Innenminister Beuth und Ministerpräsident Rhein verhöhnen Bedienstete

DGB verurteilt Vorgehen bei Beamtenbesoldung - Pressemitteilung

Der DGB Hessen-Thüringen verurteilt die Ignoranz der hessischen Landesregierung gegenüber den berechtigten Interessen der Beamt:innen. Ohne ein einziges Gespräch mit den Gewerkschaften wurde ein völlig unzureichender Gesetzentwurf zur Besoldung in Hessen in den Landtag eingebracht. Dies widerspricht der Ankündigung des Ministerpräsidenten. Er hatte noch in seiner Regierungserklärung von einem „Gesetzesentwurf zur schrittweisen Neugestaltung der Beamtenbesoldung (…) unter frühzeitiger Einbeziehung der Gewerkschaften“ gesprochen.

„Für Innenminister Beuth scheint es keine Grenzen zu geben - weder das Wort des Ministerpräsidenten noch die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformen. Die für Regierungsentwürfe gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte wurden umgangen. Die DGB-Gewerkschaften als Vertretung der Beamt:innen wurden komplett außen vor gelassen. Das ist blanker Hohn. Der Innenminister beschädigt das Vertrauen der Bediensteten und schadet dem Ruf des öffentlichen Dienstes in Hessen“, so der Bezirksvorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph.

Am Dienstag, den 8. November, hat die Landesregierung über die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung vorgelegt. Der DGB Hessen-Thüringen als Spitzenorganisation der Beamt:innen ist für diesen Freitag zu einem ersten Gespräch eingeladen, also nach der abschließenden Entscheidung durch die Landesregierung.

Durch die Pläne der Landesregierung wird zudem keine verfassungsgemäße Besoldung herstellt. Dies ist auch gar nicht beabsichtigt, wie im Gesetzentwurf selbst dargestellt wird: „Dieses Gesetz zielt deshalb nicht darauf ab, die Schließung der vom VGH für Hessen festgestellten Alimentationslücke hinsichtlich des Abstandes der Netto- zur Mindestalimentation (…) vollständig zu erreichen, sondern es sollen (…) erste Maßnahmen (…) ergriffen werden.“

Rudolph: „Das ist ein Skandal in Form und Inhalt. Die Alimentation ist nach der Reform genauso verfassungswidrig wie vor der Reform. Das ist fortgesetzter Verfassungsbruch und nicht hinzunehmen. Der notwendige Abstand zur Grund-sicherung wird nicht hergestellt. Durch die verfassungswidrige Besoldung mindestens seit 2013 hat die Landesregierung Milliardensummen auf dem Rücken ihren Bediensteten eingespart. Die Beamt:innen müssen sich an Recht und Gesetz halten, das erwarten wir auch vom Dienstherrn. “

Dass andere Organisationen der Beamt*innen dieses Vorgehen mittragen, ist für den Deutschen Gewerkschaftsbund völlig unverständlich und mit aktiver Interessenvertretung nicht zu vereinbaren.

 

Autor: DGB Hessen-Thüringen | 10.11.2022