Dienstvereinbarung zur Wiedereingliederung

Betriebliches Eingliederungsmanagement: GPRS schließt verbesserte Dienstvereinbarung ab

Schulisches Eingliederungsmanagement erkrankter Kolleginnen/Kollegen mit der Dienstvereinbarung neu geregelt

Die aus 2011 stammende Dienstvereinbarung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde – auf Initiative der GEW-Fraktion hin – am 21.09.2022 zwischen Gesamtpersonalrat Schule HRWM und Staatlichem Schulamt Bebra in aktu­alisierter und verbesserter Form neu aufgelegt, um den veränder­ten gesetzlichen Vorgaben und dem Wohle der Beschäftigten besser zu entsprechen.

Keine Angst vor dem BEM-Gespräch

Das Gesprächsangebot richtet sich an alle Lehrkräfte und soz.-päd. Fachkräfte, die in den je­­­­weils zurückliegenden 12 Monaten mind. 6 Wochen erkrankt waren oder sich von dauerhafter Krankheit bedroht fühlen. Das Gespräch dient der Arbeitsplatzerhaltung und soll durch Maßnahmen die Über­­windung von Arbeitsunfähigkeit fördern. Durch das Erkennen von schulischen sowie arbeits-(platz-)bedingten Beeinträchtigungen/Einflüssen soll die Möglichkeit für den/die Schulleiter*in geschaf­fen wer­den, diese gemeinsam mit den Betroffenen in den Blick zu nehmen, zu beseitigen und damit die Gesundheit zu för­dern.

Ablauf der Wiedereingliederung in der Schule

Zunächst wird ein Gesprächsangebot mittels Formschreiben unterbreitet. Nach Zustimmung durch den/ die Betroffene*n erfolgt ein Integrationsgespräch (jetzt auch als Videokonferenz möglich), in dem arbeitsplatz­­­bezogene Ursachen der Arbeitsunfähigkeit ermittelt und gemeinsam Maßnahmen entwickelt werden.

Datenschutz und Verschwiegenheit

Beim BEM-Gespräche unterliegen alle Beteiligten der Verschwiegenheit, d.h. auch die darin mitgeteilten Gründe für eine Erkrankung dürfen nicht weitergegeben werden. Die vereinbarten Maßnahmen zur Arbeits­erleichterung werden in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten. Nach Evaluation der Maßnah­men und nach erfolgreicher Wiedereingliederung wird das Protokoll vernichtet.

Gesprächsteilnehmer*innen: Sie dürfen wählen!

 Das einzuberufende Integrationsteam der Schule besteht i.d.R. aus dem/der Schulleiterin (oder einem anderen Schulleitungsmitglied), einem Mitglied des Schulper­sonalrats und ggf. auch auf Ihren Wunsch hin aus folgenden weiteren Personen: Der Frauen- und Gleich­stellungsbeauftragten, einem Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, Ihrem Beistand, einer wei­teren beliebigen (inner-oder außerschulischen) Vertrauensperson Ihrer Wahl (neu!) und einer/ei­nem Be­triebsmediziner*in der Medical-Airport-Service GmbH (MAS).

BEM-Gespräche aktiv nutzen

Das BEM-Gespräch wird entweder vom/von der Schuleiter*in initiiert oder auf Wunsch des/der Betroffen­en. Betroffene müssen zu diesem Ge­spräch ihre Zustimmung geben. Merke(!): Nichtzustimmung, Unterbrechung oder Beendigung des BEM-Verfahrens ziehen keine dienst- oder ar­beitsrechtlichen Konsequenzen nach sich. Es bleibt dem Dienstherrn bei dauerhafter Er­krankung dennoch unbenommen, die Überprüfung der Dienstfähigkeit durch das Versorgungsamt einzuleiten. Es ist daher von Vorteil zunächst ein BEM-Gespräch durchzuführen und auf schulischer Ebene zu versuchen alle Möglichkeiten zur Arbeitserleichterung und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auszuschöpfen, um den Ar­beitsplatz und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Ansprechpartner zu Fragen rund das BEM

GEW-GPRS-Mitglied im Integrationsteam am SSA

Katharina Müller
0177-2770675

Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV)

Anja Mehr
05651-8137

Detlef Nizold (stv.)
Tel. 0173-6203711

Hier geht's zum Download der Dienstvereinbarung

 

Erstellt: Richard Maydorn | Stand: 21.09.2022