Neues hessisches Personalvertretungsgesetz beschlossen

Landtag beschließt HPVG | Druckversion mit Stichwortverzeichnis zum Download

Ende März hat der hessische Landtag ein neues Personalvertretungsgesetz geschlossen. Im Vorfeld zum Gesetzesvorhaben gab es berechtigterweise deutliche Kritik, Ergänzungswünsche und Forderungen der Gewerkschaften für eine Verbesserung des Personalvertretungsgesetzes und zur Behebung von Mängeln. Leider fanden diese kaum Einzug in das Gesetz, das von der schwarz-grünen Landesregierung durch den Landtag geboxt wurde. Der große Wurf in Sachen "Mitbestimmungsrechte für die Personalvertretung" ist dieses Gesetz jedoch nicht geworden. FDP und SPD unterstützten zwar die gewerkschaftlichen Forderungen, konnten sich hiermit jedoch nicht durchsetzen.

Die Struktur des Gesetzes hat sich nun auch geändert. Die bisherigen Paragraphen, die man als Personalrat auswendig gelernt hat, um die notwendigen Informationen zu erhalten und Anliegen zu besprechen, sind nun neu sortiert und gehen in verschiedenen Paragraphen auf. Aus diesem Grund hat die Landesrechtsstelle der GEW Hessen eine Lesehilfe dazu entwickelt, damit man die bisherigen Paragraphen neuen überführen kann. Dieses Heft kann über den "Mitgliederbereich" in der Rubrik "Personalvertretungsrecht" heruntergeladen werden.

Der GEW Kreisverband Witzenhausen hat für die schulischen Personalräte eine digitale Version des Personalvertretungsgesetzes mit Stichwortverzeichnis erstellt, dass sie im Format DIN A4 für Ihr digitales Endgerät oder zum Ausdrucken herunterladen können.

Erstellt: 27.04.2023 | Autor: Richard Maydorn