Stellungnahme zur Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse @schule.hessen.de

Mitteilung aus dem HKM in Witzenhäuser Allgemeine - Lehrkräfte sind verunsichert

 

Aufgrund des heute (29.09.2021) in der Witzenhäuser Allgemeinen (sowie auch in der Werra-Rundschau) erschienen Artikels „Lehrer müssen per Mail erreichbar sein“ wenden wir uns an Euch, denn nach Aussage des Artikels seien alle Lehrer*innen dazu verpflichtet, ihre dienstliche E-Mail-Adresse „@schule.hessen.de“ zu nutzen und regelmäßig abzurufen, weil dies per Erlass so geregelt sei.

 

 

GEW-Meinung

  • Es ist richtig, dass es zwar eine Richtlinie zur Nutzung diese dienstlichen E-Mail-Adressen gibt, deren praktische Umsetzung aber daran scheitert, dass die angekündigten Lehrerendgeräte vom Arbeitgeber noch nicht zur Verfügung gestellten wurden. Im Werra-Meißner-Kreis fehlen die Lehrerendgeräte gänzlich (im Kreis Hersfeld-Rotenburg wurden sie nach den Sommerferien an die Schulen geliefert).
  • Abgesehen davon ist das Abrufen dieser Dienst-E-Mail-Adressen auch aus organisatorischen Gründen in der Schule schon nicht möglich, weil es dort viel zu wenig PC-Arbeitsplätze für Lehrkräfte gibt; auch ist z.B. eine E-Mail-Weiterleitung auf ein privates E-Mail-Konto nicht gestattet.
  • Daraus folgt also: So lange die dienstlichen Endgeräte noch nicht ausgeliefert sind, kann eine verpflichtende Nutzung nicht erwartet werden. Eine Sanktion wird es auch nicht geben, weil das HKM  dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer – auf mehrfache Nachfrage – bestätigt hat, dass niemand dazu verpflichtet werden kann, private Endgeräte für dienstliche Zwecke zu nutzen. Ein dienstrechtliches Vorgehen bei Nichtnutzung werde es nicht geben.

Viele Lehrkräfte sind unserem Aufruf vor den Sommerferien gefolgt und haben dem HKM angezeigt, dass sie die dienstlichen E-Mail-Adressen aus diversen Gründen tatsächlich nicht nutzen können (Infos dazu). Leider lässt die Reaktion des HKM auf sich warten. Dem GPRLL wurde indes eine Reaktion an die betreffenden Lehrkräfte seitens des Staatlichen Schulamts angekündigt.

Autor: Richard Maydorn | Stand: 29.09.2021
Bild: alexsl, istock