscheidung bekannt ist.

Als großer gewerkschaftlicher Erfolg kann die Besoldungsanpassung gewertet werden, denn dadurch steigt in den Jahren 2021 bis 2025 die Besoldung um insgesamt 23,8%. Gewerkschaftliche Gegenwehr wirkt auch in Krisenzeiten.

Amtsangemessene Alimentation – Anträge für 2024 JETZT stellen

Damit auch Sie mit uns den Druck auf die Landesregierung für eine bessere Besoldung erhöhen und von gerichtlichen Entscheidungen profitieren können, laden Sie sich noch heute unseren Muster-Widerspruch herunter unter https://gew-hrwm.de/home/details/amtsangemessene-alimentation-2024. Den Widerspruch gegen die Besoldung müssen Sie nur einlegen, wenn sie neu im Schuldienst sind, bisher noch keinen Antrag gestellt haben oder seit dem letzten Antrag Eltern geworden sind.


Unser Vorteil – Mitglied bei der GEW-Hessen – Wir helfen weiter ... 

 

Wir nutzen eine über Jahrzehnte gewachsene gewerkschaftliche Infrastruktur, um For­derungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer des Landes Hessen zu unterstützen.

U. a. erhalten Sie ab dem Eintritt kostenlose Rechtsberatung durch unsere ehrenamtlichen qualifizierten Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern und durch unsere beiden hauptamtlichen Juristinnen der Landesrechtsstelle sowie durch unseren Tarifsekretär. Weitere Leistungen der GEW finden Sie hier

Eintreten ⇒ Geschenk aussuchen ⇒ GEW-Mitglied werden ⇒ www.gew.de/praemienwerbung


Ansprechpartner*innen der GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Schule in Bebra

Unsere Fachleute für Fachfragenn finden Sie hier


Materialien und Downloads auch für Nicht-Mitglieder

In unserem Downloadbereich in der Rubrik »Rechtsberatung vor Ort« finden Sie gesonderte Informationen für Beamtinnen/Beamte, Arbeitnehmer*innen, sozialpädagogische Fachkräfte und für Schulpersonalräte. Insbesondere finden Sie dort zahlreiche Muster-Formulare und rechtliche Informationen.

  • Infos für UBUS und USF finden Sie hier
  • Infos für Beamtinnen/Beamte finden Sie hier
  • Infos für Arbeitnehmer*innen finden Sie hier
  • Infos für Schulpersonalräte finden Sie hier

Autoren: Richard Maydorn und Frank Wagner
Stand: 28.10.2024

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-220 Sun, 13 Oct 2024 21:13:38 +0200 Amtsangemessene Alimentation 2024 https://gew-hrwm.de/home/details/amtsangemessene-alimentation-2024 Anträge bis zum 31. Dezember 2024 stellen Seit dem Jahr 2017 raten wir jährlich unseren beamteten Mitgliedern Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen, wenn sie das in den Vorjahren noch nicht getan haben. Seit dem Jahr 2020 auch in Bezug auf den Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder.
 

Aktuelle Rechtslage & Geltendmachung von Besoldungsansprüchen in Hessen 2024 | DGB Hessen-Thüringen

Besoldung allgemein

Spätestens seit den Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichtshofes Hessen an das Bundesverfassungsgericht vom 30. November 2021 ist davon auszugehen, dass die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation nicht erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu noch keine Entscheidung getroffen. Doch seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 gelten veränderten Maßstäben der amtsangemessenen Alimentation.
 

Mit zwei „Reparaturgesetzen“ versucht das Land Hessen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Erhöht wurden die Besoldungen und Versorgungen im Jahr 2023 um insgesamt 4,89 Prozent, im Januar 2024 um 3 Prozent. Es gab außerdem eine Inflationausgleichszahlung.

In der Gesetzesbegründung führt das Land Hessen aber selbst aus, dass durch diese Maßnahmen die Alimentationslücke noch nicht geschlossen wird.

 

Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder

Ebenfalls am 4. Mai 2020 ergingen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern. Auch wenn das Land Hessen den Familienzuschlag für das erste und zweite Kind um je 100 Euro, für das dritte und alle weiteren Kinder um je 300 Euro angehoben hat, ist noch offen, ob dies ausreicht.

Anträge bis zum 31. Dezember 2024 stellen

Daher empfehlen wir all denjenigen, die den Antrag bisher noch nicht gestellt haben, dies bis zum 31. Dezember 2024 nachholen.

Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die einen solchen Antrag bereits in der Vergangenheit gestellt haben, müssen ihn nicht erneut stellen.
 

Anträge

Unsere Musteranträge enthalten die Aufforderung an die Behörde, nicht nur den Eingang des Antrags zu bestätigen, sondern auch „den Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ zu erklären. Nach derzeitigem Stand wird diese Erklärung nicht abgegeben. Aus unserer Sicht ist es nicht erforderlich, derzeit auf diesen Verzicht zu bestehen.

 

Amtsangemessene Besoldung allgemein

Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:

„Aktive“ | Besoldung 2024 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

 

Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:

Besoldung 2024_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen

 

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag beim Regierungspräsidium Kassel:

„Versorgung“ | Besoldung 2024 Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand
 

Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern

Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:

„Aktive“ | Familienzuschlag 2024 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

 

Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:

Familienzuschlag 2024_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen

 

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag der Hessischen Bezügestelle in Wiesbaden:

„Versorgung“ | Familienzuschlag 2024_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand

 

Foto: unsplash.com | Markus Spiske
Text: GEW Hessen | https://www.gew-hessen.de/tarifbesoldung/aktuell/details/amtsangemessene-alimentation-2024 

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-217 Wed, 09 Oct 2024 21:54:00 +0200 Bildung nicht im Regen stehen lassen https://gew-hrwm.de/home/details/bildung-nicht-im-regen-stehen-lassen Aktion vom Gesamtpersonalrat Schule in Bebra | Pressemitteilung Der Gesamtpersonalrat beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis (kurz: GPRS HRWM) fordert vor dem Staatlichen Schulamt in Bebra bessere Lehr- und Lernbedingungen für die Beschäftigten im Schulbereich. Unsere Resolution richtet sich an den Hessischen Kultusminister Armin Schwarz und fordert ihn zum Handeln auf.

Resolution GEW-Fraktion Bebra herunterladen

Den von der UNESCO initiierten Weltlehrertag nimmt der GPRS HRWM zum Anlass, um gegen die ungelösten Probleme an Schulen zu protestieren. Richard Maydorn, Vorsitzender des Ge-samtpersonalrats, sagt dazu: „Zu wenige Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte, Überlastung und kaum Zeit für die individuelle Förderung der Kinder, Containerschulen und marode Schulbauten in Hessen – es bedarf mehr als warmer Worte, um diese Herausforderungen zu lösen. Vieles in unserem System Schule ist ‚auf Kante genäht‘, was u.a. durch die Frankfurter Arbeitszeit- und Arbeitsbelastungsstudie empirisch belegt ist. Danach beträgt die durchschnittli-che Arbeitsbelastung 48 Stunden und 27 Minuten pro Woche! Das erhöht auf Dauer die gesundheitlichen Risiken und macht den eigentlich schönen Beruf einer Lehrkraft auch unattraktiver für Studien- und Berufsanfänger.

Laut Kultusminister Armin Schwarz sei die bestmögliche Bildung an hessischen Schulen sicher-gestellt, denn dort arbeiteten so viele Lehrkräfte wie noch nie. Anja von Specht, stellvertretende Vorsitzende des GPRS, stellt hingegen fest: „Die Grundlagen für qualitativ hochwertige Bildung sind im Werra-Meißner-Kreis und im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bei Weitem nicht ausreichend erfüllt. Insbesondere in den Grund- und Förderschulen fehlt es an Personal. Zwar sind mehr Lehrkräfte an den Schulen beschäftigt, die Zahl der Schüler*innen ist jedoch auch stark angestiegen.“ Außerdem unterrichteten bereits jetzt viele Kolleginnen und Kollegen, ohne hierfür ausgebildet und qualifiziert zu sein – meist auf befristeten Stellen.

Zudem seien einzelne Schulen im Bereich des Staatlichen Schulamts Bebra marode und bedürfen dringend der Sanierung. „Im Werra-Meißner-Kreis“, berichtet Richard Maydorn, „dürfen nach unseren Informationen nur noch die für den Schulbetrieb unbedingt notwendigen Ausgaben getätigt werden. Da ist an Modernisierungen oder gar Schulsanierungen nicht zu denken.“ Es brauche aber mehr Investitionen in die Schulbauten: „Alle Kinder sollten Schulen besuchen, die in einem guten baulichen Zustand sind und den modernen pädagogischen Anforderungen genügen. Das ist aktuell nicht überall gewährleistet. Wir fordern daher von der Landesregierung ein Investitionsprogramm für die Schulträger“.

„Der Lehrkräftemangel und die gleichzeitig steigende Zahl der Schüler*innen führt zu einer weiteren Zunahme der Arbeitsbelastung, weil uns an allen Ecken und Enden die notwendige Zeit fehlt. Dabei ist Zeit für jede und jeden Einzelnen im Unterricht die Grundvoraussetzung für gute pädagogische Arbeit und Lernerfolg,“ unterstreicht Katharina Müller, Mitglied im GPRS HRWM, die Forderungen.

„Forderungen nach Entlastung, einer besseren Ausstattung und mehr Investitionen erscheinen umso dringlicher, da laut verschiedener hessischer Ministerien ab dem Jahr 2025 deutliche Einsparungen geplant seien, auch im Bildungsbereich. Das wird nicht dazu beitragen, dass die Probleme an unseren Schulen schneller gelöst werden. Umso wichtiger ist es daher, die ungelösten Probleme im öffentlichen Bewusstsein zu halten, damit der „Haushalts-Rotstift“ nicht an der falschen Stelle angesetzt wird“, ergänzt Richard Maydorn.

Autor: Richard Maydorn | Stand: 09.10.2024
Foto: Frank Wagner

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KV_Hersfeld-Rotenburg KV_Witzenhausen Aktuelles
news-219 Thu, 19 Sep 2024 22:19:00 +0200 Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung muss umgesetzt werden, auch bei den Beschäftigten im Schuldienst https://gew-hrwm.de/home/details/rechtsprechung-zur-arbeitszeiterfassung-muss-umgesetzt-werden-auch-bei-den-beschaeftigten-im-schuldienst Gemeinsame Pressekonferenz zur Arbeitszeiterfassung | Pressemitteilung Frankfurt: Der Hauptpersonalrat Schule, der Interessenverband Hessischer Schulleitungen und die GEW Hessen fordern, dass die Arbeitszeit von Beschäftigten im Schuldienst erfasst werden soll. Trotz verpflichtender Rechtslage wird die Arbeitszeit bislang nicht dokumentiert. Die GEW-Fraktion im Hauptpersonalrat Schule hat nun einen ersten Entwurf für eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt.
 

Entwurf Dienstvereinbarung Arbeitszeiterfassung des Hauptpersonalrats Schule


Die GEW-Fraktion hat einen Entwurf in den Hauptpersonalrat Schule eingebracht, um zukünftig die Arbeitszeit der Beschäftigten an Schule zu erfassen. Dazu soll eine neue Dienstvereinbarung zwischen dem Hauptpersonalrat Schule und dem Hessischen Ministerium für Bildung, Kultus und Chancen getroffen werden. Peter Zeichner, Vorsitzender des Hauptpersonalrats Schule, fordert das Kultusministerium auf, nicht länger die Augen vor der Arbeitszeit der Beschäftigen zu verschließen:
 

Die Frankfurter Arbeitszeit- und Belastungsstudie 2020 zeigte, was mehrere andere Arbeitszeitstudien belegt haben: Lehrkräfte arbeiten teils weit über das erträgliche Maß hinaus.“ Der Gesundheitsschutz sein ein wichtiger Aspekt der personalrechtlichen Mitbestimmung. Deshalb bräuchte es eine Dienstvereinbarung, die folgende Punkte festlegen soll: Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausenzeiten. „Dazu muss das Land eine kostenfreie und leicht handhabbare, datensichere Methode zur Erfassung dieser Arbeitszeiten bereitstellen“, unterstreicht Zeichner.

 

Andreas Leibold, Vorsitzender des Interessenverbands Hessischer Schulleitungen, sieht in der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung die Chance, die Arbeitsbedingungen im Schulwesen nachhaltig zu verbessern:
 

Durch eine detaillierte Erfassung und Analyse der Arbeitszeiten können gezielte Maßnahmen entwickelt werden, um die Lehrkräfte zu entlasten und die Unterrichtsqualität zu verbessern. Dies wird nicht nur die Attraktivität des Lehrberufs steigern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Zufriedenheit der Lehrkräfte leisten.“ Die Einführung der Arbeitszeiterfassung trage somit zu einer Qualitätssteigerung von Bildung bei.


Thilo Hartmann, Vorsitzender der hessischen GEW, hebt die eindeutige Rechtslage hervor:
 

Arbeitgeber in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes erfassen schon lange die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten. Nur das Kultusministerium kommt seiner Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht nach. Es wird Zeit, dass der verbindliche Rechtsanspruch endlich umgesetzt wird.“ Im Koalitionsvertrag habe sich die Landesregierung selbst verpflichtet, die Arbeitszeitregelung anzupassen. „Nun ist es an der Zeit, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Nur mit einer genauen Erfassung der Arbeitszeit können Überstunden erfasst und ausgeglichen werden“, stellt Hartmann fest. „Und dies soll ein Initiativantrag zum Abschluss einer Dienstvereinbarung endlich auf den Weg bringen.

Hintergrund:


Bereits 2019 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass die Staaten der Europäischen Union die Arbeitgeber verpflichten müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dadurch soll die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten garantiert werden (EuGH 14. Mai 2019 – C55/18).

Auch hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits 2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen (BAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21).

Im Hintergrund entfaltet Artikel 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) seine Wirkung, der das Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit enthält.

Quelle: GEW Hessen

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-212 Fri, 10 May 2024 13:55:00 +0200 Personalratswahlen Gesamtpersonalrat Schule HRWM https://gew-hrwm.de/home/details/personalratswahlen-gesamtpersonalrat-schule-hrwm Am 14./15. Mai 2024 - Liste 2 GEW wählen Als Lehrkräfte, sozialpädagogische Beschäftigte und an Schule tätige Personen stehen wir vor immer mehr Herausforderungen, die insbesondere durch die zugenommenen Belastungen und Anforderungen seit der Corona-Pandemie für uns spürbarer geworden sind und Schwachstellen im Bildungssystem offengelegt haben. Diese werden durch den Fachkräftemangel noch verschärft. Hinzu kommt eine Verdichtung unserer Arbeit und eine merklich gestiegene Arbeitsbelastung, die uns in unseren Möglichkeiten uns zu engagieren einschränkt.

Wegen der gestiegenen Arbeitsverdichtung und der zugenommenen Arbeitsbelastung an unseren Schulen setzen wir uns als Gewerkschaftsmitglieder der GEW Hessen für die landesweite Kampagne „Zeit für mehr Zeit“ ein, damit sich unsere Arbeitsbedingungen verbessern, wie z.B.:

  • Verringerung der Wochenarbeitszeit (Hessen ist mit 41 Stunden Spitzenreiter),
  • Senkung der Pflichtstundenzahl,
  • Absenkung der Klassenteiler (und kleinere Klassen), 
  • Entlastung für neue Aufgaben durch Erhöhung des Schuldeputats,
  • Entlastung für Schulleitungsaufgaben,
  • Entlastung für Mentorinnen und Mentoren,
  • Anrechnung von Klassenleitungen auf die Pflichtstundenzahl,
  • mehr sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen und
  • höhere Entlastung für Personalräte.

Um diese Forderungen durchzusetzen, ist es umso wichtiger eine starke Gewerkschaft zu haben und eine engagierte und konsequente Personalvertretung.

Als Gesamtpersonalrat Schule sind wir für Entscheidungen, die für alle Schulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Bebra getroffen werden, zuständig. Wir haben uns auch durch den Abschluss von Dienstvereinbarungen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und gegen Entgrenzung von Arbeit durch die Dienstvereinbarung Teilzeit und die Dienstvereinbarung elektronische Kommunikation eingesetzt. Zuletzt haben wir uns gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung für die Überarbeitung der Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement eingesetzt, sodass Kolleginnen und Kollegen bei der Wiedereingliederung nach langer Krankheitsphase besser unterstützt werden. Im Arbeitsschutzausschuss (ASA) richten wir den Fokus immer wieder auf die gesundheitliche Belastung der Beschäftigten an den Schulen und bringen als GEW-Fraktion Missstände auf die Tagesordnung, um bei Schulträger und Schulamt auf deren Behebung zu drängen. Als GEW-Kreisverbände Eschwege, Hersfeld-Rotenburg und Witzenhausen bilden wir die GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Schule HRWM.

Hier stellen sich unsere Kandidatinnen und Kandidaten vor.

Informationen zu den Themen der Angestelltenvertretung finden Sie hier...


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  • für Verbesserung von Arbeitsbedingungen

Erstellt von Richard Maydorn | Stand: 11.05.2024

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