KuMi kommt Fürsorgepflicht nach, auch wenn Lehrkräfte nicht in Hessen wohnen
Gestern Nachmittag erreichte uns noch aus den Schulen die wichtige Information, dass es einen Anmeldeweg für Personen gibt, die an hessischen Schulen tätig sind, aber nicht in Hessen ihren Wohnsitz haben:
Die Registriereung erfolgt, so die NNachricht des HKM, beginnend ab Samstag, den 3. April 2021, täglich zwischen 8 Uhr und 20 20 Uhr über die Hotline 116 117 sowie 0611 / 505 92 888. Neben der Wohnanschrift istauch die Adresse der Dienststelle (Schule) anzugeben. Damit erfolgt die Zuordnung zu dem für den Schulort zuständigen Impfzentrum.
Für alle anderen Lehrkräfte läuft die Registrierung wie folgt ab:
Achtung: für den Impftermin benötigt man neben einem Ausweisdokument auch eine Bescheinigung der Schule! Dazu ist eine einfache Arbeitgeberbescheinigung ausreichend.
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