GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Sat, 02 Dec 2023 07:12:00 +0100 Sat, 02 Dec 2023 07:12:00 +0100 TYPO3 EXT:news news-191 Tue, 14 Nov 2023 22:35:00 +0100 Wahlordnung zum HPVG noch rechtzeitig vor den PR-Wahlen https://gew-hrwm.de/home/details/neues-personalvertretungsgesetz-beschlossen-1 Druckversion des HPVG mit Stichwortverzeichnis und Wahlordnung zum Download Ende März hat der hessische Landtag ein neues Personalvertretungsgesetz geschlossen. Nun hat auch nach einigen Monaten nach der Verbändeanhörung das HMdIS eine Wahlordnung erlassen, so dass die Vorbereitung der Personalratswahlen knapp, aber noch rechtzeitig mit dem Verordnungstext der Wahlordnung vorbereitet werden können. 

Die Struktur der Wahlordnung hat sich auch geändert. Die Stuktur ist aber übersichtlicher, wenngleich es kaum inhaltliche Änderungen gegeben hat.

Der GEW Kreisverband Witzenhausen hat für die schulischen Personalräte eine digitale Version des Personalvertretungsgesetzes mit Stichwortverzeichnis erstellt, dass sie im Format DIN A4 für Ihr digitales Endgerät oder zum Ausdrucken herunterladen können. Dieses wurde nun um die Wahlordnung ergänzt und ist als Gesamtausgabe verfügbar. 

Erstellt: 15.11.2023 | Autor: Richard Maydorn

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news-190 Sun, 01 Oct 2023 11:38:00 +0200 Bildungsprotest gegen fehlende Ressourcen - Kommentar https://gew-hrwm.de/home/details/bildungsprotest-gegen-fehlende-ressourcen-kommentar Kommentar zur verfehlten Bildungspolitik | Aufruf zum Politikwechsel am 08.10.2023 Kommentar von Richard Maydorn

"Es ist Zeit für mehr Zeit, Zeit für gute Bildung! Diese Zeit werden wir nicht geschenkt bekommen – wir werden sie uns nehmen müssen!", tituliert die GEW Hessen. Es ist für mich schier unverständlich, warum die Hessische CDU-geführte Landesregierung die Forderungen von Eltern, Schülerinnen/Schülern, Studierenden und Lehrkräften ignoriert. Anscheinend reichen Demonstrationen und Kundgebungen - stellvertretend für die knapp 60.000 in Schule Tätigen - nicht aus. Ist die CDU-Regierungspartei sich ihres Sieges nach den Umfragen zu sicher? Möglicherweise ist aber eine politische Ignoranz in der CDU vorhanden, da man knallhart kalkuliert: Die schulischen Beschäftigten machen von 4,3 Mio nur gut 1% der Wahlberechtigten aus, weshalb man diese anscheinend getrost nicht zu beachten braucht. Zudem: Bildung generiert beim einfachen Betrachten nur Ausgaben und bringt zunächst keine Steuereinnahmen. Doch die Behebung des Fachkräftebedarfs braucht qualitativ gute Lehrkräfte, Lehre und Ausbildung und lässt sich nicht dauerhaft über Zuzug regeln. Würde man die wahlberechtigten Eltern, volljährige Schüler*innen und Studierenden hinzurechnen, könnte die Kalkulation weniger entspannt betrachtet werden. Die Forderungen der Landesschülervertretung, der Landeselternvertretung und der Lehrkräfte lassen nur einen Schluss zu: Es ist Zeit für einen Politikwechsel in Hessen! Bildungspolitik muss Antworten auf die drängenden Fragen und sich ständig verändernden Lebensbedingungen bieten und diese auch mit den erforderlichen finanziellen Mitteln unterstützen. Pädagogische "Bildungs-Leuchttürme" (Reformschulen etc.) nützen dabei nichts, denn bei den anderen kommt höchstens ein Lichtstrahl an. Davon hat man aber nicht die Personal- und Sachmittel, die es braucht, um die pädagogisch Veränderungen angehen zu können. Das zeigt den Widerspruch auf: Exemplarische Bildungseinrichtungen lassen sich nicht zum Nulltarif auf alle übertragen. Daher muss jetzt ein Politkwechsel in Hessen herbei! Schließlich: Bildungswende heißt Veränderung - nicht Stillstand - und ist nicht mit "konservierender Politik" vereinbar. Gehen sie daher am 08. Oktober wählen und stimmen sie für einen sozial verträglichen politischen Wechsel in Hessen!

Text: Richard Maydorn | Stand 01.10.2023
Bild: Hessenschau - Ausgabe 16:45 Uhr | 20.09.2023

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news-187 Thu, 21 Sep 2023 21:20:40 +0200 Schwanger in Beruf und Schuldienst: Unser Merkblatt hilft weiter https://gew-hrwm.de/home/details/schwanger-im-schuldienst Übersicht über geltende Regelungen für berufstätige stillende und werdende Mütter Wir beginnen mit einem Beispiel: Eine schwangere Grundschullehrkraft teilt ihre Schwangerschaft dem/der Schul­lei­ter*in mit. In der anschließenden Gefährdungsbeurteilung (nach einer Vorlage vom Staatlichen Schulamt) kann z.B. kei­n Antikörperschutz gegen Wind­poc­ken oder Röteln nachgewiesen werden., da die Kollegin nämlich nicht ihren Immunstatus belgen konnte.

Der/Die Schulleiter*in spricht daher zunächst und unmittelbar ein Be­schäftigungsverbot aus und weiß, dass er/sie die werdene Mutter so lange nicht weiter in der Schule beschäftigen darf, bis eine ent­sprech­ende Pflichtvorsorge durch den Medical Airport Service (beim betriebsmedizinischer Dienst des MAS in Kassel) durch­ge­führt wurde.

Das Beschäftigungsverbot geschieht selbstverständlich bei voller Lohnfortzahlung. Dem/Der Schulleiter*in ist bekannt, dass bei Auftreten be­stim­mter Krankheiten in der Schu­le (siehe: Hessische Mutterschutz und El­tern­zeit­ver­ordnung) weiterhin Beschäftigungsverbote ausgesrochen werden müssen. 

Wir hoffen, dass dieser Fall nicht nur idealtypisch ist, sondern gelebte Praxis. Für den Fall, dass es aber Unklarheiten bei den Mutterschutzregelungen gibt, möchten wir mit unserem Merkblatt für berufstätige stillende und werdende Mütter auf die gängigsten Regelungen hinweisen:

  • Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Stundenplan und Unterrichtseinsatz
  • Verbot von Mehrarbeit und Nachtarbeit
  • Keine schweren Arbeiten und Pausenaufsichten
  • Keine Tätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind
  • Beschäftigungsverbot vor und nach der Entbindung
  • Bezüge / Lohn während der Mutterschutzfrist 
  • Stillzeiten während der ersten 12 Monate nach der Entbindung

Verfasser: Richard Maydorn | Stand: 21.09.2023
Bild: Bermix Studio | unsplash.com || www.dgbrechtsschutz.de

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news-189 Wed, 20 Sep 2023 11:38:00 +0200 Bildungsprotest gegen fehlende Ressourcen https://gew-hrwm.de/home/details/bildungsprotest-gegen-fehlende-ressourcen Demonstration am 20. September in Kassel von Eltern, Schüler*innen und Lehrkräften Der GEW Bezirksverband Nordhessen rief zum Bildungsprotest auf: "Es ist dringend Zeit, die Ressourcen für gute Bildung weiter zu erhöhen", teilt der Bezirksvorstand der GEW Nordhessen Antje Kuswa, Carsten Leimbach und Bodo Hofmann-Thomschewski mit.

Die letzten Jahre waren und sind gesamtgesellschaftlich sehr herausfordernd. Die Pandemie, der Klimawandel und jetzt der Krieg in der Ukraine absorbiert gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Doch all diese Herausforderungen werden wir nur gemeinsam bewältigen, wenn wir die junge Generation umfassend bilden. Hierfür brauchen wir in allen Bildungsinstitutionen ausreichend Zeit. Nach dem PISA-Schock ist an vielen Schrauben im Bildungssystem gedreht worden: Regelmäßige Lernstandserhebungen, zentrale Abschlussprüfungen in fast allen Schulformen u.v.m. haben jede Menge zusätzliche Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen und Druck für die Lernenden erzeugt.

Die soziale Herkunft der Lernenden bestimmt trotzdem weiterhin maßgeblich den Bildungserfolg. Gleichzeitig zeigt die Frankfurter Arbeitszeit und Belastungsstudie, dass die Belastungen der Beschäftigten viel zu hoch sind und dringend reduziert werden müssen.

Deswegen demonstrierten nach Angaben der HNA 500 Menschen in Kassel, darunter Schüler*innen, Studierende, Lehrer*innen und Elternvertreter*innen gemeinsam. Der Demonstrationszug führte vom Kulturbahnhof zum Königsplatz und legte vorübergehend den innerstädtischen Verkehr lahm.

Diese Demonstration in der Wahlkampf-Hochphase war nötig und von langer Hand am Welterkindertag geplant, da die politisch Verantworlichen über die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen hinweggehen und die Ratschläge und Forderungen des Lehrpersonals völlig ignorieren. Schüler*innen haben keine Wähler-Stimmer ab 16 Jahren und auch politisch keine Lobby. Lehrkräfte werden systematisch vernachlässigt und in ihren Kernforderungen ignoriert. Gerade im Wahlkampft sollte doch die Regierungskoalition sich mit Anliegen der Wähler auseinandersetzen:

  • Für kleinere Lerngruppen in allen Bildungsbereichen (!)
  • Für geringere Fallzahlen in der Sozialen Arbeit (!)
  • Für Zeit für pädagogische Koordination (!)
  • Für Zeit für die Ausbildung junger Beschäftigter im Bildungswesen (!)
  • Für geringere Lehr- und Unterrichtsverpflichtungen an Schulen und Hochschulen (!)
  • Für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse (!)
  • Für sanierte und modern ausgestattete Bildungseinrichtungen (!)
  • Für einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte (!)
  • Für mehr Zeit für gute Bildung für alle (!)

Seit Jahren werden Forderungen immer lauter nach besseren Arbeits- und Lernbedingungen an Schulen und Universitäten. Nun wird von den Demonstrierenden eine Bildungswende in Hessen gefordert und sie zeigen deutlich, dass sich die Betroffenen wehren, wenn sich die Arbeits- und Lernbedingungen nicht ändern.

Text und Bilder: Richard Maydorn | Stand 01.10.2023

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news-186 Thu, 07 Sep 2023 04:59:00 +0200 Tarifeinigung zu einer verbesserten Bezahlung der angestellen Lehrkräfte an Grundschulen erzielt! https://gew-hrwm.de/home/details/tarifeinigung-zu-einer-verbesserten-bezahlung-der-angestellen-lehrkraefte-an-grundschulen-erzielt Mehr Geld für angestellte Lehrkräfte im TV-H und verlängerte Antragsfrist | Pressemitteilung Lehrkräfte an Grundschulen bekommen zum Schuljahresbeginn mehr Geld, darauf haben sich die GEW Hessen und das Land Hessen verständigt. Gegenstand der Verhandlung war die tarifrechtliche „Übertragung“ der verbesserten Besoldung von Grundschullehrkräften von A 12 auf A 13  bis zum Jahr 2028. Grundschullehrkräfte mit Lehramtsbefähigung (mit TV-H-Vertrag) erhalten entsprechend der am 14. Juli 2023 erzielten Tarifeinigung dieselben prozentualen Annäherungszulagen mit einem ersten Schritt im August 2023 wie die verbeamteten Lehrkräfte. Die Zulagen steigen von 10 Prozent des Differenzbetrages  zwischen den Entgeltgruppen 12 und 13 im August 2023 auf 80 Prozent im August 2027. Am 1. August 2028 werden diese Lehrkräfte schließlich der EG 13 zugeordnet.

Aus Anlass des neuen Schuljahres kommentierte am heutigen Donnerstag der Vorsitzende der GEW, Thilo Hartmann, das Tarifergebnis: „Der gemeinsame gewerkschaftliche Kampf für bessere Bezahlung lohnt sich: Voll ausgebildete Grundschullehrkräfte in einem Arbeitsverhältnis waren im Juli 2022 noch in der EG 11 eingruppiert. Sechs Jahre später erreichen sie nun aufgrund unseres seit August 2022 geltenden Tarifvertrages die EG 13. In Zahlen sind das 560 bis 680 Euro mehr im Monat!“

Die meisten tarifbeschäftigten Lehrkräfte an Grundschulen verfügt allerdings über keine Lehramtsbefähigung. „Diese Kolleginnen und Kollegen konnten wir in die schrittweise, jährliche Annäherung an eine bessere Bezahlung bis 2028 einbeziehen. Wie die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt, ist das nicht selbstverständlich“, erläuterte Hartmann. Die Geschwindigkeit der Annäherung orientiere sich am Besoldungsrecht und sei ebenfalls zu langsam.

Sebastian Guttmann, Co-Leiter des Referats Tarif, Besoldung und Beamtenrecht der GEW Hessen, wies auf zwei weitere Aspekte des Verhandlungsergebnisses von Mitte Juli hin: „Erstens: Diejenigen, die 2028 einen Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe haben, werden der neuen Entgeltgruppe nicht nach den sonst üblichen tarifrechtlichen Regelungen zugeordnet, was in bestimmten Fallkonstellationen zeitweise beim Gehalt von Nachteil sein kann. Vielmehr beginnt bei den Lehrkräften die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe 2028 nicht bei null, sondern die Zeit in der alten Stufe wird mitgenommen. Das klingt zunächst sehr technisch, führt aber im Endeffekt zu mehr Geld in den Portemonnaies der Betroffenen. Daher ist dieses Detail als sehr positiv zu bewerten. Zweitens: Wir haben für alle Lehrkräfte – nicht nur für die an Grundschulen – die Antragsfrist verlängert, innerhalb derer sie einen Antrag auf Überleitung in die neue Entgeltordnung für Lehrkräfte stellen können. Wer also das Ende der bisherigen Antragsfrist am 31. Juli 2023 verpasst hat, erhält nun noch Gelegenheit, bis zum 31. Mai 2024 einen Antrag zu stellen. Die GEW berät hierzu ihre Mitglieder.“

Die Eckpunkte des Tarifergebnis vom 14. Juli müssen in den nächsten Wochen noch in formale Tarifverträge „übersetzt“ werden. Erst wenn diese unterschrieben sind, dürften die ab 1. August 2023 zustehenden  „Annäherungszulagen“ ausgezahlt werden.

Die Mitglieder der GEW Hessen finden im Mitgliederbereich unter "Tarifrecht | Entgeltordnung Lehrkräfte"  weitere Informationen und Anträge.

Quelle: www.gew-hessen.de (Stand: 13.09.2023)

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news-188 Thu, 20 Jul 2023 10:19:00 +0200 Kampagne „Zeit für mehr Zeit“ - für bessere Arbeitsbedingungen https://gew-hrwm.de/home/details/kampagne-zeit-fuer-mehr-zeit-fuer-bessere-arbeitsbedingungen Kollegien unterstützen Kernforderungen der GEW nach Entlastung Lehrkräften Zeit für mehr Zeit - Kampagne für gute Bildung in Hessen

Die Arbeit in allen Bildungseinrichtungen wird immer herausfordernder und zeitaufwendiger. Für die Arbeitsbelastungen an Schulen hat die GEW Hessen gemeinsam mit der Georg-August-Universität Göttingen die Arbeitszeit und Arbeitsbelastung an hessischen Schulen wissenschaftlich erhoben. Die Ergebnisse der Kooperationsstelle Hochschulen und Gewerkschaften sprechen eine deutliche Sprache: Regelmäßige Arbeitszeiten jenseits der höchstzulässigen 48 Stunden pro Woche sind die Regel als die Ausnahme. Die Ergebnisse der Studie finden sich hier: Ergebnisse der Studie

Es ist Zeit für mehr Zeit!

Zeit für gute Bildung bekommt wird jedoch politisch nicht geschenkt, wir müssen dafür auf die Straße gehen, wir müssen selbst dafür eintreten und werden sie uns letztendlich nehmen müssen. Weiter Informationen zur Kampagne der GEW finden sie in der Broschüre zur Kampagne

Forderungen für bessere Arbeitsbedingungen

Die Klassengrößen sind schon seit Jahrzehnten gleichbleibend und nach wie vor viel zu hoch. Eine Lehrkraft hat daher zu wenig Zeit sich um die individuellen Bedürfnisse der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu kümmern. Daher bleibt die jahrzehnte-alte Kernforderung der GEW auch nach dem Jahrtausendwechel immer noch aktuell: Wir fordern kleinere Klassen!

Die Schuldeputate sind gleichbleibend und wurden stellenweise sogar gekürzt. Das Schuldeputat an Grundschulen reicht ohnehin nicht aus, um die vielfältigen Aufgaben aufzufangen und die Belastungen für Lehrkräfte abzufederm. Deshalb fordern wir eine deutliche Erhöhrung der Schuldeputate!

Es gibt eine fortwährende Zunahme von neuen Aufgaben für die das Hessische Kultusminsterium keinerlei Entlastung vorsieht und erwartet, dass die Lehrkräfte diese bei der bundesweit höchsten Unterrichtsverpflichtung "on top" erledigen,.Daraus folgt eine immense Zunahme der Arbeit und damit eine Arbeitsverdichtung. Dies verbesert nicht die Unterrichtssituation, schadet den Schüler*innen, weil Lehrkräfte letztendlich weniger Zeit für ihre Kernaufgaben zur Verfügung haben. Eine Entlastung bei neuen Aufgaben muss daher erfolgen!

Schule im Allgemeinen und die Arbeit in Klassen- oder Jahrgangsteam erfordert es - bei einer heterogenen Schülerschaft - um die Schüler*innen individueller in den Blick nehmen zu können, dass Absprache zwischen Lehrkräften schülerbezogen getroffen werden. Dies muss "nebenbei" erledigt werden. Daher fordern wir: Kleinere Klassen zum Wohle der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen

Die Betreuung und Ausbildung von Lehrkräften im 39-monatigen Vorbereitungsdienst erfordert gemeinsame Unterrichtsplanung, Nachbesprechung und Vorbereitung gemeinsamer Vorhaben und Lehrproben. Diese Betreuung gehört zu den Dienstpflichten von Lehrkräften für die ein Anrechnung von 0,5 Unterrichtsstunden gibt, die man sich evtl. mit anderen Mentoren noch teilen muss. Zum Vergleich: 45 Minuten Betreuung eines Azubis im Handwerksbetrieb würde ein Handwerksmeister niemals erlauben, weil die Arbeiten unsauber, technisch und praktisch falsch ausgeführt würden. Kundenbeschwerden würden sich häufen. Ein Polizist arbeitet in der Ausbildung im Einsatz- und Streifendienst auch immer unter Anleitung eines/einer erfahrenen Kollegen/Kollegin. Eine gute Ausbildungsbegleitung, Betreuung und gemeinsamen Unterricht sind essentiell für eine gute Lehrkräfteausbildung, damit die Schüler*innen von morgen immer noch gute Lehrkräfte haben werden. Deshalb: Es muss mehr Entlastung für Mentor*innen geben!

Klassenlehrer*innen haben von der Grundschule an eine wichtige und prägende Funktion für die Schüler*innen. Sie sind die Verbindung zwischen Schule und Elternhaus, organisieren Klassengemeinschftsveranstaltungen und Klassenfahren, tragen notwendige Fördermaßnahmen der Fachlehrkräfte zusammen und sind aufgrund des Vertrauensverhältnisses Ansprechpartner*in für die Schüler*innen bei allen möglichen Anliegen und Problemen sowie Beobachter*in der Schüler*innen-Gruppe, die gesteuert werden muss, damit sich das Sozialgefüge nicht nachteilige verschiebt. Hierzu gibt es zwar sog. Klassenlehrerstunden, diese müssen sich die Schulen aber aus ihrer knappen Zuweisungen "absparen". Daher muss auch diese wichtige und zentrale pädagogische Tätigkeit nicht mehr zu Lasten der Schulen gehen:Wir fordern eine Anrechnungen von Klassen- und Kursleitungen!

Etliche Kollegien haben sich diesen Forderungen in eienr Resolution im Rahmen der Kampagne der GEW Hessen „Zeit für mehr Zeit“ angeschlossen und sind dafür als GEW-Schulgruppe, als Personalräte, Personalversammlung oder nach einer Fortbildung oder Konferenz zusammengetreten, um die Forderungen persönlich zu unterstützten.

Text und Bilder: Richard Maydorn | Stand: 01.20.2023

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-185 Sat, 01 Jul 2023 11:21:00 +0200 1. Rundbrief für Auslandslehrkräfte https://gew-hrwm.de/home/details/1-rundbrief-fuer-auslandslehrkraefte „Im Ausland zu unterrichten, ist ein stiller Wunsch vieler Kolleginnen und Kollegen. Den Horizont erweitern, neue Kulturen intensiv erleben und Abwechslung und Abstand im Beruf und Alltag sind gute Gründe für eine Zeit im Ausland“. Der neue Rundbrief soll bereits im Ausland arbeitende oder daran interessierte Kolleginnen und Kollegen unterstützen. https://www.gew-hessen.de/bildungsbereich/lehrkraefte-im-ausland/details/unterrichten-im-ausland-1-rundbrief

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KV_Fulda
news-180 Tue, 06 Jun 2023 14:47:00 +0200 Online-Fortbildung „Schulsanitätsdienst: Aufbau, Recht und Praxis https://gew-hrwm.de/home/details/online-fortbildung-schulsanitaetsdienst-aufbau-recht-und-praxis Ausbildung u. Abläufe | Dokumentationsmöglichkeiten | Tipps, Tricks, Materialien … kostenfrei | Aktuelle Fragestellungen Nach Aufhebung der Beschänkungen durch die Corona-Pandemie ist die Ausbildung wieder möglich, zudem rückt die Durchführung der Praktischen Ausbildung wieder in den Fokus. Hierfür möchten wir ausgewählte praktische und Hilfen für die Umsetzung in der Schule geben. Darüber hinaus wollen wir verschiedene Ausbildungskonzepte vorstellen. Der Wunsch des Online-Meetings der Schulsanitätsdienstbetreuuer*innen 2021 war eine jährliche Fortsetzung diese Formats, weshalb wir die zuständigen Betreuer*innen von Schulsanitätsdiensten an den Schulen im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamts in Bebra wieder zu einem Online-Erfahrungsaustausch einladen möchten. Die Anmeldung muss über die die lea Bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen geschehen. Die Veranstaltung findet statt:

  • Datum: 07.06.2023
  • Zeit: 14:00 - 17:00 Uhr
  • Referent: Richard Maydorn
  • Ort: Online-Fortbildung
  • Anmeldung: lea bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen (hier klicken)

Der Referent ist Gründer, langjähriger Betreuer und Ausbilder des Schulsanitätsdienstes an der Johannisberg-Schule Witzenhausen. Er kommt beruflich aus dem Rettungsdienst und ist seit 20 Jahren Fachausbilder bei einer Hilfsorganiastion und Autor des Buches »Aufbau und Organisation eines Schulsanitätsdiensten – Am Beispiel der Ersteinrichtung des schulform- und jahrgangsübergreifenden Schulsanitätsdienstes an einer kooperativen Gesamtschule«.

Material:

  • DGUV-Downloads
    • Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtigungen (Stand: 08/2018)
    • Anleitung zur Ersten Hilfe (Stand: 11/2017)
    • Erste-Hilfe im Betrieb (Stand: 05/2017)
    • Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe (Stand: 01/2018)
    • Handbuch zur Ersten Hilfe (Stand: 01/2017)
    • Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer im öffentlichen Dienst (Stand: 03/2017)
    • Erste-Hilfe bei Zahnunfällen (Stand: 02/2019)
    • Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (Stand: 08/2018)
    • Plakat Erste-Hilfe bei Kindernotfällen (Stand: 08/2018)

Erstellt: Richard Maydorn | Stand: 06.06.2023

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KV_Witzenhausen
news-178 Fri, 12 May 2023 18:49:00 +0200 Verbeamtung von Sozialpädagog:innen - Endlich beantragen https://gew-hrwm.de/home/details/verbeamtung-von-sozialpaedagoginnen-endlich-wieder-moeglich Erlass nach über einem Jahr aus dem HKM da | Hartnäckigkeit der GEW hat sich gelohnt Steter Tropfen …. und nach über einem Jahr ist dann auch mal der Erlass da !!!

In den Jahren 2017 und 2018 erreichte den Hauptpersonalrat Schule Anfragen zur Verbeamtung von Sozialpädagoginnen/Soziapädagogen, die in hessischen Grundschulen, Förderstufen und Förderschulen eine Vorklasse unterrichten oder in einer Eingangsstufe oder im flexiblen Schulanfang arbeiten. Neu eingestellte Kolleginnen/Kollegen und Personalräte traten an die GEW heran, um zu klären, warum ihnen anders als früher eingestellten Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen eine Verbeamtung verweigert wurde.

Das HKM berief sich bei seiner Weigerung, neu eingestellte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zu verbeamten, auf die Tatsache, dass die bisherige Rechtsgrundlage, die Hessische Verordnung über die Beamten in Laufbahnen besonderer Fachrichtungen, 2014 mit Inkrafttreten einer neuen Hessischen Laufbahnverordnung (HLVO) formal außer Kraft gesetzt wurde. GEW blieb am Thema, griff das Thema mehrfach im HPRS auf und verwies darauf, dass die besonderen Befähigungsanforderungen für Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter sowie für Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen als Grundlage für eine Verbeamtung auch in die neue HLVO übernommen wurden. Das HKM sagte daraufhin zu, eine aus seiner Sicht bestehende Gesetzeslücke zu schließen, um wieder Verbeamtungen durchführen zu können. Im März 2021 erhielt der HPRS dann endlich einen Referentenentwurf zur Änderung von §44 HLVO vorliegt. Der Gesetzentwurf wurde dann im Landtag beschlossen, aber ohne die Hartnäckigkeit der GEW-Mitglieder in Hauptpersonalrat Schule wäre dies nicht möglich geworden.

Nach über einem Jahr des Stillstands und Abwartens der unterrichtenden Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen nach Schaffung der gesetzlichen Möglichkeit zur deren Verbeamtung liegt nun endlich auch ein entsprechender Erlass aus dem HKM vor. Eine Vorlage für den Befähigungsbericht durch den/die Schulleiter*in können Unterricht erteilende Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen nun ihre Verbeamtung auf den Weg bringen können.

Erstellt: Richard Maydorn | Stand: 12.05.2023

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-179 Fri, 12 May 2023 12:00:00 +0200 Fortbildung für UBUS-Kräfte mit Erfahrungsaustausch https://gew-hrwm.de/home/details/fortbildung-fuer-ubus-kraefte-mit-erfahrungsaustausch GEW-HRWM lädt UBUS-Kräfte am 14.06.2023 ein - Jetzt anmelden Fortbildung für UBUS-Kräfte am 14. Juni 2023 mit Erfahrungsaustausch zu einem möglichen Netzwerkaufbau

mittlerweile liegt  die letzte UBUS-Schulung der GEW schon zwei Jahre zurück. Wie wir erfahren haben, wünschen Sie mehr Möglichkeiten für einen Erfahrungsaustausch und eine bessere Vernetzung der UBUS-Kräfte. Deshalb laden wir Sie herzlich ein…

  • am 14. Juni 2023
  • in der Zeit von 14:00 bis 16:30 Uhr
  • ins „Posthotel“ nach Rotenburg an der Fulda

Teilnehmer*innen-Kreis

  • UBUS-Kräfte an den Schulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Werra-Meißner-Kreis

Referenten

  • Annette Karsten und Frank Engelhardt (Angestelltenvertreter im Hauptpersonalrat Schule)
  • Werner Herbert und Edgar Wilhelm (Angestelltenvertreter im Gesamtpersonalrat Schule HRWM)
  • Richard Maydorn (Vorsitzender GPRS HRWM)

Akkreditierung / Veranstalter / Anmeldung:

  • Akkreditierung: bei der Lehrkräfteakademie beantragt
  • Schulungsgebühr: wir laden Sie ein
  • Anmeldung per E-Mail: fortbildung@gew-hrwm.de
  • Anmeldeschluss: 26.05.2023

Ablauf der UBUS-Fortbildung || Einladungsschreiben zum Download

  • Vorstellungsrunde
  • Rechtliche Informationen und Fragestellungen
  • Kaffee- und Kuchenpause
  • Erfahrungsaustausch
  • Möglichkeiten der Netzwerkbildung
  • Unterstützungsmöglichkeiten durch die GEW-Fraktion im GPRS HRWM
  • Evaluation und Abschluss

Nach einer Vorstellungsrunde, in der Sie ihre Erwartungen an die Veranstaltung und mögliche Fragestellungen einbringen können, informieren unsere (GEW-)Angestelltenvertreter aus dem Hauptpersonalrat (beide sind sozialpädagogische Fachkräfte) über aktuelle Entwicklungen u.a. zu UBUS, Angestelltenfragen und arbeitsrechtlichen Themen.

In einem anschließenden Erfahrungsaustausch zur Vernetzung über die  schulformspezifische Arbeit der UBUS-Kräfte wollen wir die Möglichkeit bieten, ins Gespräch zu kommen, sich zu vernetzen und ggf. Unterstützungsmöglichkeiten zur diskutieren. Gerne würden wir auch darüber sprechen, wie wir Sie als Gesamtpersonalrat Schule am Schulamt in Bebra unterstützen können.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie zum Treffen der UBUS-Kräfte begrüßen dürfen. Gerne nehmen wir Anfragen oder Anregungen per E-Mail schon im Voraus entgegen.


Hinweis zur Dienstbefreiung

Da es sich beim UBUS-Treffen um eine akkreditierte Fortbildungsveranstaltung handelt, können Sie hierfür Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts zur Teilnahme an einer Fortbildung nach §4 der Dienstordnung in Verbindung mit Nr. 3.3. des UBUS-Erlasses beantragen.


Erstellt: Richard Maydorn | Stand: 12.05.2023

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