Ergebnis der Personalratswahlen Besoldungserhöhung 2024-2025 Ansprechpersonen GEW-Fraktion
Vielen Dank für die vielen Stimmen bei der Personalratswahl 2024.
Das sehr gute Wahlergebnis der GEW zum Gesamtpersonalrat Schule haben wir als Bestärkung und Wertschätzung für unsere engagierte Arbeit für die Kolleg*innen in den Schulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Werra-Meißner-Kreis wahrgenommen. Natürlich werden wir auch in den kommenden vier Jahren genauso engagiert und kritisch versuchen, das Beste für unsere Kolleg*innen zu erreichen.
Als GEW-Fraktion verstehen wir uns als Vertreter*innen aller Beschäftigten im System Schule. Damit sind wir die Einzigen, die sich uneingeschränkt und solidarisch für alle verbeamteten und angestellten Lehrkräfte (auch im Vorbereitungsdienst), Sozialpädagogen, UBUS-Mitarbeiter*innen und sonstige Hilfskräfte (an Grundschulen, den verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe I und II, den Förderschulen und den Berufsschulen) einsetzen.
Im Gesamtpersonalrat Schule engagieren wir uns im Staatlichen Schulamt Bebra als Personalvertretung für Belange, die mehrere oder alle Schulen im Schulamtsbezirk (und ggf. darüber hinaus) betreffen. So setzen wir uns z.B. für den Erfolg schulamtsinterner und -übergreifender Versetzungswünsche ein, verhandeln mit dem Schulamt Dienstvereinbarungen, sind Ansprechpartner für Schulpersonalräte und Bindeglied zum Hauptpersonalrat Schule beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen. Als GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Schule bieten wir in beiden Landkreisen Schulungen für die (neu-)gewählten Schulpersonalräte an.
Bei unserer Arbeit können wir auf ein großes und gut funktionierendes Netzwerk zwischen den GEW-Vertreter*innen in Gesamtpersonalräten und dem Hauptpersonalrat in Hessen zurückgreifen. Zusätzlich haben wir in unserem Landesverband spezialisierte Juristinnen, die uns und unseren Mitgliedern für Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis zur Verfügung stehen. Sie helfen ggf. auch bei der Durchsetzung der jeweiligen Rechtspositionen mithilfe von Anwaltsschreiben oder vor den entsprechenden Gerichten.
Abschließend bedanken wir uns auch bei den vielen ehrenamtlichen Wahlvorständen, die mit ihrem großen Sachverstand und Engagement die Durchführung der Wahlen organisiert und reibungslos durchgeführt haben.
Beginnen wir chronologisch mit Abschluss eines Tarifvertrags für die Angestellten am 15. März 2024: Im Rahmen der Tarifeinigung wurde bereits festgelegt, dass die Übertragung auf die Beamten erfolgen wird. So konnten durch das Tempo beim Gesetzgebungsverfahren bereits die ersten 1.000 € zum Juni 2024 steuerfrei mit den Bezügen für die Beamten und dem Gehalt für die Angestellten überwiesen werden.
Steuerfreie Inflationsausgleichszahlung für Beamte und Angestellte
Weitere steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen erfolgten in Höhe von je 1.000 € mit den Auszahlungen der Bezüge für Juli und November 2024. Beamtenanwärter*innen erhalten jeweils 500 €; Verorgungsempfänger erhalten die drei Raten in Höhe des Ruhegehaltssatzes.
Erhöhung der Bezüge bei den Beamten / Angestellten – Jahressonderzahlung steigt
Die Einmalzahlungen sollen nachträglich die Inflation abmildern, zum 1. Februar 2025 werden die Tabellenwerte erst um 200 € und zum 1. August 2025 um 5,5% angehoben. Zudem steigt die Jahressonderzahlung der Angestellten von knapp 55 auf 60% (EG 9a und höher) und von rund 82 auf 90% (EG 1 bis 8). Die Besoldung der Beamten wird zum 1. Februar 2025 um 4,8% und zum 1. August 2025 um 5,5% angehoben. Bei der Jahressonderzahlung der Beamtinnen und Beamten ändert sich nichts. Sie beträgt 5 % der monatlichen Bezüge und wird monatlich ausgezahlt (das entspricht 60 % eines 13. Monatsgehalts).
Gewerkschaftliches Engagement zahlt sich aus
Die tausendfach eingelegten schriftlichen Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation haben den Druck auf die Landesregierung erhöht, sodass diese bereits 2023 die Besoldung anpassen musste. Es erfolgten durch „Besoldungsreparaturgesetze“ Erhöhungen zum 1. April 2023 und zum 1. Januar 2024 um jeweils 3%. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen hatte festgestellt, dass die Besoldung in Hessen zu niedrig und damit nicht amtsangemessen ist. Das Problem wurde im November 2021 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Wir informieren Sie, wenn uns hierzu eine Entscheidung bekannt ist.
Als großer gewerkschaftlicher Erfolg kann die Besoldungsanpassung gewertet werden, denn dadurch steigt in den Jahren 2021 bis 2025 die Besoldung um insgesamt 23,8%. Gewerkschaftliche Gegenwehr wirkt auch in Krisenzeiten.
Amtsangemessene Alimentation – Anträge für 2024 JETZT stellen
Damit auch Sie mit uns den Druck auf die Landesregierung für eine bessere Besoldung erhöhen und von gerichtlichen Entscheidungen profitieren können, laden Sie sich noch heute unseren Muster-Widerspruch herunter unter https://gew-hrwm.de/home/details/amtsangemessene-alimentation-2024. Den Widerspruch gegen die Besoldung müssen Sie nur einlegen, wenn sie neu im Schuldienst sind, bisher noch keinen Antrag gestellt haben oder seit dem letzten Antrag Eltern geworden sind.
Wir nutzen eine über Jahrzehnte gewachsene gewerkschaftliche Infrastruktur, um Forderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Hessen zu unterstützen.
U. a. erhalten Sie ab dem Eintritt kostenlose Rechtsberatung durch unsere ehrenamtlichen qualifizierten Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern und durch unsere beiden hauptamtlichen Juristinnen der Landesrechtsstelle sowie durch unseren Tarifsekretär. Weitere Leistungen der GEW finden Sie hier
Eintreten ⇒ Geschenk aussuchen ⇒ GEW-Mitglied werden ⇒ www.gew.de/praemienwerbung
Unsere Fachleute für Fachfragenn finden Sie hier
In unserem Downloadbereich in der Rubrik »Rechtsberatung vor Ort« finden Sie gesonderte Informationen für Beamtinnen/Beamte, Arbeitnehmer*innen, sozialpädagogische Fachkräfte und für Schulpersonalräte. Insbesondere finden Sie dort zahlreiche Muster-Formulare und rechtliche Informationen.
Autoren: Richard Maydorn und Frank WagnerStand: 28.10.2024