GEW hilft weiter - Anträge zum Ausdrucken - Versetzungsantrag online

Bebilderte Anleitung zum Online-Verfahren und Versetzungsanträge zum Ausdrucken

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Schulleitungen wurden mit einem Schreiben aus dem HKM darüber informiert, dass Anträge auf …

  • das schulamtsinterne Versetzungsverfahren,
  • das hessenweite Versetzungsverfahren und
  • das Lehreraustauschverfahren (LTV)

nur noch auf digitalem Wege - und zwar online - möglich sind. Das bedeutet, dass man sich durch das NzüK-Portal (www.nzk.hessen.de) im Serviceportal anmelden muss. Die Herausgabe des Schreibens war vorschnell, da die Beteiligung des Hauptpersonalrats Schule ausgespart wurde. Dieser hat sich dann - nachdem er aus unserem KV darüber informiert wurde - in zähen Verhandlungen durchgesetzt, dass die Abgabe der bisherigen Anträge in Papierform in diesem aktuellen Verfahren für Versetzungen zum 01.08.2024 weiterhin möglich sind.

Die bisherigen Anträge können Sie von uns herunterladen, da das HKM die Anträge von ihrer Webseite bereits entfernt hat:

Wenn Sie dennoch den Weg über das Online-Verfahren wählen wollen, dann können sie sich unsere bebilderten Anleitung herunterladen, mit der wir Ihnen die nötige Hilfe geben wollen, dass Sie sich online…

  1. für das Versetzungsverfahren freizuschalten (danach müssen Sie bis zum nächsten Tag bzw. über Mitternacht abwarten) und
  2. für das Versetzungsverfahren mit Ihren Angaben zu "bewerben".

Hintergrundinformationen: Es sei aber noch darauf hingewiesen, dass es hierzu o.g. Erlass des HKM direkt an die Schulen gab und eine Rundverfügung des SSA Bebra. Der Mitbestimmungsvorgang wurde allerdings dem HPRS nicht vorgelegt, sodass man sich im Nachgang darauf einigte, dass die Papierform im kommenden Durchgang einschränkungslos erlaubt ist. Daraufhin entstand ein neuer Erlass, der aber jene Einigung ungenügend (und falsch) wiedergibt, dennoch können sich Eure Kolleginnen und Kollegen im Bedarfsfall darauf berufen, getreu dem Motto „Ich hab’s online versucht, aber ich hab’s nicht hinbekommen“. Anscheinend hat nach dieser Fehlinformation der HPRS auf ein Beschlussverfahren hingewiesen, was bei Hr. Meyer-Scholten so viel Druck ausgelöst haben muss, dass nun ein geänderter Erlass geschrieben und angeblich an alle Lehrkräfte versendet wurde. Wer die E-Mails bei @schule.hessen.de nicht abruft, kann sich diesen gültigen Erlass hier durchlesen.

Erstellt von Richard Maydorn | Stand: 28.11.2023
Bilder vom Autor | Aktualisierung: 22.12.2023