Impfregistrierung für ALLE hessischen Lehrkräfte nun doch möglich

KuMi kommt Fürsorgepflicht nach, auch wenn Lehrkräfte nicht in Hessen wohnen

Gestern Nachmittag erreichte uns noch aus den Schulen die wichtige Information, dass es einen Anmeldeweg für Personen gibt, die an hessischen Schulen tätig sind, aber nicht in Hessen ihren Wohnsitz haben:

Die Registriereung erfolgt, so die NNachricht des HKM,  beginnend ab Samstag, den 3. April 2021, täglich zwischen 8 Uhr und 20 20 Uhr über die Hotline 116 117 sowie 0611 / 505 92 888. Neben der Wohnanschrift istauch die Adresse der Dienststelle (Schule) anzugeben. Damit erfolgt die Zuordnung zu dem für den Schulort zuständigen Impfzentrum.

Für alle anderen Lehrkräfte läuft die Registrierung wie folgt ab:

  1. Aufruf der Seite der Impfterminvergabe Hessen auf. Hier der Link: Willkommen zu Ihrem Impfterminservice für Hessen |www.impfterminservice.hessen.de
  2. Ganz unten gelangt man mit einem Klick zu der Berechtigungsprüfung.
  3. Dort wählen Lehrkräfte die Prioritätsgruppe 2 aus.
  4. Auf der nächsten Seite wird man aufgefordert, die Zugehörigkeit zu der Gruppe 2 zu konkretisieren. Hier auf das 10. Feld »Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in sonstigen Schulen tätig sind« klicken. Ein Infokasten informiert darüber, dass zu dieser Gruppe alle Schulformen mit Ausnahme der Grund- und Förderschulen gehören.
  5. Nun müssen die persönlichen Daten angegeben werden und man kann dann die Registrierung abschließen.

Achtung: für den Impftermin benötigt man neben einem Ausweisdokument auch eine Bescheinigung der Schule! Dazu ist eine einfache Arbeitgeberbescheinigung ausreichend.

Bild: Myriam Zilles, unsplash.com