Anträge bis zum 31. Dezember 2024 stellen
Seit dem Jahr 2017 raten wir jährlich unseren beamteten Mitgliedern Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen, wenn sie das in den Vorjahren noch nicht getan haben. Seit dem Jahr 2020 auch in Bezug auf den Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder.
Aktuelle Rechtslage & Geltendmachung von Besoldungsansprüchen in Hessen 2024 | DGB Hessen-Thüringen
Spätestens seit den Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichtshofes Hessen an das Bundesverfassungsgericht vom 30. November 2021 ist davon auszugehen, dass die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation nicht erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu noch keine Entscheidung getroffen. Doch seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 gelten veränderten Maßstäben der amtsangemessenen Alimentation.
Mit zwei „Reparaturgesetzen“ versucht das Land Hessen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Erhöht wurden die Besoldungen und Versorgungen im Jahr 2023 um insgesamt 4,89 Prozent, im Januar 2024 um 3 Prozent. Es gab außerdem eine Inflationausgleichszahlung.
In der Gesetzesbegründung führt das Land Hessen aber selbst aus, dass durch diese Maßnahmen die Alimentationslücke noch nicht geschlossen wird.
Ebenfalls am 4. Mai 2020 ergingen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern. Auch wenn das Land Hessen den Familienzuschlag für das erste und zweite Kind um je 100 Euro, für das dritte und alle weiteren Kinder um je 300 Euro angehoben hat, ist noch offen, ob dies ausreicht.
Daher empfehlen wir all denjenigen, die den Antrag bisher noch nicht gestellt haben, dies bis zum 31. Dezember 2024 nachholen.
Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die einen solchen Antrag bereits in der Vergangenheit gestellt haben, müssen ihn nicht erneut stellen.
Unsere Musteranträge enthalten die Aufforderung an die Behörde, nicht nur den Eingang des Antrags zu bestätigen, sondern auch „den Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ zu erklären. Nach derzeitigem Stand wird diese Erklärung nicht abgegeben. Aus unserer Sicht ist es nicht erforderlich, derzeit auf diesen Verzicht zu bestehen.
Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:
„Aktive“ | Besoldung 2024 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen
Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:
Besoldung 2024_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen
Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag beim Regierungspräsidium Kassel:
„Versorgung“ | Besoldung 2024 Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand
„Aktive“ | Familienzuschlag 2024 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen
Familienzuschlag 2024_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen
Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag der Hessischen Bezügestelle in Wiesbaden:
„Versorgung“ | Familienzuschlag 2024_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand
Foto: unsplash.com | Markus SpiskeText: GEW Hessen | https://www.gew-hessen.de/tarifbesoldung/aktuell/details/amtsangemessene-alimentation-2024