GEW-Fraktion im "Gesamtpersonalrat Schule" in Bebra
Der Gesamtpersonalrat ist die Personalvertretung, die beim Staatlichen Schulamt für die Beschäftigten an den Schulen des Schulamtes eingerichtet ist. Sein Gegenüber ist die Amtsleitung des Schulamtes. Bei Personalentscheidungen ist er zuständig für Versetzungen und Abordnungen innerhalb des Staatlichen Schulamtes und für die Stellenbesetzung von stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleitern.
Er berät und unterstützt Kolleginnen und Kollegen, die auf Entscheidungen des Staatlichen Schulamtes angewiesen oder damit nicht einverstanden sind.
Er achtet darauf, dass Verwaltungsvorschriften oder Gerichtsurteile zu Gunsten der Beschäftigten auch umgesetzt werden.
Er berät und vermittelt bei Konflikten, die innerhalb der Schule nicht mehr gelöst werden können.
Ein besonderer Schwerpunkt der GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat ist die Unterstützung der Schulpersonalräte bei ihrer täglichen Arbeit. Die Personalräte werden beraten, im Personalvertretungs-, dem Schul- und Dienstrecht geschult und mit wichtigen Informationen versorgt.
Der Erhalt der Staatlichen Schulämter und der Gesamtpersonalräte ist wichtig, um dieses für die Personalratsarbeit so zentrale Netzwerk aufrechterhalten zu können.
Aushänge des GPR Schule HRWM in den Lehrerzimmern vom 04.10.2022
Der GPRS stellt desn SPR ein Banner als Überschrift für die Aushänge des Gesamtpersonalrats zur Verfügung, damit der Absender der Aushänge deutlich erkennbar ist.
Weiterhin wurden die Schulpersonalräte über das Schreiben des GPRS zur Be-/Entlastung von Schulpersonalräten in Kenntnis gesetztz und über die Aktualisierung der bisherigen "Dienstvereinbaung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)" mittels Anschreiben informiert. Sie heißt nun: Dienstvereinbarung zur Integration von erkrankten Beschäftigten und Beschäftigen mit Behinderung im Schuldienst / in der Schule (Betriebliches Eingliederungsmanagement).
Autor: Richard Maydorn | Stand: 04.10.2022
Initiative des GPRS HRWM zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen im Schulbereich und der angemessenen Entlastung von Personalratsmitgliedern vom 21.09.2022
Der Arbeit der Personalvertretungen wird in den hessischen Schulen vom Gesetzgeber ein hoher Stellenwert beigemessen. Im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) sind die Mitbestimmungsaufgaben von Personalräten gesetzlich festgelegt. Die damit verbundenen Beteiligungs-, Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsaufgaben sind vielfältig, ebenso wie die gesetzlichen Aufgaben im Bereich des Arbeits- und Unfallschutzes sowie im Tarifwesen.
In den letzten Jahren sind für die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen zahlreiche pädagogische Aufgaben und Verwaltungstätigkeiten hinzugekommen:
- Inklusive Beschulung,
- Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund oder Geflüchteten,
- verstärkte Schulsozialarbeit und Unterrichtsunterstützung,
- Einführung in das digitale Lernen,
- Erstellung, Beratung und Evaluation von Förderplänen,
- Umgang mit dem Datenschutz,
- Einhaltung von arbeitserschwerenden Sicherheitsbestimmungen für fachpraktischen Unterricht in arbeitstechnischen Fächern, Hauswirtschaft, Arbeitslehre und den Naturwissenschaften,
- …
Dementsprechend haben auch die damit einhergehenden Probleme und Aufgaben der Personalräte zugenommen. Mit der Beurteilung der Arbeitsverträge tariflich Beschäftigter, bei der der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), bei der Einhaltung der Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz usw. Die „Verordnung über die Ermäßigung der Pflichtstundenzahl für Personalratsmitglieder im Schulbereich“, die eine Stundenentlastung der gewählten Personalräte in den Schulen für ihre gesetzliche vorgesehene Arbeit regelt, stammt aus dem Jahr 1998 und ist fast 25 Jahre alt. Die dort festgelegten Entlastungen – insbesondere für die schulischen Personalräte vor Ort – sind angesichts der heute herrschenden Ausgangsbedingungen für die Personalratsarbeit als völlig unzureichend anzusehen.
Mehr dazu finden Sie in unserer politischen Forderung vom 21.09.2022
Umbenennung von GPRLL in GPR Schule | Aktualisierte Aushänge zu Ansprechpartnern des GPRS und des MAS vom 10.06.2022
Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer mit Sitz beim Hessischen Kultusministerium hat – ebenso wie alle hessischen Gesamtpersonalräte der Lehrerinnen und Lehrer – seinen Namen als personalvertretungsrechtliches Gremium zum 25. April 2022 geändert. HPRLL wird zum HPR Schule (Abk. HPRS) und GPRLL heißt GPR Schule (Abk. GPRS). Diese Umbenennung erfolgte, um die seit Längerem bestehende multiprofessionelle Wirklichkeit an Schulen auch namentlich anzupassen.
Weiteres dazu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung
Aushang Medical Airport Service / Betriebsmedizinischer Dienst und Vorsorgeuntersuchungen
Aktualiserte Liste der Ansprechpartner des GPR Schule HRWM
GPRLL-Info vom 01.03.2022 | Für Schulpersonalräte im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Ausstattung mit Lüftern und zum Umgang mit den digitalen Endgeräten für Lehrkräfte
Der GPRLL informiert nach Beschluss auf seiner Sitzung am 23.02.2022 über ein Gespräch einer Delegation des GPRLL mit Landrat Warneke über
- die Ausstattung mit Lüftern in Essens- und Betreuungsräumen und
- den Umgang mit den nicht verteilten digitalen Endgeräten für Lehrkräfte.
Hier können Sie sich das schreiben herunterladen
GPRLL-Info vom 07.10.2021 | Für Schulpersonalräte
Der GPRLL informiert über folgende Themen:
- Sicherheitsbegehungen durch den Medical Airport Service
- Dienstliche Endgeräte (für den Distanzunterricht)
- Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse @schule.hessen.de
- Zuständigkeit bei Kooperationsvereinbarungen
- Beratung- und Unterstützungsangebot der Schwerbehindertenvertretung
Hier können Sie sich das Schreiben herunterladen.
GPRLL-Info vom 11.09.2019 | Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin des Medical Airport Service
In diesem Schreiben finden Sie Informationen über folgende Themen:
- Ansprechpartner des MAS
- Betriebsmedizinischer Dienst
- Fachkraft für Arbeitssicherheit für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Fachkraft für Arbeitssicherheit für den Werra-Meißner-Kreis
- Erläuterungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge / Betriebsmedizinischer Dienst
- Pflichtvorsorge
- Angebotsvorsorge
- Wunschvorsorge
- Vorgehen im Bedarfsfall
Hier können Sie sich das Schreiben herunterladen.

Von links: Anja von Specht, Edgar Wilhelm, Anja Mehr, Anne Schörner, Richard Maydorn, Anastasia Kalinin, Katharina Liehr, Frank Wagner, Doreen Letzing, Werner Herbert, Gerda Körzell
Richard Maydorn | Vorsitzender
Haupt- und Realschullehrer
Johannisberg-Schule Witzenhausen
05542-5029570
Sprechzeiten im Schulamt nach telefonischer Anmeldung:
Dienstag oder Mittwoch, vormittags
r.maydorn@gew-hrwm.de
Werner Herbert | Stellv. Vorsitzender
Beruffschullehrer / Oberstudienrat
Gymnasiale Oberstufe Bad Hersfeld (Modellschule Obersberg)
Anja von Specht | Stellv. Vorsitzende
Förderschullehrerin
Kleeblattschule Reichensachsen
(Grundschule)
Arbeitnehmervertreter der GEW
Werner Herbert | Oberstudienrat
Modellschule Obersberg
Bad Hersfeld
06621-74907
w.herbert@gew-hrwm.de
Edgar Wilhelm | Förderschullehrer
Pestalozzischule
Eschwege
Ansprechparter der GEW-Fraktion zu Fachfragen
Übersicht über die Ansprechpartner der GEW zu Fachfragen
Ansprechpartner im Gesamtpersonalrat
Übersicht über Ansprechpartner im Gesamtpersonalrat Schule HRWM