Informationen zur verpflichtenden Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse

Erlass zur Umsetzung zur Nutzung der Dienst-E-Mails rechtlich problematisch

auf der letzten Landesvorstandssitzung der GEW-Hessen wurde vor zwei Tagen ein Antrag diskutiert und beschlossen, der sich mit der Problematik der verpflichten Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adressen beschäftigt. Somit werdet Ihr in der näheren Zukunft über diese Problematik zur Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse @kultus.hessen.de noch weitergehend informiert und Material zugesandt bekommen.

Als Rechtsberater des GEW-Kreisverbands Witzenhausen sehe ich die verpflichtende Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse ab dem 01.08.2021 sehr kritisch und auch als unzulässig an, weil der Arbeitgeber keine ausreichenden dienstlichen Endgeräte zur Verfügung stellt. Vermutlich wurdet Ihr bereits von Euren Schulleitungen dazu aufgefordert, diese dienstlichen E-Mail-Adresse möglichst noch in diesem Monat zu aktivieren, obwohl Lehrkräfte insbesondere aber die Sozialpädagogen über keine dienstlichen Endgerät verfügen und die sog. "Lehrerendgeräte" aus dem Digitalpakt auch erst in der zweiten Jahreshälfte kommen werden (so der aktuelle Stand aus dem Staatlichen Schulamt). Damit das Kultusministerium aber über diesen Missstand informiert wird und auch über die Unmöglichkeit der Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adressen, wurde ein Anschreiben beschlossen, dass Euch bald von der Landesgeschäftsstelle der GEW-Hessen zugehen wird. Dieses Schreiben soll von den Lehrkräften, UBUS und Sozialpädagogen an den Dienstherrn gerichtet werden, um diesem die vielfältige Problematik (u.a. fehlende Endgeräte, fehlendes mobiles zweites Endgerät, Googles datenschutzproblematische Authenticator-App,...) zu verdeutlichen, auch damit klargemacht wird, das die verpflichtende Nutzung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist. Es besteht von daher keine Not diese (neue) dienstliche E-Mail-Adresse zum jetzigen Zeitpunkt zu aktivieren. Wartet erstmal ab und setzt Schulleitung und HKM mit dem beigefügten Schreiben in Kenntnis, inwiefern Ihr diese E-Mail-Adresse überhaupt nutzen könnt.

Es erweckt zudem den Eindruck, als ob das Kultusministerium auf Biegen und Brechen die verpflichtende Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adressen @kultus.hessen.de umsetzen möchte, obwohl die technischen Voraussetzungen fehlen und das, obwohl die Problematik unlängst vom Hauptpersonalrat dem HKM mitgeteilt wurde.

Der Landesvorstand der GEW-Hessen hat hierzu das folgende Anschreiben herausgegeben.

Mit kollegialen Grüßen
Richard Maydorn

Autor: Richard Maydorn (Stand: 06.07.2021)
Bild: alexsl, istock