Mitteilung aus dem HKM in Witzenhäuser Allgemeine - Lehrkräfte sind verunsichert
Aufgrund des heute (29.09.2021) in der Witzenhäuser Allgemeinen (sowie auch in der Werra-Rundschau) erschienen Artikels „Lehrer müssen per Mail erreichbar sein“ wenden wir uns an Euch, denn nach Aussage des Artikels seien alle Lehrer*innen dazu verpflichtet, ihre dienstliche E-Mail-Adresse „@schule.hessen.de“ zu nutzen und regelmäßig abzurufen, weil dies per Erlass so geregelt sei.
GEW-Meinung
Viele Lehrkräfte sind unserem Aufruf vor den Sommerferien gefolgt und haben dem HKM angezeigt, dass sie die dienstlichen E-Mail-Adressen aus diversen Gründen tatsächlich nicht nutzen können (Infos dazu). Leider lässt die Reaktion des HKM auf sich warten. Dem GPRLL wurde indes eine Reaktion an die betreffenden Lehrkräfte seitens des Staatlichen Schulamts angekündigt.
Autor: Richard Maydorn | Stand: 29.09.2021 Bild: alexsl, istock