GEW Hessen fordert angesichts des Urteils zur Beamtenbesoldung die Aufhebung der Disziplinarverfahren aus dem Jahr 2015

2. Dezember 2021 Pressemitteilung

Am 30. November hat der hessische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Hessen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, da der notwendige Abstand vor allem der unteren Besoldungsgruppen zum Sozialhilfeniveau nicht gegeben ist.

Die unzureichende Höhe der hessischen Besoldung resultiert unter anderem aus einer Nullrunde im Jahr 2015 und einer nur einprozentigen Erhöhung der Bezüge im Jahr 2016. Angesichts dieses Urteils fordert Thilo Hartmann, der Vorsitzende der GEW Hessen, die unverzügliche Einstellung der Disziplinarverfahren wegen des Streiks im Jahr 2015: „Vor gut sechs Jahren haben wir unsere verbeamteten Mitglieder zu einem Warnstreik in Wiesbaden aufgerufen. Diesem Aufruf sind damals 6.000 Kolleginnen und Kollegen gefolgt, um sich gegen die ungerechte Behandlung durch die Landesregierung zur Wehr zu setzen. Danach hat die Landesregierung Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, die noch immer nicht beendet, sondern nur ausgesetzt sind.“

Das Land Hessen, so Hartmann weiter, habe durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs eine krachende Niederlage erlitten, dies müsse die Landesregierung nun auch mit Blick auf den Streik am 16. Juni 2015 anerkennen: „Die GEW fordert angesichts des eindeutigen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs die Einstellung der nur ausgesetzten Sanktionen. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben gegen eine Besoldungsgesetzgebung gestreikt, deren Unrechtmäßigkeit nun gerichtlich festgestellt wurde. Es ist nicht haltbar, an Disziplinarmaßnahen wegen eines Protests festzuhalten, der sich gegen das unrechtmäßige Verhalten des Landes gerichtet hat!“

Autor: GEW-Hessen (Stand: 02.12.2021)