Informationen zur Arbeit im Corona-Pandemie-Jahr 2022

Informationen nach Schulhalbjahrsbeginn - Bilanzierung, Mehrarbeit, Brandschutzhelfer etc.

 

In diesem Artikel halten wie Sie über die unser Ansicht nach relevanten Rechtsgrundlagen und über die veröffentlichten Vertrauensleute-Rundschreiben des KV Witzenhausen auf dem Stand der Dinge. Seit nunmehr fast zwei Jahren ist durch Schulschließungen, Lockdowns, Schulöffnungen, einführung von Videokonferenzsystemen, Bereitstellung von Dienst-Laptops, die Einführung der Schüler-Selbsttest im Unterricht und die altuelle Omikron-Welle unser Arbeitsleben ziemlich auf den kopf gestellt und wir von außen bestimmt. Mittlerweile hat sich eine gewisse Routine im Pandemie-Alltag eingestellt. Aus diesem Grund gegeben wir immer wieder neue Informationen heraus, die pandemiebedingt möglicherweise in den Hintergrund getreten sind.

Die Informationsschreiben des GEW-Rechtsberaters und Gesamtpersonalratsvorsitzenden Richard Maydorn sollen die GEW-Vertrauensleute, die Kolleg*innen sowie v.a. auch die Personalräte in den Schulen die notwendigen rechtlichen Infomationen geben, damit sie wissen, welche besonderen Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten in dieser besonderen Zeit angewendet werden können und welche Quellen sie zum Wohle der Beschäftigten heranziehen können. Die aktuellsten Informationen sind fett gedruckt, damit sie leichter auffindbar sind.


A K T U E L L E S   V O M   1 5 .  0 3 . 2 0 2 2

25. GEW-Info für GEW-Vertrauensleute, Personalräte und Lehrkräfte: Haltung der GEW, Bilanzierung, Mehrarbeit, Brandschutzhelfer


Veröffentlichungen von GEW HR/WM

Rechtgrundlage: Aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes Hessen ab 17.01.2022

"Hygieneplan 8.0" vom 12.07.2021

"Hygieneplan 7.0" vom 22.02.2021

"Hygieneplan 6.0" und verlängerung der freiwilligen SARS-CoV-2-Testung

Rechtgrundlagen für den hessischen "Lockdown-Light" ab 02.11.2020

"Hygieneplan 5.0"

"Hygieneplan 4.0" und Möglichkeit der freiwilligen SARS-CoV-2-Testung

"Hygieneplan 3.0" und Regelungen ab dem 22.06.2020

Geänderte Corona-Verordnung ab dem 29.09.2020:

Hygienplan und geänderte Corona-Verordnung für die Wiederaufnahme des Betriebs an Grundschulen ab dem 22.06.2020:

Hygienplan 2.0 und geänderte Corona-Verordnung für den eingeschränkten Schulbetrieb ab dem 02.06.2020:

Rechtgrundlagen für den eingeschränkten Schulbetrieb ab dem 18.05.2020

Rechtgrundlagen für den eingeschränkten Schulbetrieb ab dem 27.04.2020

Rechtgrundlagen für Notbetreuung

Rechtgrundlagen zur Verschiebung der Personalratswahlen:

Rechtgrundlagen zu den Schulschließungen:

Rechtgrundlagen für die Notbetreuung an Wochenenden, Feiertagen und in den Osterferien

Bleiben Sie gesund ... und bewahren Sie sich belastbare Nerven (!)

24.02.2022 | Richard Maydorn (Text)
Titelbild: 2005 | vom Autor