Frist für Anträge auf Überleitung in den TV EGO-L-H bis 31.05.2024 verlängert
Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Informationen zu den neuen Regelungen im TV EGO-L-H für die Gruppe der UBUS-Kräfte zusammen. Die vollständigen Informationen der GEW Hessen finden Sie auf der Webseite der GEW Hessen.
Nicht betroffen sind UBUS-Kräfte, die am 01.08.2022 oder danach eingestellt wurden oder nach dem 01.08.2022 auf Grund eines Antrags bereits übergeleitet wurden. Sie sind damit bereits im Geltungsbereich des TV EGO-L-H beschäftigt und profitieren von den derzeitigen und zukünftigen Verbesserungen.
Dass jetzt auch UBUS-Kräfte, die vor dem 01.08.2022 eingestellt wurden, einen Antrag auf Überleitung in den TV EGO-L-H stellen können, ist auf folgende Änderung im TV EGO-L-H zurückzuführen, die nach Abschluss der Redaktionsgespräche in diesen Tagen in Kraft tritt: Nach dem neuen § 9 Abs. 3a können auch solche Beschäftigten einen Antrag stellen, für die sich aus dem TV EGO-L-H keine Verbesserung in Form einer besseren Eingruppierung oder einer Zulage ergibt.
Warum sollte man dann trotzdem einen Antrag stellen?
Der Vorteil einer tarifvertraglichen Entgeltordnung besteht darin, dass die Gewerkschaften bei zukünftigen Tarifverhandlungen Einzelregelungen oder das ganz Paket erneut auf den Verhandlungstisch legen und beispielsweise für eine bessere Eingruppierung der UBUS-Kräfte eintreten können. Können sie ihre Forderungen gemeinsam mit den Beschäftigten durchsetzen, kommen nur diejenigen in den Genuss der Verbesserungen, die übergeleitet wurden und damit in „der Welt des TV EGO-L-H“ angekommen sind.
In der folgenden Tabelle haben wir noch einmal die Entgeltregelungen in der Fassung des TV EGO-L-H vom 010.8.2022 dargestellt. Vorsicht bei einem Antrag auf Überleitung wäre nur dann geboten, wenn Sie feststellen, dass Sie irrtümlich zu hoch eingruppiert wurden. Dann könnte das Staatliche Schulamt den Antrag auf Überleitung zum Anlass nehmen, die „zu gute Eingruppierung“ nachträglich zu überprüfen. In den allermeisten Fällen dürfte Ihre Eingruppierung der des TV EGO-L-H entsprechen. Sind Sie nach diesen Regeln zu niedrig eingruppiert, sollten Sie natürlich auch das in einem Antrag auf Überleitung geltend machen. Ein solcher Anspruch würde zum 01.08.2022 zurückwirken und könnte kurzfristig mit Exspektanzverlusten und Rückforderungen verbunden sein. In diesem Fall empfehlen wir eine Beratung unserer Mitglieder durdie GEW-Rechtsberatung.
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Entgeltordnung zum TV EGO-L-H, Abschnitt VII Unterabschnitt B (UBUS)
*Die Ziffern 2 bis 7 gelten als Ziffern 1 bis 6 sinngemäß auch für USF-Kräfte.
In allen uns bekannten Fällen sind vor dem 01.08.2022 eingestellte UBUS-Kräfte so eingruppiert, wie es der TV EGO-L-H vorsieht. Sie können dann unbedenklich den Antrag auf Überleitung stellen. Einen Musterantrag zum Download gibt's bei uns als Word-Datei.
Autor: Richard Maydorn | Stand: 07.03.2024