GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Sun, 13 Oct 2024 22:27:38 +0200 Sun, 13 Oct 2024 22:27:38 +0200 TYPO3 EXT:news news-220 Sun, 13 Oct 2024 21:13:38 +0200 Amtsangemessene Alimentation 2024 https://gew-hrwm.de/home/details/amtsangemessene-alimentation-2024 Anträge bis zum 31. Dezember 2024 stellen Seit dem Jahr 2017 raten wir jährlich unseren beamteten Mitgliedern Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen, wenn sie das in den Vorjahren noch nicht getan haben. Seit dem Jahr 2020 auch in Bezug auf den Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder.
 

Aktuelle Rechtslage & Geltendmachung von Besoldungsansprüchen in Hessen 2024 | DGB Hessen-Thüringen

Besoldung allgemein

Spätestens seit den Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichtshofes Hessen an das Bundesverfassungsgericht vom 30. November 2021 ist davon auszugehen, dass die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation nicht erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu noch keine Entscheidung getroffen. Doch seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 gelten veränderten Maßstäben der amtsangemessenen Alimentation.
 

Mit zwei „Reparaturgesetzen“ versucht das Land Hessen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Erhöht wurden die Besoldungen und Versorgungen im Jahr 2023 um insgesamt 4,89 Prozent, im Januar 2024 um 3 Prozent. Es gab außerdem eine Inflationausgleichszahlung.

In der Gesetzesbegründung führt das Land Hessen aber selbst aus, dass durch diese Maßnahmen die Alimentationslücke noch nicht geschlossen wird.

 

Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder

Ebenfalls am 4. Mai 2020 ergingen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern. Auch wenn das Land Hessen den Familienzuschlag für das erste und zweite Kind um je 100 Euro, für das dritte und alle weiteren Kinder um je 300 Euro angehoben hat, ist noch offen, ob dies ausreicht.

Anträge bis zum 31. Dezember 2024 stellen

Daher empfehlen wir all denjenigen, die den Antrag bisher noch nicht gestellt haben, dies bis zum 31. Dezember 2024 nachholen.

Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die einen solchen Antrag bereits in der Vergangenheit gestellt haben, müssen ihn nicht erneut stellen.
 

Anträge

Unsere Musteranträge enthalten die Aufforderung an die Behörde, nicht nur den Eingang des Antrags zu bestätigen, sondern auch „den Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ zu erklären. Nach derzeitigem Stand wird diese Erklärung nicht abgegeben. Aus unserer Sicht ist es nicht erforderlich, derzeit auf diesen Verzicht zu bestehen.

 

Amtsangemessene Besoldung allgemein

Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:

„Aktive“ | Besoldung 2024 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

 

Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:

Besoldung 2024_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen

 

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag beim Regierungspräsidium Kassel:

„Versorgung“ | Besoldung 2024 Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand
 

Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern

Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:

„Aktive“ | Familienzuschlag 2024 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

 

Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:

Familienzuschlag 2024_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen

 

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag der Hessischen Bezügestelle in Wiesbaden:

„Versorgung“ | Familienzuschlag 2024_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand

 

Foto: unsplash.com | Markus Spiske
Text: GEW Hessen | https://www.gew-hessen.de/tarifbesoldung/aktuell/details/amtsangemessene-alimentation-2024 

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-217 Wed, 09 Oct 2024 21:54:00 +0200 Bildung nicht im Regen stehen lassen https://gew-hrwm.de/home/details/bildung-nicht-im-regen-stehen-lassen Aktion vom Gesamtpersonalrat Schule in Bebra | Pressemitteilung Der Gesamtpersonalrat beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis (kurz: GPRS HRWM) fordert vor dem Staatlichen Schulamt in Bebra bessere Lehr- und Lernbedingungen für die Beschäftigten im Schulbereich. Unsere Resolution richtet sich an den Hessischen Kultusminister Armin Schwarz und fordert ihn zum Handeln auf.

Resolution GEW-Fraktion Bebra herunterladen

Den von der UNESCO initiierten Weltlehrertag nimmt der GPRS HRWM zum Anlass, um gegen die ungelösten Probleme an Schulen zu protestieren. Richard Maydorn, Vorsitzender des Ge-samtpersonalrats, sagt dazu: „Zu wenige Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte, Überlastung und kaum Zeit für die individuelle Förderung der Kinder, Containerschulen und marode Schulbauten in Hessen – es bedarf mehr als warmer Worte, um diese Herausforderungen zu lösen. Vieles in unserem System Schule ist ‚auf Kante genäht‘, was u.a. durch die Frankfurter Arbeitszeit- und Arbeitsbelastungsstudie empirisch belegt ist. Danach beträgt die durchschnittli-che Arbeitsbelastung 48 Stunden und 27 Minuten pro Woche! Das erhöht auf Dauer die gesundheitlichen Risiken und macht den eigentlich schönen Beruf einer Lehrkraft auch unattraktiver für Studien- und Berufsanfänger.

Laut Kultusminister Armin Schwarz sei die bestmögliche Bildung an hessischen Schulen sicher-gestellt, denn dort arbeiteten so viele Lehrkräfte wie noch nie. Anja von Specht, stellvertretende Vorsitzende des GPRS, stellt hingegen fest: „Die Grundlagen für qualitativ hochwertige Bildung sind im Werra-Meißner-Kreis und im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bei Weitem nicht ausreichend erfüllt. Insbesondere in den Grund- und Förderschulen fehlt es an Personal. Zwar sind mehr Lehrkräfte an den Schulen beschäftigt, die Zahl der Schüler*innen ist jedoch auch stark angestiegen.“ Außerdem unterrichteten bereits jetzt viele Kolleginnen und Kollegen, ohne hierfür ausgebildet und qualifiziert zu sein – meist auf befristeten Stellen.

Zudem seien einzelne Schulen im Bereich des Staatlichen Schulamts Bebra marode und bedürfen dringend der Sanierung. „Im Werra-Meißner-Kreis“, berichtet Richard Maydorn, „dürfen nach unseren Informationen nur noch die für den Schulbetrieb unbedingt notwendigen Ausgaben getätigt werden. Da ist an Modernisierungen oder gar Schulsanierungen nicht zu denken.“ Es brauche aber mehr Investitionen in die Schulbauten: „Alle Kinder sollten Schulen besuchen, die in einem guten baulichen Zustand sind und den modernen pädagogischen Anforderungen genügen. Das ist aktuell nicht überall gewährleistet. Wir fordern daher von der Landesregierung ein Investitionsprogramm für die Schulträger“.

„Der Lehrkräftemangel und die gleichzeitig steigende Zahl der Schüler*innen führt zu einer weiteren Zunahme der Arbeitsbelastung, weil uns an allen Ecken und Enden die notwendige Zeit fehlt. Dabei ist Zeit für jede und jeden Einzelnen im Unterricht die Grundvoraussetzung für gute pädagogische Arbeit und Lernerfolg,“ unterstreicht Katharina Müller, Mitglied im GPRS HRWM, die Forderungen.

„Forderungen nach Entlastung, einer besseren Ausstattung und mehr Investitionen erscheinen umso dringlicher, da laut verschiedener hessischer Ministerien ab dem Jahr 2025 deutliche Einsparungen geplant seien, auch im Bildungsbereich. Das wird nicht dazu beitragen, dass die Probleme an unseren Schulen schneller gelöst werden. Umso wichtiger ist es daher, die ungelösten Probleme im öffentlichen Bewusstsein zu halten, damit der „Haushalts-Rotstift“ nicht an der falschen Stelle angesetzt wird“, ergänzt Richard Maydorn.

Autor: Richard Maydorn | Stand: 09.10.2024
Foto: Frank Wagner

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KV_Hersfeld-Rotenburg KV_Witzenhausen Aktuelles
news-219 Thu, 19 Sep 2024 22:19:00 +0200 Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung muss umgesetzt werden, auch bei den Beschäftigten im Schuldienst https://gew-hrwm.de/home/details/rechtsprechung-zur-arbeitszeiterfassung-muss-umgesetzt-werden-auch-bei-den-beschaeftigten-im-schuldienst Gemeinsame Pressekonferenz zur Arbeitszeiterfassung | Pressemitteilung Frankfurt: Der Hauptpersonalrat Schule, der Interessenverband Hessischer Schulleitungen und die GEW Hessen fordern, dass die Arbeitszeit von Beschäftigten im Schuldienst erfasst werden soll. Trotz verpflichtender Rechtslage wird die Arbeitszeit bislang nicht dokumentiert. Die GEW-Fraktion im Hauptpersonalrat Schule hat nun einen ersten Entwurf für eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt.
 

Entwurf Dienstvereinbarung Arbeitszeiterfassung des Hauptpersonalrats Schule


Die GEW-Fraktion hat einen Entwurf in den Hauptpersonalrat Schule eingebracht, um zukünftig die Arbeitszeit der Beschäftigten an Schule zu erfassen. Dazu soll eine neue Dienstvereinbarung zwischen dem Hauptpersonalrat Schule und dem Hessischen Ministerium für Bildung, Kultus und Chancen getroffen werden. Peter Zeichner, Vorsitzender des Hauptpersonalrats Schule, fordert das Kultusministerium auf, nicht länger die Augen vor der Arbeitszeit der Beschäftigen zu verschließen:
 

Die Frankfurter Arbeitszeit- und Belastungsstudie 2020 zeigte, was mehrere andere Arbeitszeitstudien belegt haben: Lehrkräfte arbeiten teils weit über das erträgliche Maß hinaus.“ Der Gesundheitsschutz sein ein wichtiger Aspekt der personalrechtlichen Mitbestimmung. Deshalb bräuchte es eine Dienstvereinbarung, die folgende Punkte festlegen soll: Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausenzeiten. „Dazu muss das Land eine kostenfreie und leicht handhabbare, datensichere Methode zur Erfassung dieser Arbeitszeiten bereitstellen“, unterstreicht Zeichner.

 

Andreas Leibold, Vorsitzender des Interessenverbands Hessischer Schulleitungen, sieht in der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung die Chance, die Arbeitsbedingungen im Schulwesen nachhaltig zu verbessern:
 

Durch eine detaillierte Erfassung und Analyse der Arbeitszeiten können gezielte Maßnahmen entwickelt werden, um die Lehrkräfte zu entlasten und die Unterrichtsqualität zu verbessern. Dies wird nicht nur die Attraktivität des Lehrberufs steigern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Zufriedenheit der Lehrkräfte leisten.“ Die Einführung der Arbeitszeiterfassung trage somit zu einer Qualitätssteigerung von Bildung bei.


Thilo Hartmann, Vorsitzender der hessischen GEW, hebt die eindeutige Rechtslage hervor:
 

Arbeitgeber in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes erfassen schon lange die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten. Nur das Kultusministerium kommt seiner Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht nach. Es wird Zeit, dass der verbindliche Rechtsanspruch endlich umgesetzt wird.“ Im Koalitionsvertrag habe sich die Landesregierung selbst verpflichtet, die Arbeitszeitregelung anzupassen. „Nun ist es an der Zeit, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Nur mit einer genauen Erfassung der Arbeitszeit können Überstunden erfasst und ausgeglichen werden“, stellt Hartmann fest. „Und dies soll ein Initiativantrag zum Abschluss einer Dienstvereinbarung endlich auf den Weg bringen.

Hintergrund:


Bereits 2019 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass die Staaten der Europäischen Union die Arbeitgeber verpflichten müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dadurch soll die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten garantiert werden (EuGH 14. Mai 2019 – C55/18).

Auch hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits 2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen (BAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21).

Im Hintergrund entfaltet Artikel 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) seine Wirkung, der das Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit enthält.

Quelle: GEW Hessen

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-212 Fri, 10 May 2024 13:55:00 +0200 Personalratswahlen Gesamtpersonalrat Schule HRWM https://gew-hrwm.de/home/details/personalratswahlen-gesamtpersonalrat-schule-hrwm Am 14./15. Mai 2024 - Liste 2 GEW wählen Als Lehrkräfte, sozialpädagogische Beschäftigte und an Schule tätige Personen stehen wir vor immer mehr Herausforderungen, die insbesondere durch die zugenommenen Belastungen und Anforderungen seit der Corona-Pandemie für uns spürbarer geworden sind und Schwachstellen im Bildungssystem offengelegt haben. Diese werden durch den Fachkräftemangel noch verschärft. Hinzu kommt eine Verdichtung unserer Arbeit und eine merklich gestiegene Arbeitsbelastung, die uns in unseren Möglichkeiten uns zu engagieren einschränkt.

Wegen der gestiegenen Arbeitsverdichtung und der zugenommenen Arbeitsbelastung an unseren Schulen setzen wir uns als Gewerkschaftsmitglieder der GEW Hessen für die landesweite Kampagne „Zeit für mehr Zeit“ ein, damit sich unsere Arbeitsbedingungen verbessern, wie z.B.:

  • Verringerung der Wochenarbeitszeit (Hessen ist mit 41 Stunden Spitzenreiter),
  • Senkung der Pflichtstundenzahl,
  • Absenkung der Klassenteiler (und kleinere Klassen), 
  • Entlastung für neue Aufgaben durch Erhöhung des Schuldeputats,
  • Entlastung für Schulleitungsaufgaben,
  • Entlastung für Mentorinnen und Mentoren,
  • Anrechnung von Klassenleitungen auf die Pflichtstundenzahl,
  • mehr sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen und
  • höhere Entlastung für Personalräte.

Um diese Forderungen durchzusetzen, ist es umso wichtiger eine starke Gewerkschaft zu haben und eine engagierte und konsequente Personalvertretung.

Als Gesamtpersonalrat Schule sind wir für Entscheidungen, die für alle Schulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Bebra getroffen werden, zuständig. Wir haben uns auch durch den Abschluss von Dienstvereinbarungen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und gegen Entgrenzung von Arbeit durch die Dienstvereinbarung Teilzeit und die Dienstvereinbarung elektronische Kommunikation eingesetzt. Zuletzt haben wir uns gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung für die Überarbeitung der Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement eingesetzt, sodass Kolleginnen und Kollegen bei der Wiedereingliederung nach langer Krankheitsphase besser unterstützt werden. Im Arbeitsschutzausschuss (ASA) richten wir den Fokus immer wieder auf die gesundheitliche Belastung der Beschäftigten an den Schulen und bringen als GEW-Fraktion Missstände auf die Tagesordnung, um bei Schulträger und Schulamt auf deren Behebung zu drängen. Als GEW-Kreisverbände Eschwege, Hersfeld-Rotenburg und Witzenhausen bilden wir die GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Schule HRWM.

Hier stellen sich unsere Kandidatinnen und Kandidaten vor.

Informationen zu den Themen der Angestelltenvertretung finden Sie hier...


Am 14./15. Mai 2024 finden die Personalratswahlen statt, daher geben Sie Ihre Stimme ab

Wählen Sie Liste 2 GEW

Motivieren Sie Ihre Kollegen wählen zu gehen, denn ...

Jede Stimme für die GEW ist eine Stimme

  • für Arbeitszeitverkürzung
  • für Einkommensverbesserungen
  • für Verbesserung von Arbeitsbedingungen

Erstellt von Richard Maydorn | Stand: 11.05.2024

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-210 Fri, 10 May 2024 13:16:00 +0200 Sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen überlastet und fordern bessere Arbeitsbedingungen https://gew-hrwm.de/home/details/kolleginnen-sind-ueberlastet-und-fordern-bessere-arbeitsbedingungen Online-Umfrage der GEW Hessen liefert erste Ergebnisse | Pressemitteilung Frankfurt: Erste Ergebnisse der GEW-Umfragen zur Arbeitssituation sozialpädagogischer Fachkräften an hessischen Schulen liegen vor. Zweidrittel der Befragten empfinden ihre Arbeit als belastend. Als Grund dafür wird der Personalmangel genannt.


Die GEW Hessen hatte Anfang des Jahres 2024 zwei Online-Umfragen zur Situation der sozialpädagogischen Fachkräfte (SozPäds) an Schulen gestartet. Die ersten Ergebnisse zeigen: Viele Fachkräfte sind überlastet und benötigen bessere Arbeitsbedingungen. „Fast zwei Drittel der Befragten empfinden ihre Arbeit als zum Teil sehr belastend und machen dafür den Personalmangel verantwortlich“, sagt Frank Engelhardt. Er arbeitet an einer Förderschule als sozialpädagogische Fachkraft und ist GEW-Vertreter im Hauptpersonalrat Schule. Die Zahlen seien alarmierend. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel in Schulen sei bei den SozPäds keine schnelle Besserung in Sicht.


Die Umfrage zeigt zudem: Die Kolleg:innen sind oft unzufrieden mit ihrer Eingruppierung. Zum einen werden Vorerfahrungen und Qualifikationen kaum beachtet. Zum anderen entspricht die Eingruppierung meist nicht den Anforderungen, Leistungen und der Verantwortung, die sie im Arbeitsalltag übernehmen.


Die Kolleg:innen forderten konkrete Verbesserungen für ihren Arbeitsplatz. Häufig genannte Forderungen: Eigenes Budget, Arbeitsmaterial, Supervision, kollegiale Fallberatung und geeignete Fortbildungsangebote. „Man möchte meinen, dass das für sozialpädagogische Fachkräfte der Standard ist, dem ist aber nicht so. Dem Fachkräftemangel kann nur begegnet werden, wenn die Menschen gerne und lange in ihrem Beruf arbeiten können, ohne krank zu werden“, fasst Engelhardt die Position der GEW zusammen.


Ein Erfolg der Personalratsarbeit der vergangenen Jahre bildet sich in der Umfrage ab: „Erfreulich ist, dass ungefähr die Hälfte der befragten sozialpädagogischen Fachkräfte, die unterrichtsbegleitend arbeiten, mittlerweile einen eigenen Dienstrechner und Arbeitsplatz haben. Dafür haben wir als Personalräte und Gewerkschafter lange Druck gemacht“, sagt Engelhart. Ziel sei jetzt, diese Arbeitsbedingungen für alle SozPäds durchzusetzen.


Die detaillierte Auswertung der Umfrage folgt. Sie wurde federführend von Julia Eckes, David Beier und Frank Engelhardt erstellt. Sie kandidieren als Vertreter:innen für die Angestellten für den Hauptpersonalrat Schule zu den Personalratswahlen im Mai 2024.

Download

Download der ersten Auswertung

Quelle: www.gew-hessen.de | Stand: 09.05.2024
Original-Titel: „Kolleg:innen sind überlastet und fordern bessere Arbeitsbedingungen“ | Ergebnisse der GEW-Umfragen | Pressemitteilung

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-205 Tue, 07 May 2024 21:43:36 +0200 „Besoldungsanpassung ist großer gewerkschaftlicher Erfolg!“ https://gew-hrwm.de/home/details/besoldungsanpassung-ist-grosser-gewerkschaftlicher-erfolg GEW Hessen begrüßt vorgelegten Gesetzentwurf | Pressemitteilung Frankfurt: Die GEW Hessen begrüßt den heute von der Landesregierung vorgestellten Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifergebnisse vom 15. März 2024 auf den Bereich der Besoldung und Versorgung. Mit dem Ergebnis der Tarif- und Besoldungsrunde und der Übertragung auf die Beamt:innen steht jetzt fest: In den fünf Jahren 2021 bis 2025 wird die Besoldung um 23,8 Prozent ansteigen.
 

„Das ist ein großer Erfolg unserer Tarif- und Besoldungsrunde mit dem Land Hessen, die wir am 15. März 2024 in Bad Homburg abgeschlossen haben“, kommentierte Thilo Hartmann, der in der Tarifauseinandersetzung als hessischer GEW Vorsitzender auch die Verhandlungsführung der Bildungsgewerkschaft inne hatte. „Diese Übertragung hatten wir im Rahmen der Tarifeinigung bereits festgelegt. Dass die Landesregierung jetzt Tempo beim Gesetzgebungsverfahren macht und die ersten steuerfreien 1.000 Euro mit den Junibezügen auf den Konten der Beschäftigten gutgeschrieben werden, ist sehr erfreulich. Die Zahlung erfolgt dadurch faktisch zeitgleich zur Auszahlung an die Tarifbeschäftigten.“ 
 

Die mit dem Gesetzentwurf festgelegte Besoldungsentwicklung zeigt: Gewerkschaftliche Gegenwehr wirkt auch in Krisenzeiten. Wir haben nicht nur ein gutes Tarifergebnis erzielt, sondern auch in den Jahren zuvor mit tausendfachen schriftlichen Widersprüchen Druck auf die Landesregierung für eine amtsangemessene Alimentation gemacht. Die Landesregierung musste daraufhin die Besoldung bereits anpassen.

In den fünf Jahren 2021 bis 2025 wird die Besoldung um 23,8 Prozent ansteigen. Selbst wenn für 2024 und 2025 eher ungünstige Inflationsprognosen zugrunde gelegt werden, liegt dieses Ergebnis über der Preisentwicklung im selben Zeitraum. Mit dem Ergebnis der Tarif- und Besoldungsrunde 2024 in Hessen hat die GEW also dafür gesorgt, dass für die verbeamteten Lehrkräfte an Hessens Schulen die Realeinkommen bis Ende 2025 trotz der hohen Inflation leicht steigen werden. Das ist gut für Hessens Schulen und im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren bemerkenswert.
 

Hintergrund:

Eckpunkte sind die Auszahlung einer Inflationsausgleichzahlung in Höhe von 3.000 Euro (Teilzeit anteilig) in drei gleichhohen Teilraten mit den Bezügen für Juni, Juli und November 2024. Sowie die Erhöhung der Besoldungstabellen um 4,8 Prozent zum 1. Februar 2025 und um weitere 5,5 Prozent zum 1. August 2025. Versorgungsempfänger:innen erhalten die drei Raten in Höhe des Ruhegehaltssatzes. Die Höhe der Prämie für Anwärter:innen beläuft sich auf dreimal 500 Euro.

Quelle: www.gew-hessen.de  (Stand: 07.05.2024)

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-198 Fri, 26 Apr 2024 20:12:00 +0200 Grundschultag in Bad Sooden-Allendorf am 04.05.2024 https://gew-hrwm.de/home/details/grundschultag-in-bad-sooden-allendorf-am-04052024 JETZT Online-Anmeldung und Workshop-Einwahl | Buchen Sie Ihre Teilnahme am GST 2024 Liebe Grundschulfreunde,

herzlich willkommen zum Grundschultag 2024!

Am 4. Mai 2024 öffnen wir unsere Türen zur Bildung, zur Kreativität, Bewegung, Digitalisierung und zu philosophischen Abenteuern.

Bei uns in Bad Sooden-Allendorf, wo selbst der Brunnen vor dem Tore Geschichten erzählen kann, begeben wir uns auf eine Reise durch die vielfältigen Welten des Lernens. Wir verirren uns im digitalen Dschungel, reisen durch künstlerische Oasen und erklimmen philosophische Gipfel – hier ist für jede*n Abenteurer*in etwas dabei.

Also schnappen Sie sich Ihre Rucksäcke, packen Sie Ihre Neugier ein und lassen Sie uns gemeinsam den Grundschultag 2024 zu einem unvergesslichen Abenteuer machen!

Eckdaten

  • Veranstaltungsort: Grundschule am Brunnen vor dem Tore, Huhngraben 1, 37242 Bad Sooden-Allendorf
  • Datum: Samstag, 04. Mai 2024
  • Zeit: 09:30 bis 14:00 Uhr
  • Kinderbetreuung während der Veranstaltung möglich (Abfrage erfolgt bei der Anmeldung)
  • Online-Anmeldung und Workshop-Einwahl jetzt durchführen
  • Entgeltfrei für GEW-Mitglieder (Nicht-Mitglieder zahlen 10,- €)
  • Verpflegung (incl.): Für das leibliche Wohl ist gesorgt (bitte bringen Sie für den Kaffee am Mittag einen Becher mit).
  • Kontakt: grundschultag@gew-hrwm.de

Freie Plätze in einzelnen Workshops können auch kurzfristig angemeldet werden. Dieses Angebot richtet sich
auch an Nicht- GEW- Mitglieder! Wir freuen uns auf euch! 

Ihr Orga-Team des Grundschultags
der GEW Kreisverbände Witzenhausen und Eschwege

Veröffentlicht am 04.03.2020 | Richard Maydorn | Aktualisiert am 01.05.2024

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-153 Thu, 25 Apr 2024 20:11:00 +0200 Informationen zum Lebensarbeitszeitkonto https://gew-hrwm.de/home/details/lebensarbeitszeitkonto-lak Kurz gefasst: Gültigkeit - Ansparen - Ansparumfang - Erstattung - Stundenabbau 1. „Ansparen“

1.1. Gültigkeit

  • eingeführt ab 1. Januar 2007 für Lehrkräfte bis zum Ende des Schulhalbjahrs nach Vollendung des 50. Lebensjahrs
  • erweitert ab 1. August 2017 für Lehrkräfte bis zum Ende des Schulhalbjahrs nach Vollendung des 60. Lebensjahrs
  • Gültig für: Beamtinnen/Beamte, unbefristet beschäftigte Lehrkräfte, befristet beschäftigte Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit Lehrverpflichtung

1.2. Ansparumfang (pro Kalenderjahr)

  • bei Vollzeit: 0,5 Stunden pro Kalenderwoche (26 Stunden)
  • bei Teilzeit: anteilig entsprechend der bewilligten Teilzeit (auch bei Sabbatjahr-Modellen)
  • keine Gutschriften: bei Elternzeit, bei Beurlaubung, ab der 7. Krankheitswoche, bei Wiedereingliederung, bei Diensterleichterung zur Wiederherstellung der Gesundheit, bei Kur oder Heilbehandlung
  • keine Gutschrift: für Menschen mit Behinderung ab einem GdB von 50%

1.3. Erstattung

Die Erstattung der Zeitguthaben erfolgt wie das Ansparen, d.h. 26 Stunden aus dem Lebensarbeitszeitkonto ergeben eine Abminderung um eine halbe Unterrichtsstunde für ein Schuljahr oder 52 Stunden (ausgehend von einem Kalenderajhr mit 52 Wochen) ergeben eine Abminderung von einer Stunde für ein Schuljahr (sollte das Jahr 51 oder 53 Kalenderwochen haben, dann ändert sich diese Zahl entsprechend).

2. Erstattung zum Ende des Berufslebens

  • Allen Personen, die regelhaft in Ruhestand gehen, werden die angesparten Stunden automatisch im letzten Schuljahr ihrer Berufslebens erstattet.
  • Wer vorzeitig in Ruhestand geht, muss beim Staatlichen Schulamt einen formlosen Antrag auf Erstattung des Lebensarbeitszeitkontos stellen. Achtung: Dieser Antrag muss spätestens 9 Monate vor der gewünschten Versetzung in den Ruhestand gestellt werden. Bei kurzfristigeren Anträgen auf Pensionierung nach Erreichen der Antragsaltergrenze ist dem Antrag auf Versetzung in der Ruhestand auf ein Antrag auf Erstattung des LAK beizufügen.

Bei sehr geringem Stundenumfang auf dem Lebensarbeitszeitkonto ist die Schulleitung der Stammschule zuständig, dass die betroffene Person das angesparte Guthaben in Freizeit zurück erhält.

Bereits jetzt gibt es Kolleginnen/Kollegen, die den Gegenwert von 7 Unterrichtsstunden (364 Stunden) auf ihrem Lebensarbeitszeitkonto angesammelt haben. Wird dann im "letzten Schuljahr des Lebens" eine Lehrkraft mit 25 Stunden Unterrichtsverpflichtung im letzten Schuljahr vor der Versetzung in den Ruhestand die Auszahlung des Lebensarbeitszeitkontos, so läge sie mit 18 verbleibenden Unterrichtsstunden gegebenenfalls unter 75% Unterrichtseinsatz. Diesen Stundenumfang muss man unterrichtswirksam mindestens arbeiten, um seine Altersermäßigung in voller Höhe zu erhalten. Es würde im Beispiel daher 1 Stunde Altersermäßigung gestrichen.

Empfehlung der Rechtsberatung: Um die maximale Pflichtstundenermäßigung aufgrund des Alters voll ausnutzen zu können, sollte man bereits frühzeitig einen Teil der Stunden aus dem Lebensarbeitszeitkonto abbauen... denn niemand weiß, wie kurzfristig "das letzte Schuljahr des Lebens" kommt und ob dann der "Stundenabbau" kurzfristig möglich ist.

3. Erstattung während der aktiven Berufszeit

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, sich die angesparten Zeiten auch früher in Form von Freizeitausgleich bei gleichbleibendem Gehalt abzubauen. Dies erfordert einen formlosen Antrag. Ab einer Ansparzeit von 3 Schuljahren kann man mit dem "Stundenabbau" beginnen; von der Wartezeit sind familiäre Gründe zur Betreuung eigener Kinder unter 18 Jahren ausgenommen, so dass man z.B. bereits nach einem Jahr Vollzeittätigkeit im kommenden Schuljahr eine halbe Stunde Ermäßigung als Abbau des LAK beantragen kann.

Die Antragsfristen sind der 31.01. für das kommende Schuljahr und der 31.07. für das übernächste Halbjahr.

Es gibt eine Reihe von Sonderregelungen, z.B. für befristete einjährige Arbeitsverträge oder bei Wechsel des Arbeitgebers (auch beim einer Versetzung nach dem Lehrertauschverfahren in ein anderes Bundesland), die hier nicht dargestellt sind. Diese kann man im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums 06/2018 nachlesen.

4. Vorlagen für den formlosen Antrag

  • Antrag für vorzeitige Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos aus familiären Gründen
    (Begründung "Pflege naher Angehöriger" ist auch möglich!)
  • Antrag für vorzeitige Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos aus persönlichen Gründen
  • Bei Antragstellung zur Versetzung in ein anderes Bundesland: Antrag für vorzeitige Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos sonstigen Gründen

Für Fragen stehen unseren Mitgliedern die ehrenamtlichen Rechtsberater der Kreisverbände gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie unsere Druckvorlage für ein Plakat.

Erstellt: Richard Maydorn | Stand: 01.07.2022
Aktualisiert und ergänzt: 03.09.2024 vom Autor

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-203 Wed, 03 Apr 2024 15:28:26 +0200 Der Tarifabschluss durchgerechnet https://www.gew-hessen.de/details/der-tarifabschluss-durchgerechnet Abschluss in der Tarifrunde Hessen 2024 Aktuelles news-201 Sun, 17 Mar 2024 09:41:00 +0100 Überleitungsantrag für TVH-Beschäftigte bis 31.05.2024 stellen https://gew-hrwm.de/home/details/ueberleitungsantrag-fuer-tvh-beschaeftigte-bis-31052024-stellen Frist für Anträge auf Überleitung in den TV EGO-L-H läuft am 31.05.2024 ab Neue Informationen für TV-H-Beschäftigte in den Schulen - Frist für Anträge auf Überleitung in den TV EGO-L-H bis 31.5.2024 verlängert

Die GEW hat in allen ihren Publikationen hessenweit und auch im Kreis Hersfeld-Rotenburg und im Werra-Meißner-Kreis über die neue tarifvertragliche Entgeltordnung (TV EGO-L-H) informiert, die am 01.08.2022 in Kraft getreten ist. Viele Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte mit einem TV-H-Vertrag haben Anträge auf eine Überleitung in den TV EGO-L-H gestellt, zum Teil mit erheblichen Vorteilen durch eine bessere Eingruppierung oder eine Zulage. Wir haben auch darüber informiert, dass die ursprünglich am 31.07.2023 endende Frist für Anträge zur Überleitung bis zum 31.05.2024 verlängert wurde.

Wer muss jetzt nichts tun?

  • Wer am 01.08.2022 oder danach eingestellt wurde oder nach dem 01.08.2022 auf Grund eines Antrags bereits übergeleitet wurde, ist jetzt im Geltungsbereich des TV EGO-L-H beschäftigt und partizipiert von den derzeitigen und zukünftigen Verbesserungen.
  • Beschäftigte, die Sorge haben, dass sie nach den alten, bis zum 31.07.2022 geltenden Eingruppierungsrichtlinien des Landes Hessen fehlerhaft „zu gut“ eingruppiert wurden, sollten keinen Antrag stellen.

Wer sollte jetzt noch einen Antrag stellen?

1.) Lehrkräfte an Grundschulen

Fast alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Grundschule unterrichten und vor dem 01.08.2022 eingestellt und noch nicht übergeleitet wurden, sollten einen Antrag auf Überleitung stellen. Damit haben sie rückwirkend zum 01.08.2023 einen Anspruch auf eine „Annäherungszulage“, die in mehreren Schritten zu einer besseren Vergütung führt. So wird die von der GEW erkämpfte bessere Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte auf die TV-H-Kräfte an Grundschule übertragen. Eine solche Zulage hat keine Auswirkung auf die Eingruppierung und die Entgeltstufe. Sie können dazu das beigefügte Formular verwenden. Kreuzen Sie unter (2) den Anspruch auf eine Annäherungszulage an. Keinen Anspruch auf eine Annäherungszulage haben die Vorklassenleitungen und die Lehrkräfte im herkunftssprachlichen Unterricht.

Das Staatliche Schulamt könnte bei dieser Gelegenheit auch prüfen, ob Sie nach der neuen Entgeltordnung bisher zu niedrig eingruppiert waren. Wird ein solcher Anspruch auf eine Höhergruppierung bestätigt, wirkt dieser auf den 1. August 2022 zurück. Hier könnten ggf. kurzfristige „Exspektanzverluste“ eintreten: Bei einer höheren Eingruppierung bleibt man zwar in derselben Entgeltstufe, in der man am 01.08.2022 war, beginnt dann allerdings in dieser Stufe wieder am Anfang der Stufenlaufzeit. Zeitlich befristete Verluste oder Rückzahlungen können insbesondere dann entstehen, wenn man relativ kurz nach dem 01.08.2022 in eine höhere Stufe gekommen ist. Auch dazu berät die GEW ihre Mitglieder.

2.) UBUS-Kräfte und andere

Auch Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die UBUS-Kräfte, die von einer Überleitung keinen aktuellen Vorteil durch eine bessere Eingruppierung oder eine Zulage haben, sollten einen Antrag stellen. Nur so werden sie zukünftig davon profitieren, wenn die Gewerkschaften eine bessere Eingruppierung erkämpfen. Kreuzen Sie dazu unter (3) an, dass Sie „derzeit keinen Anspruch auf ein Zulage oder eine Höhergruppierung“ haben.

3.) Beschäftigte mit einem Anspruch auf ein höheres Entgelt

Auch Kolleginnen und Kollegen, die bis zum 31.07.2023 noch keinen Antrag auf Überleitung gestellt haben, können dies jetzt nachholen. Dabei kann man sich auf die Zusage des Arbeitgebers verlassen, dass ein solcher Antrag nicht zu einer niedrigeren Eingruppierung führt, sondern solch ein Antrag schlicht zurückgewiesen wird. Damit geht allerdings auch der Antrag auf Überleitung ins Leere.

Kreuzen Sie unter (1) an, wenn Sie einen Anspruch auf eine Höhergruppierung, eine Entgeltgruppenzulage oder eine Anpassungszulage sehen. Nutzen Sie auch in diesem Fall die Beratungsangebote der GEW für ihre Mitglieder: Wir informieren Sie über Ihre Ansprüche, nennen Ihnen die Grundlagen im TV EGO-L-H (4) und prüfen auch mögliche „Exspektanzverluste“. Insbesondere bei Beschäftigten in höheren Entgeltstufen oder mit einem nahen Ende der beruflichen Laufbahn kann eine Höhergruppierung auch zu Nachteilen führen.

Ausführliche Informationen und einen Musterantrag finden Sie auf der Webseite unserer GEW-Kreisverbände unter www.gew-hrwm.de und im Mitgliederbereich der GEW Hessen unter www.gew-hessen.de >> Recht >> Entgeltordnung Lehrkräfte.

GEW-Mitglieder im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Werra-Meißner-Kreis haben Anspruch auf persönliche Beratung durch die GEW: rechtsberatung@gew-hrwm.de

Erläuterungen zum GEW-Musterantrag

Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Mai 2024 eingereicht worden sein.

  1. Gilt für Beschäftigte mit einem Anspruch auf ein höheres Entgelt durch eine Höhergruppierung, eine Entgeltgruppenzulage oder eine Anpassungszulage. Die GEW berät ihre Mitglieder, ob ein solcher Anspruch besteht. Im Rahmen der Beratung können auch die nicht verpflichtenden Angaben unter (4) ermittelt werden. Anfragen an rechtsberatung@gew-hrwm.de 

  2. Die Annäherungszulage ab dem 01.08.2023 betrifft nur Lehrkräfte an Grundschulen, mit Ausnahme der Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht und der Vorklassenleitungen.

  3. Betrifft insbesondere UBUS-Kräfte, aber auch andere Gruppen, die derzeit keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung haben, aber zukünftig an der Weitentwicklung des TV EGO-L-H teilhaben wollen. 

  4. Nachweise werden insbesondere von Lehrkräften ohne Lehramt und ohne Hochschabschluss gefordert, die nach drei, vier und fünf Jahren im „Kaskadenaufstieg“ in drei Stufen höhergestuft werden können:

  • Fortbildungsnachweise nach einer Unterrichtstätigkeit von mind. drei vollen Schuljahren.

  • Weitere Fortbildungsnachweise und Nachweis eines Projekts zur Schulqualität nach vier Jahren.

  • Weitere Fortbildungsnachweise und Gutachten der Schulleitung nach fünf Jahren.

Einen Musterantrag zum Download gibt's bei uns als Word-Datei.

Autor: Richard Maydorn | Stand: 17.03.2024

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