Aktion: "A13 für Grundschulprofession"

13. November: Die Würfel sind gefallen, die Bezahlung einer Grundschullehrkraft endet im Vergleicht zu Lehrämtern anderer Schulformen in Hessen.

An den Grundschulen in Hessen wird am 13. November 2020 der „Rote Würfel“ fallen, den die GEW Hessen an die Schulen geschickt hat. Egal wie er zu liegen kommt:  A13 ist das Ergebnis.

Die Eingruppierung nach der beamtenrechtlichen Besoldungsstufe A 13 fordern Lehrkräfte der Grundschulprofession seit mehreren Jahren an ihrem Aktionstag, dem 13. November. Dies ist der Tag, an dem die Bezahlung einer Grundschullehrkraft endet, verglichen mit der Bezahlung der Lehrkräfte anderer Schulformen. Grundschullehrer*innen erhalten die Besoldungsgruppe A12 und müssen mit 28,5 Unterrichtsstunden pro Woche (bei einer Vollzeitstelle) deutlich mehr Stunden halten als andere Lehrkräfte mit vergleichbar langem Studium an einer Universität. Fazit: Grundschullehrkräfte haben in Hessen die höchste Unterrichtsverpflichtung und die schlechteste Besoldung.

Auf Grund der Corona-Pandemie hat die GEW Hessen auf Versammlungen und Kundgebungen von Grundschullehrkräften, wie sie in den letzten Jahren stattfanden. Von der gemeinsamen Würfelaktion wurden und werden in unseren Kreisverbänden in den Kollegien Fotografien erstellt. So soll die Forderung „A 13 für Grundschullehrkräfte“ auch in diesem Jahr der Öffentlichkeit und den politisch Verantwortlichen erneut ins Gedächtnis gerufen werden.

Kolleginnen und Kollegen an Grundschulen werden sich gemeinsam vor Augen führen, was ihre Arbeit wert ist, würde sie gerecht bezahlt werden. Die qualitativen Anforderungen an die Profession der Grundschullehrkräfte sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Die Grundschule hat die Aufgabe, die inklusive Bildung aller Kinder mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen sicherzustellen. Lehrkräfte mit Grundschulprofession werden bei ihrer Arbeit im inklusiven Unterricht stundenweise unterstützt von Förderschullehrkräften. Die Verantwortung für den Unterricht und das Kind liegt bei der schlechter bezahlten Grundschullehrkraft.

Längst ist der Mangel an Grundschullehrkräften zu einem ernsthaften Problem geworden. Gymnasiallehrkräfte, die ohne das Grundschullehramt an den Grundschulen eingesetzt werden, aber mit höherer Bezahlung, stopfen die Lücken. Eine Gleichstellung der Grundschulprofession mit anderen Lehrämtern ist auf Dauer nicht zu verwehren, schließlich müssen sie auch an einer Universität studieren, wie es bei allen anderen Lehrämtern der Fall ist.

Sieben andere Bundesländer machen es bereits vor und bezahlen das geforderte gleiche Einstiegsgehalt. Die GEW fragt: „Haben die hessische Landesregierung und der Kultusminister die Profession nicht verstanden? Der Unmut über die ungerechte Bezahlung wird nicht verschwinden. Eher verschwindet eine Grundschullehrkraft dorthin, wo ihr Beruf und ihre Professionalität mit der entsprechenden Bezahlung anerkannt wird.“

Auch in diesem Jahr gab es wieder die Kampagne „A13 für alle“, an der auch in unserem Schulamtsbereich Schulen teilgenommen haben. Der Unterschied in der Bezahlung der Lehrkräfte beträgt bei einer vierzigjährigen, alleinstehenden Lehrerin rund 500 Euro brutto im Monat. Oder anders ausgedrückt: Am 13. November endet die Bezahlung der Grundschullehrkräfte im Vergleich zu allen anderen Lehrkräften in Hessen.

Quelle: Auszug aus der Pressemittlung der GEW Hessen

Ergänzt durch: Richard Maydorn (19.11.2020)