Personalratswahlen unter Pandemiebedingungen - Briefwahl beantragen

Personalräte auf allene Ebenen stärken - Briefwahl - was ist zu beachten?

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Sie wissen jetzt schon, dass Sie am 4. und 5. Mai 2021 nicht in der Schule sind oder an diesen Tagen so unter Druck sind, dass Sie keine Zeit zum Wählen haben? Dann nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Frühestens ab dem 21. April kann Ihnen Ihr örtlicher Wahlvorstand (ÖWV) die erforderlichen Unterlagen aushändigen.

Sie müssen hierzu lediglich einen formlosen Antrag auf Briefwahl stellen (dazu reicht auch eine kurze Mail an den Wahlvorstand). Daraufhin wird Ihnen Ihr Wahlvorstand folgende Unterlagen aushändigen:

  • die Stimmzettel für die Wahl des ÖPR (= der Personalrat an Ihrer Schule), des Gesamtpersonalrats (GPRLL) und des Hauptpersonalrats (HPRLL ) und einen Umschlag für die Stimmzettel; Arbeitnehmer erhalten zusätzlich einen gesonderten gelben Wahlumschlag für die Stimmzettel zur Wahl des GPRLL und HPRLL,
  • ein Merkblatt zur Briefwahl,
  • eine Erklärung zur Briefwahl und
  • einen größeren Umschlag mit der Anschrift des Wahlvorstands, dem Namen und der Anschrift des Wahlberechtigten und dem Vermerk „Briefwahl“.

Die Briefwahlunterlagen können vom örtlichen Wahlvorstand auch persönlich ausgehändigt oder beispielsweise im Sekretariat zum Abholen bereitgelegt werden. Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen ihre Briefwahlunterlagen so rechtzeitig per Post an den ÖWV schicken, dass sie dort vor Abschluss der Wahlhandlung am 5. Mai 2021 um 14.00 Uhr eingehen.

Eine Anleitung zur Briefwahl und alle weiteren Informationen findet man auf der Homepage der GEW Hessen unter https://www.gew-hessen-personalratswahlen.de

 

Einrichtung eines „Briefwahllokals“ in Zeiten der Pandemie

Die ausgefüllten Briefwahl-Unterlagen (und Stimmzettel) können dem ÖWV aber auch persönlich übergeben werden. Wenn insbesondere durch den Wechselunterricht und die Beschulung ganzer Jahrgänge ausschließlich im Distanzunterricht absehbar ist, dass mehrere Wahlberechtigte an den Wahltagen verhindert sind, kann der ÖWV auch einen passenden Termin festsetzen, an dem die Briefwahlunterlagen ausgehändigt, ausgefüllt und wieder zurückgegeben werden können. Der ÖWV würde dann einen geeigneten Termin mitteilen, an dem ein Briefwahllokal geöffnet ist und die Briefwahlunterlagen ausgehändigt und unmittelbar wieder zurückgegeben werden.

Bei der Vorbereitung der Wahlen in schulischen Räumen sollte auf die geltenden Hygienevorschriften geachtet werden. Es sollte möglichst nur eine Person im Wahlraum sein und eine Maske getragen werden. Der Abstand zu den anwesenden Mitglieder des Wahlvorstands sollte beachtet und Hygienematerial bereitgehalten werden.

 

Auszählung der Stimmen

Nach §16b der Wahlordnung zum HPVG bewahrt der ÖWV die Briefwahlumschläge bis zum Wahltag sorgfältig und gesichert auf. Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Briefumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge und die vorgedruckten Erklärungen. Ist die briefliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt, legt der Wahlvorstand den inneren Wahlumschlag nach Vermerk der Stimmabgabe in der Wählerliste ungeöffnet in die Wahlurne. Die Stimmzettel werden dann wie alle andere Stimmzettel ausgezählt.

 

Informationen zur Stimmauszählung und für örtliche Wahlvorstände

Die Wahl muss am Mittwoch, dem 5. Mai um 14 Uhr abgeschlossen werden. Wenn alle Wahlberechtigten schon vorher im Stimme abgegeben haben, kann das Wahllokal auch vorher geschlossen werden. Allerdings darf die Auszählung erst um 14 Uhr beginnen.

Der Gesamtwahlvorstand bittet darum, zunächst die Stimmen für den GPRLL und den HPRLL auszuzählen und das Abstimmungsergebnis in das vorliegende Ergebnisprotokoll einzutragen und dann unverzüglich an die angegebene Email-Adresse oder Fax-Nummer zu senden. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmen der Angestellten (Arbeitnehmer) zu diesen beiden Wahlen nicht in der Schule ausgezählt werden. Sie werden in einem Umschlag gesammelt und mit dem Ergebnisprotokoll vom Gesamtwahlvorstand am 06.05.2021 zwischen 8 und 13 Uhr abgeholt.

Für die Abholung der Unterlagen durch Mitglieder des Gesamtwahlvorstands bitten wir dringend um Beachtung des Schreibens des Gesamtwahlvorstands an die örtlichen Wahlvorstände.

 

Redaktion: Richard Maydorn
Stand: 20.04.2021