Online-Schulung für örtliche Wahlvorstände am 14.01.2021

Wahlrechtliche Fragen und Themen zu den Personalratswahlen am 4./5. Mai 2021

Am 4. und 5. Mai 2021 werden an allen Schulen in Hessen der Hauptpersonalrat, die Gesamtpersonalräte sowie die meisten Örtlichen Personalräte gewählt. Die Durchführung dieser Wahl obliegt an den Schulen einem Örtlichen Wahlvorstand (ÖWV). Nach dem Wortlaut des HPVG wird der Wahlvorstand spätestens acht Wochen vor dem Wahltermin vom amtierenden Personalrat benannt. Das ist allerdings praktisch schon viel zu spät, weshalb dringend empfohlen wird, die Benennung bis spätestens 18. Dezember vorzunehmen.

Ein Wahlvorstand muss auch dann gebildet werden, wenn keine Neuwahl des Schulpersonalrats erforderlich ist, da ansonsten keine Wahl für Gesamt- und Hauptpersonalrat stattfinden kann. Der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Ein Mitglied wird als Vorsitzende/r benannt.

Die Schulleitung ist zur Unterstützung des Wahlvorstandes verpflichtet. Die Kosten, insbesondere für die notwendigen Kopien, sind von der Dienststelle zu tragen. Für Schulungen und die Ausübung aller Tätigkeiten des Wahlvorstandes sind die Mitglieder der Wahlvorstände freizustellen (§21 Abs. 2 HPVG in Verbindung mit §40 und §42 HPVG).

Um Antworten auf die typischen bei der Wahl auftreten Fragen zu geben, bietet der GEW-Kreisverband Witzehausen an und zwar mit folgenden Inhalten:

  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Wahlberechtigte in der Dienststelle
  • Aufstellen der Wählerliste
  • Größe des zu wählenden Personalrats
  • Durchführung von Vorabstimmungen für die gemeinsame Wahl
  • Sitze der Gruppen und Geschlechter im Personalrat
  • Wahlvorschläge
  • Briefwahl
  • Kommunikation mit dem Gesamtwahlvorstand
  • schulsepzifische wahlrechtsrelevanten Fragen

Unserer Referent ist ehrenamtlicher Rechtsberater des GEW Kreisverband Witzenhausen und in der Arbeit von Personalraten und Wahlvorständen erfahren. Er wird Sie durch den Dschungel an Wahlrechtsfragen führen und Ihnen auch digitale Vorlagen und einfache Arbeitshilfen vorstellen. Die beiden Veranstaltung findet online statt und zwar....

Die Anmeldung erfolgt über die lea Bildungsgesellschaft mbH der GEW-Hessen.

Kosten: Die für die Schulung entstehenden Kosten werden für Mitglieder örtlicher Wahlvorstände mit Entsendebschluss und Abtretungserklärung von der lea Bildungsgesellschaft mbH direkt mit dem Land Hessen abgerechnet. Wahlvorstände erhalten auch über die Reisekostenabrechnung (über das NzüK-Portal des Landes Hessen) ihre Fahrtkosten mit dem Auto. Es entstehen Ihnen also keine Kosten (!)

07.01.2021 | Richard Maydorn (Text)