GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Fri, 19 Apr 2024 22:58:59 +0200 Fri, 19 Apr 2024 22:58:59 +0200 TYPO3 EXT:news news-203 Wed, 03 Apr 2024 15:28:26 +0200 Der Tarifabschluss durchgerechnet https://www.gew-hessen.de/details/der-tarifabschluss-durchgerechnet Abschluss in der Tarifrunde Hessen 2024 Aktuelles news-198 Tue, 19 Mar 2024 10:20:00 +0100 Grundschultag in Bad Sooden-Allendorf am 04.05.2024 https://gew-hrwm.de/home/details/grundschultag-in-bad-sooden-allendorf-am-04052024 JETZT Online-Anmeldung und Workshop-Einwahl | Buchen Sie Ihre Teilnahme am GST 2024 Liebe Grundschulfreunde,

herzlich willkommen zum Grundschultag 2024!

Am 4. Mai 2024 öffnen wir unsere Türen zur Bildung, zur Kreativität, Bewegung, Digitalisierung und zu philosophischen Abenteuern.

Bei uns in Bad Sooden-Allendorf, wo selbst der Brunnen vor dem Tore Geschichten erzählen kann, begeben wir uns auf eine Reise durch die vielfältigen Welten des Lernens. Wir verirren uns im digitalen Dschungel, reisen durch künstlerische Oasen und erklimmen philosophische Gipfel – hier ist für jede*n Abenteurer*in etwas dabei.

Also schnappen Sie sich Ihre Rucksäcke, packen Sie Ihre Neugier ein und lassen Sie uns gemeinsam den Grundschultag 2024 zu einem unvergesslichen Abenteuer machen!

Eckdaten

  • Veranstaltungsort: Grundschule am Brunnen vor dem Tore, Huhngraben 1, 37242 Bad Sooden-Allendorf
  • Datum: Samstag, 04. Mai 2024
  • Zeit: 09:30 bis 14:00 Uhr
  • Kinderbetreuung während der Veranstaltung möglich (Abfrage erfolgt bei der Anmeldung)
  • Online-Anmeldung und Workshop-Einwahl jetzt durchführen
  • Entgeltfrei für GEW-Mitglieder (Nicht-Mitglieder zahlen 10,- €)

Weitere Informationen folgen in Kürze…

Ihr Orga-Team des Grundschultags
der GEW Kreisverbände Witzenhausen und Eschwege

Veröffentlicht am 04.03.2020 | 10:56 MEZ |  Richard Maydorn | Aktualisiert am 19.03.2024

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-201 Sun, 17 Mar 2024 09:41:00 +0100 Überleitungsantrag für TVH-Beschäftigte bis 31.05.2024 stellen https://gew-hrwm.de/home/details/ueberleitungsantrag-fuer-tvh-beschaeftigte-bis-31052024-stellen Frist für Anträge auf Überleitung in den TV EGO-L-H läuft am 31.05.2024 ab Neue Informationen für TV-H-Beschäftigte in den Schulen - Frist für Anträge auf Überleitung in den TV EGO-L-H bis 31.5.2024 verlängert

Die GEW hat in allen ihren Publikationen hessenweit und auch im Kreis Hersfeld-Rotenburg und im Werra-Meißner-Kreis über die neue tarifvertragliche Entgeltordnung (TV EGO-L-H) informiert, die am 01.08.2022 in Kraft getreten ist. Viele Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte mit einem TV-H-Vertrag haben Anträge auf eine Überleitung in den TV EGO-L-H gestellt, zum Teil mit erheblichen Vorteilen durch eine bessere Eingruppierung oder eine Zulage. Wir haben auch darüber informiert, dass die ursprünglich am 31.07.2023 endende Frist für Anträge zur Überleitung bis zum 31.05.2024 verlängert wurde.

Wer muss jetzt nichts tun?

  • Wer am 01.08.2022 oder danach eingestellt wurde oder nach dem 01.08.2022 auf Grund eines Antrags bereits übergeleitet wurde, ist jetzt im Geltungsbereich des TV EGO-L-H beschäftigt und partizipiert von den derzeitigen und zukünftigen Verbesserungen.
  • Beschäftigte, die Sorge haben, dass sie nach den alten, bis zum 31.07.2022 geltenden Eingruppierungsrichtlinien des Landes Hessen fehlerhaft „zu gut“ eingruppiert wurden, sollten keinen Antrag stellen.

Wer sollte jetzt noch einen Antrag stellen?

1.) Lehrkräfte an Grundschulen

Fast alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Grundschule unterrichten und vor dem 01.08.2022 eingestellt und noch nicht übergeleitet wurden, sollten einen Antrag auf Überleitung stellen. Damit haben sie rückwirkend zum 01.08.2023 einen Anspruch auf eine „Annäherungszulage“, die in mehreren Schritten zu einer besseren Vergütung führt. So wird die von der GEW erkämpfte bessere Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte auf die TV-H-Kräfte an Grundschule übertragen. Eine solche Zulage hat keine Auswirkung auf die Eingruppierung und die Entgeltstufe. Sie können dazu das beigefügte Formular verwenden. Kreuzen Sie unter (2) den Anspruch auf eine Annäherungszulage an. Keinen Anspruch auf eine Annäherungszulage haben die Vorklassenleitungen und die Lehrkräfte im herkunftssprachlichen Unterricht.

Das Staatliche Schulamt könnte bei dieser Gelegenheit auch prüfen, ob Sie nach der neuen Entgeltordnung bisher zu niedrig eingruppiert waren. Wird ein solcher Anspruch auf eine Höhergruppierung bestätigt, wirkt dieser auf den 1. August 2022 zurück. Hier könnten ggf. kurzfristige „Exspektanzverluste“ eintreten: Bei einer höheren Eingruppierung bleibt man zwar in derselben Entgeltstufe, in der man am 01.08.2022 war, beginnt dann allerdings in dieser Stufe wieder am Anfang der Stufenlaufzeit. Zeitlich befristete Verluste oder Rückzahlungen können insbesondere dann entstehen, wenn man relativ kurz nach dem 01.08.2022 in eine höhere Stufe gekommen ist. Auch dazu berät die GEW ihre Mitglieder.

2.) UBUS-Kräfte und andere

Auch Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die UBUS-Kräfte, die von einer Überleitung keinen aktuellen Vorteil durch eine bessere Eingruppierung oder eine Zulage haben, sollten einen Antrag stellen. Nur so werden sie zukünftig davon profitieren, wenn die Gewerkschaften eine bessere Eingruppierung erkämpfen. Kreuzen Sie dazu unter (3) an, dass Sie „derzeit keinen Anspruch auf ein Zulage oder eine Höhergruppierung“ haben.

3.) Beschäftigte mit einem Anspruch auf ein höheres Entgelt

Auch Kolleginnen und Kollegen, die bis zum 31.07.2023 noch keinen Antrag auf Überleitung gestellt haben, können dies jetzt nachholen. Dabei kann man sich auf die Zusage des Arbeitgebers verlassen, dass ein solcher Antrag nicht zu einer niedrigeren Eingruppierung führt, sondern solch ein Antrag schlicht zurückgewiesen wird. Damit geht allerdings auch der Antrag auf Überleitung ins Leere.

Kreuzen Sie unter (1) an, wenn Sie einen Anspruch auf eine Höhergruppierung, eine Entgeltgruppenzulage oder eine Anpassungszulage sehen. Nutzen Sie auch in diesem Fall die Beratungsangebote der GEW für ihre Mitglieder: Wir informieren Sie über Ihre Ansprüche, nennen Ihnen die Grundlagen im TV EGO-L-H (4) und prüfen auch mögliche „Exspektanzverluste“. Insbesondere bei Beschäftigten in höheren Entgeltstufen oder mit einem nahen Ende der beruflichen Laufbahn kann eine Höhergruppierung auch zu Nachteilen führen.

Ausführliche Informationen und einen Musterantrag finden Sie auf der Webseite unserer GEW-Kreisverbände unter www.gew-hrwm.de und im Mitgliederbereich der GEW Hessen unter www.gew-hessen.de >> Recht >> Entgeltordnung Lehrkräfte.

GEW-Mitglieder im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Werra-Meißner-Kreis haben Anspruch auf persönliche Beratung durch die GEW: rechtsberatung@gew-hrwm.de

Erläuterungen zum GEW-Musterantrag

Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Mai 2024 eingereicht worden sein.

  1. Gilt für Beschäftigte mit einem Anspruch auf ein höheres Entgelt durch eine Höhergruppierung, eine Entgeltgruppenzulage oder eine Anpassungszulage. Die GEW berät ihre Mitglieder, ob ein solcher Anspruch besteht. Im Rahmen der Beratung können auch die nicht verpflichtenden Angaben unter (4) ermittelt werden. Anfragen an rechtsberatung@gew-hrwm.de 

  2. Die Annäherungszulage ab dem 01.08.2023 betrifft nur Lehrkräfte an Grundschulen, mit Ausnahme der Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht und der Vorklassenleitungen.

  3. Betrifft insbesondere UBUS-Kräfte, aber auch andere Gruppen, die derzeit keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung haben, aber zukünftig an der Weitentwicklung des TV EGO-L-H teilhaben wollen. 

  4. Nachweise werden insbesondere von Lehrkräften ohne Lehramt und ohne Hochschabschluss gefordert, die nach drei, vier und fünf Jahren im „Kaskadenaufstieg“ in drei Stufen höhergestuft werden können:

  • Fortbildungsnachweise nach einer Unterrichtstätigkeit von mind. drei vollen Schuljahren.

  • Weitere Fortbildungsnachweise und Nachweis eines Projekts zur Schulqualität nach vier Jahren.

  • Weitere Fortbildungsnachweise und Gutachten der Schulleitung nach fünf Jahren.

Einen Musterantrag zum Download gibt's bei uns als Word-Datei.

Autor: Richard Maydorn | Stand: 17.03.2024

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-200 Fri, 15 Mar 2024 14:16:48 +0100 Tarifabschluss in Hessen: „Endlich bekommen die Kolleg:innen mehr Gehalt!“ https://www.gew-hessen.de/details/tarifabschluss-in-hessen-endlich-bekommen-die-kolleginnen-mehr-gehalt Neuer Tarifvertrag für Tarifbeschäftigte des Landes Hessen KV_Fulda KV_Witzenhausen Aktuelles news-199 Thu, 07 Mar 2024 18:25:35 +0100 Sonder-Information für UBUS-Kräfte & TVH-Beschäftigte Lehrkräfte https://gew-hrwm.de/home/details/sonder-information-fuer-ubus-kraefte-tvh-beschaeftigte-lehrkraefte Frist für Anträge auf Überleitung in den TV EGO-L-H bis 31.05.2024 verlängert Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Informationen zu den neuen Regelungen im TV EGO-L-H für die Gruppe der UBUS-Kräfte zusammen. Die vollständigen Informationen der GEW Hessen finden Sie auf der Webseite der GEW Hessen

Nicht betroffen sind UBUS-Kräfte, die am 01.08.2022 oder danach eingestellt wurden oder nach dem 01.08.2022 auf Grund eines Antrags bereits übergeleitet wurden. Sie sind damit bereits im Geltungsbereich des TV EGO-L-H beschäftigt und profitieren von den derzeitigen und zukünftigen Verbesserungen.

Dass jetzt auch UBUS-Kräfte, die vor dem 01.08.2022 eingestellt wurden, einen Antrag auf Überleitung in den TV EGO-L-H stellen können, ist auf folgende Änderung im TV EGO-L-H zurückzuführen, die nach Abschluss der Redaktionsgespräche in diesen Tagen in Kraft tritt: Nach dem neuen § 9 Abs. 3a können auch solche Beschäftigten einen Antrag stellen, für die sich aus dem TV EGO-L-H keine Verbesserung in Form einer besseren Eingruppierung oder einer Zulage ergibt.

Warum sollte man dann trotzdem einen Antrag stellen?

Der Vorteil einer tarifvertraglichen Entgeltordnung besteht darin, dass die Gewerkschaften bei zukünftigen Tarifverhandlungen Einzelregelungen oder das ganz Paket erneut auf den Verhandlungstisch legen und beispielsweise für eine bessere Eingruppierung der UBUS-Kräfte eintreten können. Können sie ihre Forderungen gemeinsam mit den Beschäftigten durchsetzen, kommen nur diejenigen in den Genuss der Verbesserungen, die übergeleitet wurden und damit in „der Welt des TV EGO-L-H“ angekommen sind.

In der folgenden Tabelle haben wir noch einmal die Entgeltregelungen in der Fassung des TV EGO-L-H vom 010.8.2022 dargestellt. Vorsicht bei einem Antrag auf Überleitung wäre nur dann geboten, wenn Sie feststellen, dass Sie irrtümlich zu hoch eingruppiert wurden. Dann könnte das Staatliche Schulamt den Antrag auf Überleitung zum Anlass nehmen, die „zu gute Eingruppierung“ nachträglich zu überprüfen. In den allermeisten Fällen dürfte Ihre Eingruppierung der des TV EGO-L-H entsprechen. Sind Sie nach diesen Regeln zu niedrig eingruppiert, sollten Sie natürlich auch das in einem Antrag auf Überleitung geltend machen. Ein solcher Anspruch würde zum 01.08.2022 zurückwirken und könnte kurzfristig mit Exspektanzverlusten und Rückforderungen verbunden sein. In diesem Fall empfehlen wir eine Beratung unserer Mitglieder durdie GEW-Rechtsberatung.

Mitglied werden und profitieren www.gew.de/praemienwerbung

Entgeltordnung zum TV EGO-L-H, Abschnitt VII Unterabschnitt B (UBUS)

1. Beschäftigte mit einer einschlägigen abgeschlossenen Hochschulbildung aus dem Bereich Sozialpädagogik, Pädagogik oder Soziale Arbeit als Unterrichtsunterstützung, denen zusätzlich noch die Aufgaben einer Koordinatorin und eines Koordinators innerhalb eines Schulamtsverbundes übertragen worden istEG 11
2. Beschäftigte mit einer einschlägigen abgeschlossenen Hochschulbildung aus dem Bereich Sozialpädagogik, Pädagogik oder Soziale Arbeit als UnterrichtsunterstützungEG 10
3. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zu staatlich anerkannten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen als UnterrichtsunterstützungEG 9b
4. Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, Fachwirtinnen und Fachwirte für Sozialdienste für Sozialdienste (jeweils mit staatlicher Anerkennung) oder Beschäftigte mit vergleichbaren, anderen einschlägigen Abschlüssen als UnterrichtsunterstützungEG 9a
5. Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Gesundheits- oder (Kinder-)Krankenpflegerinnen und Gesundheits- oder (Kinder-) Krankenpfleger, Physio- oder Ergotherapeutinnen und Physio- oder Ergotherapeuten oder Logopädinnen und Logopäden jeweils mit staatlicher Prüfung oder mit staatlicher Erlaubnis oder Beschäftigte mit vergleichbaren, anderen einschlägigen Abschlüssen als UnterrichtsunterstützungEG 9a
6. Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit staatlicher Prüfung oder sozialpädagogische Assistentinnen und sozialpädagogische Assistenten mit staatlicher Prüfung oder Beschäftigte mit vergleichbaren, anderen einschlägigen Abschlüssen als UnterrichtsunterstützungEG 7
7. Sonstige Beschäftigte als UnterrichtsunterstützungEG 6

*Die Ziffern 2 bis 7 gelten als Ziffern 1 bis 6 sinngemäß auch für USF-Kräfte.

In allen uns bekannten Fällen sind vor dem 01.08.2022 eingestellte UBUS-Kräfte so eingruppiert, wie es der TV EGO-L-H vorsieht. Sie können dann unbedenklich den Antrag auf Überleitung stellen. Einen Musterantrag zum Download gibt's bei uns als Word-Datei.

Autor: Richard Maydorn | Stand: 07.03.2024

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-195 Thu, 15 Feb 2024 15:40:30 +0100 Innenminister legt kein Angebot vor! https://www.gew-hessen.de/details/innenminister-legt-kein-angebot-vor Auftakt der Tarifverhandlungen in Wiesbaden | Pressemitteilung Aktuelles news-194 Mon, 22 Jan 2024 12:25:22 +0100 Kundgebung in Witzenhausen "Nie wieder 1933 / Nie wieder Faschismus" https://gew-hrwm.de/home/details/kundgebung-in-witzenhausen-nie-wieder-1933-nie-wieder-faschismus 27. Januar 2024 | 14:30 Uhr | Marktplatz in Witzenhausen Nie wieder 1933 / Nie wieder Faschismus: Kundgebung in Witzenhausen

Am Samstag, dem 27. Januar 2024, um 14:30 Uhr findet auf dem Marktplatz in Witzenhausen eine Kundgebung unter dem Motto "Nie wieder 1933 / Nie wieder Faschismus" statt. 
Diese Veranstaltung wird von einem breiten Aktionsbündnis demokratischer Parteien, Verbände, Vereine und Gewerkschaften getragen und unterstützt.

Seit den Correctiv-Enthüllungen haben sich bereits über 120.000 Menschen bundesweit den Protesten angeschlossen. Die Welle des Widerstands gegen Rechtsextremismus wächst stetig an und hoffentlich wird sie zu einer Welle, die entschlossen gegen Rechtsextremismus und Faschismus in unserem Land vorgeht.

In den kommenden Wochen werden weitere Proteste in rund 140 Städten stattfinden, und Witzenhausen ist ein Teil dieser Bewegung. 

"Die größte Bedrohung für unsere demokratische Grundordnung ist der Rechtsextremismus.“

Wir möchten alle Menschen in Witzenhausen ermutigen und auffordern, sich diesem breiten Bündnis anzuschließen und zu zeigen, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stark, wehrhaft und solidarisch gegen jede Form von Rechtsradikalismus ist.

Gemeinsam möchten wir ein starkes Zeichen setzen und uns für eine Gesellschaft einsetzen, die auf Toleranz, Respekt und Gleichberechtigung basiert. Nie wieder darf sich die Geschichte wiederholen, und wir sind entschlossen, dies zu verhindern.

Wir laden alle Mitmenschen herzlich ein, an der Kundgebung teilzunehmen und sich für eine demokratische Gesellschaft einzusetzen. Gemeinsam können wir zeigen, dass wir für unsere Grundwerte einstehen und uns gegen jegliche Form von Extremismus erheben.

Bisherige Unterstützer u.a.

  • Amnesty International Gruppe Witzenhausen
  • Verein der Freundinnen & Freunde jüdischen Lebens im Werra-Meißner Kreis
  • Freie Wähler Gemeinschaft Witzenhausen
  • Gewerkschaft Erziehung & Wissenschaft Kreisverband Witzenhausen
  • Die Linke Werra-Meißner Kreis
  • Daniel Herz Bürgermeister Witzenhausen
  • SPD Witzenhausen
  • Quer im Ehrenamt
  • CDU Witzenhausen
  • und viele andere …

Redebeiträge bisher:

  • Silvia Hable (Stadtverordnete/ Partei Die Linke)
  • Pit Theiß (Amnesty)
  • Daniel Herz (Bürgermeister)
  • Lukas Sittel (SPD und designierter Bürgermeister)

Nahtlos an diese Kundgebung, findet ebenfalls auf dem Marktplatz, eine Gedenkveranstaltung zum "internationalen Gedenktag der Opfer des Holocaust" des "Vereins der Freundinnen und Freunde des jüdischen Lebens im Werra-Meißner-Kreis"statt.

Wir halten es in gemeinsamer Absprache für äußerst wichtig, die beiden Veranstaltungen miteinander zu verbinden ohne den Charakter der Eigenständigkeit aufzugeben. Wir würden uns riesig freuen wenn alle auch zu dieser Veranstaltung mit auf dem Marktplatz bleiben würden und der Gedenkveranstaltung beiwohnen würden.

Für weitere Informationen und Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:

Kontakt / Name: Pit Theiß
Organisation: Amnesty International Gruppe Witzenhausen
E-Mail: p.theiss@amnesty-witzenhausen.de

 

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-193 Sun, 24 Dec 2023 21:16:00 +0100 Weihnachten 2023 | Wir sagen Danke für Euer Engagement https://gew-hrwm.de/home/details/weihnachten-2023-wir-sagen-danke-fuer-das-engagement GEW wirkt: Jahresrückblick, Etappenziele und weiteres Engagement Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder, liebe Vertrauensleute, liebe Personalräte,

zunächst wünschen wir Ihnen und Euch ganz herzlich eine schönen vierten Advent, einen erholsamen  und besinnlichen Heiligabend, glückliche Weihnachtstage, stressfreie Feierlichkeiten, schöne Erlebnisse mit Euren Familien, Verwandten, Freunden und lieben Menschen sowie Erholung, einen guten Jahresausklang und einen Start ins Jahr 2024.

Es liegt noch Arbeit vor uns, um unsere Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern. Hier wären beispielhaft zu nennen: 

  • Eine höhere Entlastung für die wichtige Arbeit der Personalräte,
  • bessere Arbeitsbedingungen an hessischen Schulen,
  • die Tarifrunde im TV-H nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen der TdL,
  • eine Absenkung der Pflichtstundenzahl und
  • die Verbesserung der Einflussmöglichkeiten der Beamten auf ihre Arbeitsbedingungen.

Etappenziele haben wir auch erreicht, diese sollten uns Ansporn sein, auf weitere Themen aufmerksam zu machen und weitere Ziele in den Blick zu nehmen. Erreicht haben wir auch einiges, wie zum Beispiel die Schaffung einer Lehrkräfteentgeltordnung (schon 2022 in den letzten Tarifverhanldungen) und die darin enthaltene gleichgestellte Bezahlung von Grundschullehrkräften mit EG 12 (statt EG 11). Die ruhenden Disziplinarverfahren wegen des Beamtenstreiks 2015 werden, so die Verlautbarungen des Kultusministers in der Hessenschau, eingestellt. Versetzungsanträge können im laufenden Durchgang sowohl in Papierform als auch digital eingereicht werden (siehe unser Artikel). Seit Sommer diesen Jahres kommt - wenn auch in kleinen Schritten - die Anpassung der Besoldung der Grundschullehrkräfte von A12 auf A13:

  • ab 1.8.2023: Sonderzahlung +10 %
  • ab 1.8.2024: Sonderzahlung +25 %
  • ab 1.8.2025: Sonderzahlung +40 %
  • ab 1.8.2026: Sonderzahlung +60 %
  • ab 1.8.2027: Sonderzahlung +80 %
  • ab 1.8.2028: Besoldung A13

Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sich gemeinsam mit uns zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen eingesetzt haben und unsere Arbeit unterstützen.

Verfasser: Richard Maydorn | Stand: 25.12.2023
Bild: Vom Autor

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KV_Witzenhausen
news-192 Sun, 26 Nov 2023 10:32:51 +0100 GEW hilft weiter - Anträge zum Ausdrucken - Versetzungsantrag online https://gew-hrwm.de/home/details/gew-hilft-weiter-antraege-zum-ausdrucken-versetzungsantrag-online Bebilderte Anleitung zum Online-Verfahren und Versetzungsanträge zum Ausdrucken Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Schulleitungen wurden mit einem Schreiben aus dem HKM darüber informiert, dass Anträge auf …

  • das schulamtsinterne Versetzungsverfahren,
  • das hessenweite Versetzungsverfahren und
  • das Lehreraustauschverfahren (LTV)

nur noch auf digitalem Wege - und zwar online - möglich sind. Das bedeutet, dass man sich durch das NzüK-Portal (www.nzk.hessen.de) im Serviceportal anmelden muss. Die Herausgabe des Schreibens war vorschnell, da die Beteiligung des Hauptpersonalrats Schule ausgespart wurde. Dieser hat sich dann - nachdem er aus unserem KV darüber informiert wurde - in zähen Verhandlungen durchgesetzt, dass die Abgabe der bisherigen Anträge in Papierform in diesem aktuellen Verfahren für Versetzungen zum 01.08.2024 weiterhin möglich sind.

Die bisherigen Anträge können Sie von uns herunterladen, da das HKM die Anträge von ihrer Webseite bereits entfernt hat:

Wenn Sie dennoch den Weg über das Online-Verfahren wählen wollen, dann können sie sich unsere bebilderten Anleitung herunterladen, mit der wir Ihnen die nötige Hilfe geben wollen, dass Sie sich online…

  1. für das Versetzungsverfahren freizuschalten (danach müssen Sie bis zum nächsten Tag bzw. über Mitternacht abwarten) und
  2. für das Versetzungsverfahren mit Ihren Angaben zu "bewerben".

Hintergrundinformationen: Es sei aber noch darauf hingewiesen, dass es hierzu o.g. Erlass des HKM direkt an die Schulen gab und eine Rundverfügung des SSA Bebra. Der Mitbestimmungsvorgang wurde allerdings dem HPRS nicht vorgelegt, sodass man sich im Nachgang darauf einigte, dass die Papierform im kommenden Durchgang einschränkungslos erlaubt ist. Daraufhin entstand ein neuer Erlass, der aber jene Einigung ungenügend (und falsch) wiedergibt, dennoch können sich Eure Kolleginnen und Kollegen im Bedarfsfall darauf berufen, getreu dem Motto „Ich hab’s online versucht, aber ich hab’s nicht hinbekommen“. Anscheinend hat nach dieser Fehlinformation der HPRS auf ein Beschlussverfahren hingewiesen, was bei Hr. Meyer-Scholten so viel Druck ausgelöst haben muss, dass nun ein geänderter Erlass geschrieben und angeblich an alle Lehrkräfte versendet wurde. Wer die E-Mails bei @schule.hessen.de nicht abruft, kann sich diesen gültigen Erlass hier durchlesen.

Erstellt von Richard Maydorn | Stand: 28.11.2023
Bilder vom Autor | Aktualisierung: 22.12.2023

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-191 Tue, 14 Nov 2023 22:35:00 +0100 Wahlordnung zum HPVG noch rechtzeitig vor den PR-Wahlen https://gew-hrwm.de/home/details/neues-personalvertretungsgesetz-beschlossen-1 Druckversion des HPVG mit Stichwortverzeichnis und Wahlordnung zum Download Ende März hat der hessische Landtag ein neues Personalvertretungsgesetz geschlossen. Nun hat auch nach einigen Monaten nach der Verbändeanhörung das HMdIS eine Wahlordnung erlassen, so dass die Vorbereitung der Personalratswahlen knapp, aber noch rechtzeitig mit dem Verordnungstext der Wahlordnung vorbereitet werden können. 

Die Struktur der Wahlordnung hat sich auch geändert. Die Stuktur ist aber übersichtlicher, wenngleich es kaum inhaltliche Änderungen gegeben hat.

Der GEW Kreisverband Witzenhausen hat für die schulischen Personalräte eine digitale Version des Personalvertretungsgesetzes mit Stichwortverzeichnis erstellt, dass sie im Format DIN A4 für Ihr digitales Endgerät oder zum Ausdrucken herunterladen können. Dieses wurde nun um die Wahlordnung ergänzt und ist als Gesamtausgabe verfügbar. 

Erstellt: 15.11.2023 | Autor: Richard Maydorn

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KV_Witzenhausen Aktuelles