Informationen der GEW Hessen
Trotz der Ankündigung der Landesregierung zur zusätzlichen Besoldungs- und Versorgungsanpassung und der Erhöhung des kindbezogenen Familienzuschlags ab dem Jahr 2023 empfehlen wir auch dieses Jahr denjenigen, die bisher keinen Antrag gestellt haben, die amtsangemessene Alimentation geltend zu machen.
Information und Anträge dazu findet ihr hier