Betriebliches Eingliederungsmanagement: GPRS schließt verbesserte Dienstvereinbarung ab
Die aus 2011 stammende Dienstvereinbarung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde – auf Initiative der GEW-Fraktion hin – am 21.09.2022 zwischen Gesamtpersonalrat Schule HRWM und Staatlichem Schulamt Bebra in aktualisierter und verbesserter Form neu aufgelegt, um den veränderten gesetzlichen Vorgaben und dem Wohle der Beschäftigten besser zu entsprechen.
Das Gesprächsangebot richtet sich an alle Lehrkräfte und soz.-päd. Fachkräfte, die in den jeweils zurückliegenden 12 Monaten mind. 6 Wochen erkrankt waren oder sich von dauerhafter Krankheit bedroht fühlen. Das Gespräch dient der Arbeitsplatzerhaltung und soll durch Maßnahmen die Überwindung von Arbeitsunfähigkeit fördern. Durch das Erkennen von schulischen sowie arbeits-(platz-)bedingten Beeinträchtigungen/Einflüssen soll die Möglichkeit für den/die Schulleiter*in geschaffen werden, diese gemeinsam mit den Betroffenen in den Blick zu nehmen, zu beseitigen und damit die Gesundheit zu fördern.
Zunächst wird ein Gesprächsangebot mittels Formschreiben unterbreitet. Nach Zustimmung durch den/ die Betroffene*n erfolgt ein Integrationsgespräch (jetzt auch als Videokonferenz möglich), in dem arbeitsplatzbezogene Ursachen der Arbeitsunfähigkeit ermittelt und gemeinsam Maßnahmen entwickelt werden.
Beim BEM-Gespräche unterliegen alle Beteiligten der Verschwiegenheit, d.h. auch die darin mitgeteilten Gründe für eine Erkrankung dürfen nicht weitergegeben werden. Die vereinbarten Maßnahmen zur Arbeitserleichterung werden in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten. Nach Evaluation der Maßnahmen und nach erfolgreicher Wiedereingliederung wird das Protokoll vernichtet.
Das einzuberufende Integrationsteam der Schule besteht i.d.R. aus dem/der Schulleiterin (oder einem anderen Schulleitungsmitglied), einem Mitglied des Schulpersonalrats und ggf. auch auf Ihren Wunsch hin aus folgenden weiteren Personen: Der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, einem Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, Ihrem Beistand, einer weiteren beliebigen (inner-oder außerschulischen) Vertrauensperson Ihrer Wahl (neu!) und einer/einem Betriebsmediziner*in der Medical-Airport-Service GmbH (MAS).
Das BEM-Gespräch wird entweder vom/von der Schuleiter*in initiiert oder auf Wunsch des/der Betroffenen. Betroffene müssen zu diesem Gespräch ihre Zustimmung geben. Merke(!): Nichtzustimmung, Unterbrechung oder Beendigung des BEM-Verfahrens ziehen keine dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich. Es bleibt dem Dienstherrn bei dauerhafter Erkrankung dennoch unbenommen, die Überprüfung der Dienstfähigkeit durch das Versorgungsamt einzuleiten. Es ist daher von Vorteil zunächst ein BEM-Gespräch durchzuführen und auf schulischer Ebene zu versuchen alle Möglichkeiten zur Arbeitserleichterung und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auszuschöpfen, um den Arbeitsplatz und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
GEW-GPRS-Mitglied im Integrationsteam am SSA
Katharina Müller 0177-2770675
Anja Mehr 05651-8137
Detlef Nizold (stv.) Tel. 0173-6203711
Hier geht's zum Download der Dienstvereinbarung
Erstellt: Richard Maydorn | Stand: 21.09.2022